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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.01.2000 - 26 CS 99.2723   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13577
VGH Bayern, 26.01.2000 - 26 CS 99.2723 (https://dejure.org/2000,13577)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.2000 - 26 CS 99.2723 (https://dejure.org/2000,13577)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 26 CS 99.2723 (https://dejure.org/2000,13577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gebäudehöhen bei Grenzbebauung)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welcher Abstand ist bei einem Grenzbau mit dem nicht an der Grenze stehenden Gebäudeteil einzuhalten? (IBR 2000, 513)

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1038
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • VG München, 15.12.2014 - M 8 K 13.3202

    Nachbarklage gegen Zustimmungsbescheid; Aufstockung eines Bestandsgebäudes; …

    Dieser Auffassung folgend wären für nicht an die Grundstücksgrenze angebaute Gebäudeteile grundsätzlich Abstandsflächen einzuhalten, deren Tiefe jedoch nicht nach der Gesamthöhe des zurückgesetzten Wandteiles, sondern nach der Höhe des freistehenden Wandteils zu bestimmen sei (VG München U.v. 02.05.2011 - M 8 K 10.1026; BayVGH B. v. 26.01.2000 - 26 CS 99.2723).

    Die von ihm angeführten Entscheidungen des VGH München vom 26.01.2000 (26 CS 99.2723 - juris LS 1, 2, Rn. 17) und des VG München vom 02.05.2011 (M 8 K 10.1026) seien vorliegend nicht anwendbar.

    Eine Ausnahme zu Art. 6 Abs. 4 BayBO hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung vom 26. Januar 2000 (vgl. BayVGH 26. Senat B.v. 26.01.2000 - 26 CS 99.2723 - juris Rn. 18, 19) entwickelt.

    Rn. 22 Voraussetzung für die Anwendung der Rechtsprechung des 26. Senats (B.v. 26.01.2000 - 26 CS 99.2723 - juris Rn. 18, 19) ist zunächst, dass sich das geplante Vorhaben bauplanungsrechtlich einfügt.

    Rn. 26 Damit fallen auch unter Anwendung der Rechtsprechung des 26. Senats (U.v. 26.01.2000 - 26 CS 99.2723 - juris Rn. 18, 19) in jedem Fall durch die geplante Gebäudeaufstockung Abstandsflächen auf das klägerische Grundstück und das Hinterliegergebäude.

    Rn. 27 2.2 Es ist bereits strittig, ob neben der Anwendung der privilegierenden Rechtsprechung des 26. Senats (U.v. 26.01.2000 - 26 CS 99.2723 - juris Rn. 18, 19) zusätzlich eine Abweichung gem. Art. 63 BayBO erteilt werden kann und damit eine Kombination von Privilegierungen zugunsten des Beklagten möglich ist (…verneinend VG München, U.v. 02.05.2011 - M 8 K 10.1026 - juris Rn. 89).

  • VGH Bayern, 23.03.2010 - 1 BV 07.2363

    Nachbarklage gegen einen baurechtlichen Vorbescheid über die Errichtung eines …

    Dies könne nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 26.1.2000 BayVBl 2001, 628) im Einzelfall dazu führen, dass bei unterschiedlicher Höhenentwicklung von Gebäuden in einem Gebiet, in dem an sich an die seitlichen Grundstücksgrenzen gebaut werden darf, Abstandsflächen einzuhalten seien.

    Somit ist es nicht zu beanstanden, dass die Beklagte nicht - in entsprechender Anwendung des Art. 6 Abs. 1 Satz 4 BayBO 1998 (vgl. BayVGH vom 26.1.2000 BayVBl 2001, 628 = BRS 63 Nr. 136) - die (vollständige oder teilweise) Einhaltung eines nach Abstandsflächenrecht zu bemessenden Grenzabstandes oder zumindest ein teilweises Abrücken des geplanten Gebäudes von der gemeinsamen Grenze verlangt hat.

