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| VG Berlin, 16.06.2009 - 26 A 108.06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- lsvd.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf "Verheirateten-Auslandszuschlag" für einen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit dem Partner gemeinsam am Dienstort lebenden Angehörigen des Auswärtigen Dienstes
Verfahrensgang
- VG Berlin, 16.06.2009 - 26 A 108.06
- BVerwG, 20.11.2009 - 2 C 52.09
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …
Auszug aus VG Berlin, 16.06.2009 - 26 A 108.06
Die Kammer hat dies aus dem Mehrbedarf an Alimentation für einen verheirateten Beamten abgeleitet, dem der Familienzuschlag der Stufe 1 Rechnung trägt und der nicht allein im Unterhaltsanspruch des Ehegatten wurzelt (den auch der Lebenspartner hätte), oder gar im Unterhaltsbedarf der Kinder (dem andere Gehaltsbestandteile Rechnung tragen), sondern vielmehr in einer (bei typisierender Betrachtungsweise) schon in der Ehe allein angelegten asymmetrischen Einkommenssituation, die aus Erwerbsbeschränkung zugunsten von Familiengründung resultiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 -, [...]). - VG Stuttgart, 05.02.2009 - 4 K 1604/08
Familienzuschlag für Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft
Auszug aus VG Berlin, 16.06.2009 - 26 A 108.06
Liegt ein Verstoß gegen dieses Verbot vor, so kann der betroffene Diskriminierte die gleiche Behandlung wie die Vergleichsgruppe verlangen, ebenso wie es bei Art. 141 EG hinsichtlich des gemeinschaftsrechtlichen Gebots der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen der Fall ist (…vgl. Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 141 EGV, Rdnr. 72; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2008 - 6 A 2261.05 - [...]; VG Stuttgart, Urteil vom 05. Februar 2009 - 4 K 1604/08 -, ebenfalls [...]). - VG Berlin, 07.05.2009 - 7 A 95.07
Eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Beihilfe, Hinterbliebenenversorgung …
Auszug aus VG Berlin, 16.06.2009 - 26 A 108.06
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat hierzu in ihrem Urteil vom 7. Mai 2009 - VG 7 A 95.07 - zu einem vergleichbaren Fall ausgeführt:. - VG Berlin, 16.09.2008 - 26 A 125.05
Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaft
Auszug aus VG Berlin, 16.06.2009 - 26 A 108.06
Sie hat zwar in ihrem Urteil vom 16. September 2009 - VG 26 A 125.05 - keinen Verstoß gegen die EU-Richtlinie 2000/78/EG in der Nichtgewährung von Familienzuschlag der Stufe 1 nach§ 40 BBesG an in einer Lebenspartnerschaft verbundene Beamte erkannt, weil sich Beamte, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen seien, (entsprechend der Prüfungsvorgabe des Europäischen Gerichtshofs) gemessen an der Zielrichtung der leistungsbegründenden Norm und der Lebenswirklichkeit nicht in einer Situation befänden, die mit derjenigen verheirateter Beamter vergleichbar sei.
- VG Berlin, 22.09.2009 - 26 A 53.06
Aufwandsentschädigung bei Verwendung im Ausland
Der Auslandszuschlag steht aber auch Lebenspartnern zu, weil die in § 55 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 5 BBesG vorgesehene Beschränkung auf verheiratete Beamte ebenfalls gegen die Richtlinie 2000/78/EG verstößt (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 16. Juni 2009 - VG 26 A 108.06 -, S. 4f. des Entscheidungsabdrucks; VG Berlin, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 95.07 -, zitiert nach juris dort Rn 20ff. m. w. N.).
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