    In einem Gebiet, in dem an die seitlichen Grundstücksgrenzen gebaut werden darf, kann die Interessenabwägung im Rahmen des Rücksichtnahmegebots zwar im Einzelfall ergeben, dass ein sich im Rahmen des Vorhandenen haltendes Nutzungsmaß (Gebäudehöhe) auf dem Baugrundstück aus Rücksicht auf eine niedrigere Bebauung auf einem Nachbargrundstück ab einer bestimmten Höhe nur mit einem Grenzabstand ausgeführt werden darf (BayVGH vom 26.1.2000 a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - 2 S 60.13

    Rechtsschutzbedürfnis bei Einwendungen gegen den Rohbau trotz Fertigstellung des …

    Denn selbst als abweichende Bauweise im Sinne von § 22 Abs. 4 BauNVO lässt diese Form der Bebauung in dem maßgeblichen Straßengeviert jedenfalls die Errichtung von Gebäuden ohne seitlichen Grenzabstand zu (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 26 CS 99.2723 -, BauR 2000, 1038 ff.).
  • VGH Bayern, 20.11.2014 - 9 CS 14.1794

    Planungsrechtlich zulässiger Grenzanbau an die seitliche Grundstücksgrenze bei …

    Er macht geltend, das Verwaltungsgericht habe den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Januar 2000 - 26 CS 99.2723 nicht zutreffend angewandt.

    Rn. 19 Soweit der Antragsteller aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Januar 2000 - 26 CS 99.2723 ableitet, dass das Bauvorhaben aufgrund der sein eigenes Gebäude übersteigenden Firsthöhe einen Grenzabstand einhalten müsse, kann dem nicht gefolgt werden.

  • VG Ansbach, 04.08.2014 - AN 9 S 14.00575

    Baurecht; vorläufiger Rechtsschutz; Rücksichtnahmegebot nicht verletzt; keine …

    Die entscheidende Frage sei, ob es aus Gründen der Rücksichtnahme auf die Umgebungsbebauung auch bei einer zulässigerweise geschlossenen Bebauung geboten bzw. erforderlich sei, dass der Teil, der die Höhe des Anbaus überschreite, einen Abstand von der gemeinsamen Grenze einhalte (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2000 - 26 CS 99.2723 - BauR 7/2000, S. 1038 ff.).

    Zwar kann auch in einem Gebiet, in dem bauplanungsrechtlich an die seitlichen Grundstücksgrenzen gebaut werden darf, die im Rahmen des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenabwägung im konkreten Einzelfall dazu führen, dass ein sich im Rahmen des Vorhandenen haltendes Vorhabensmaß bezüglich der Gebäudehöhe aus Rücksicht auf eine auf dem Nachbargrundstück vorhandene niedrigere Bebauung ab einer bestimmten Höhe nur mit einem Grenzabstand ausgeführt werden darf ( BayVGH, B.v. 26.1.2000 - 26 CS 99.2723 - juris).

  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 1 CS 17.918

    Fehlende Klagebefugnis des Wohnungseigentümers wegen Verletzung des …

    Rn. 9 Die nach Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO maßgebliche Abstandsfläche beträgt somit 1 H. Im vorliegenden Fall kann offen bleiben, ob die Abstandsfläche nach der Gesamthöhe der zurückgesetzten Wandfläche (…vgl. BayVGH, U.v. 4.5.2017 - 2 B 16.2432 - juris Rn. 35;… B.v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris Rn. 4) oder nach der Höhe der freistehenden Wandfläche (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2000 - 26 CS 99.2723 - BayVBl 2001, 628) zu bestimmen ist.
  • VG München, 18.05.2015 - M 8 SN 15.457

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Ausgehend davon, dass an sich an die Grenze gebaut werden darf (vgl. oben unter 2.3.1), ginge es zu weit als unteren Bezugspunkt für die Berechnung der Wandhöhe nicht die Oberkante des an der Grenze stehenden Wandteils, sondern die natürliche Geländeoberfläche bzw. den fiktiven Fußpunkt zu wählen (vgl. BayVGH, B. v. 26.1.2000 - 26 CS 99.2723 - juris Rn. 18).

    Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass das geplante Rückgebäude im Wesentlichen - bis auf den Balkon auf der Westseite - den abstandsflächenrechtlichen Anforderungen entspricht, sodass der Grundsatz gilt, dass das Rücksichtnahmegebot aus tatsächlichen Gründen in aller Regel nicht verletzt ist, wenn die Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2000 - 26 CS 99.2723).

  • VG München, 27.01.2014 - M 8 K 13.681

    Keine Beeinträchtigung von Sondereigentum auch bei Störung des nachbarlichen …

    Auch bei Anwendung des 16 m-Privilegs des Art. 6 Abs. 6 Satz 1 BayBO errechnet sich eine Abstandsflächentiefe von 3, 86 m bei einem tatsächlich vorhandenen Grenzabstand von 3, 40 m. Soweit man die Abstandsflächentiefe in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 26.1.2000 - 26 CS 99.2723 - juris) aufgrund eines durch die Teilungsgenehmigung planungsrechtlich zulässig gewordenen eingeschossigen Grenzanbaus - vgl. unten IV. - ab dem Austrittspunkt der westlichen Giebelwand über der Oberkante des eingeschossigen Grenzanbaus berechnen würde, ergibt sich eine erforderliche Abstandsflächentiefe von 4, 73 m (7,73 m minus 3 m), da bei einer solchen Berechnung das 16 m-Privileg wegen Art. 6 Abs. 6 Satz 2 BayBO nicht angewendet werden kann, wenn eine Privilegierung in der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a.a.O. aufgezeichneten Weise für einen, von einem - zulässigen - Grenzanbau abgerückten Wandteil in Anspruch genommen wird.
  • VG München, 03.12.2012 - M 8 K 11.5745

    Planungsrechtliche Relevanz von Dachterrassen; anerkannte Regeln der Baukunst; …

    Bei der Bemessung der Abstandsflächentiefe dieser Gebäude- oder Wandteile ist allerdings nicht auf deren Gesamthöhe, sondern auf die Höhe des freistehenden Wand- bzw. Bauteils abzustellen (BayVGH Beschluss vom 26.1.2000 Az: 26 CS 99.2723).
  • VG München, 09.02.2015 - M 8 SN 14.4950

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Rn. 49 Da vorliegend die Höhe des zurückgesetzten Wandteils (vermasst 2, 30 m) dem Rücksprung nicht entspricht (abgegriffen 2, 15 m) sondern diesen um ca. 0,15 m überschreitet, kann hier die abstandsflächenpflichtige Wandhöhe nicht ab dem Austrittspunkt des zurückgesetzten Wandteils aus dem vorspringendem Gebäudeteil bemessen werden (vgl. BayVGH, B. v. 26.01.2000 - 26 CS 99.2723 - juris).
  • VG München, 24.11.2014 - M 8 K 13.4219

    Anbau an seitliche und rückwärtige Grundstücksgrenze

  • VGH Bayern, 26.03.2018 - 2 ZB 15.2670

    Grenzbebauung und Abstandsflächen bei Staffelgeschossen

  • VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.881

    Baunachbarklage; Immissionsrichtwerte; Schutzniveau bei Gemengelage mit hohem …

  • VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.883

    Baunachbarklage; Immissionsrichtwerte; Schutzniveau bei Gemengelage mit hohem …

  • VG München, 18.10.2010 - M 8 K 09.4501

    Einfügen eines grenzständigen Rückgebäudes mit drei Geschossen nach der Bauweise

  • VG Köln, 20.11.2023 - 8 K 3020/22
  • VG Augsburg, 10.08.2022 - Au 4 K 21.2545

    Erfolglose Nachbarklage gegen Erhöhung einer Gartentrennwand

  • VG München, 14.02.2022 - M 8 K 20.4691

    Erfolglose Klagen gegen Baugenehmigung und Vorbescheid: Kein Verstoß gegen das …

  • VG Ansbach, 04.04.2012 - AN 3 K 12.00118

    Rücksichtnahmegebot; Gebäudehöhe, erdrückende Wirkung; Abstandsflächen

  • VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.885

    Baunachbarklage; Immissionsrichtwerte; Schutzniveau bei Gemengelage mit hohem …

  • VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.884

    Baunachbarklage; Immissionsrichtwerte; Schutzniveau bei Gemengelage mit hohem …

  • VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.886

    Baunachbarklage; Immissionsrichtwerte; Schutzniveau bei Gemengelage mit hohem …

  • VG München, 02.05.2011 - M 8 K 10.1026

    Rechtskraft

  • VG München, 08.03.2022 - M 8 SN 22.364

    Erfolgloser Antrag im einstweiligen Rechtsschutz: Grenzständige Bebauung im …

  • VG Regensburg, 05.09.2018 - RN 6 S 18.1219

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für die …

  • VG München, 30.07.2012 - M 8 K 11.3775

    Baunachbarklage; Nachbarrechtsverletzung durch widersprüchliche Plandarstellung …

  • VG München, 26.10.2015 - M 8 K 14.4112

    Unzulässigkeit einer beidseitigen Grenzbebauung in einer Umgebung mit weitgehend …

  • VG München, 29.09.2014 - M 8 K 13.5861

    Rücksichtnahmegebot auch im Hinblick auf Stellplätze und zusätzlich ausgelösten …

  • VGH Bayern, 08.07.2013 - 2 CS 13.726

    Rücksichtnahmegebot; Verschattung

  • VG München, 09.03.2012 - M 8 SN 11.5925

    Baunachbarstreit; widersprüchliche Plandarstellung; Rücksichtnahmegebot; …

  • VGH Bayern, 18.02.2008 - 1 CS 07.2192

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung; Aufstockung eines Wohnhauses; …

  • VG Weimar, 12.07.2005 - 6 K 6325/04

    Abstandsfläche; Einfügen; geringfügiger Grenzabstand; Zwangsgeldandrohung; …

  • VG Ansbach, 30.07.2018 - AN 3 S 18.01118

    Unbestimmtheit einer Baugenehmigung wegen widersprüchlicher Bauzeichnungen

  • VG München, 27.04.2017 - M 8 SN 17.1302

    Erfolglose Nachbarklage gegen Teilbaugenehmigung wegen befürchteten …

  • VGH Bayern, 27.01.2010 - 2 CS 09.3200

    Beschwerde; Nachbarrechtschutz; Geländehöhe; Wandhöhen, Abstandsflächen; …

  • VG München, 21.01.2013 - M 8 K 12.1227

    Baunachbarstreit; Abstandsflächen; Einfügen; Maß der Nutzung; Rücksichtnahmegebot

  • VG München, 25.06.2012 - M 8 K 11.3457

    Nachbarklage; Prüfprogramm im vereinfachten Genehmigungsverfahren; …

  • VG München, 27.02.2012 - M 8 K 11.997

    Vorbescheid

  • VG Ansbach, 12.05.2014 - AN 3 S 13.02134

    Abwehranspruch des Denkmaleigentümers, Rücksichtnahmegebot, Abstandsflächen

  • VG München, 03.12.2012 - M 8 K 11.5550

    Vorbescheid; Aufstockung eines Rückgebäudes; Gebot der Rücksichtnahme; …

  • VG Ansbach, 25.07.2012 - AN 9 K 11.01208
  • VG München, 12.11.2012 - M 8 K 10.3974

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Abstandsflächenrecht; Abstandsfläche …

  • VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 3 S 12.01393

    Bauweise; Grenzabstand; Abstandsfläche

  • VG München, 19.07.2010 - M 8 K 09.1925

    Nachbarklage; Maß der baulichen Nutzung; Befreiung von Baulinie bei …

  • VG München, 16.11.2009 - M 8 SN 09.4764

    Neubau einer straßenseitigen Gaube und Erweiterung der bestehenden gartenseitigen …

  • VG Ansbach, 27.08.2008 - AN 9 K 08.00767

    Abstandsflächen; Einwand unzulässiger Rechtsausübung; Rücksichtnahmegebot im …

  • VG München, 24.11.2008 - M 8 K 08.1467

    Abstandsflächenberechnung eines zurückgesetzten Gebäudekörpers, wenn nach …

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