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   VGH Bayern, 27.12.2001 - 26 N 01.1327   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,57943
VGH Bayern, 27.12.2001 - 26 N 01.1327 (https://dejure.org/2001,57943)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.12.2001 - 26 N 01.1327 (https://dejure.org/2001,57943)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Dezember 2001 - 26 N 01.1327 (https://dejure.org/2001,57943)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 BV 05.2105

    Bauplanungsrecht: Mobilfunkanlage in Wohngebiet // Bauleitplanung zur Umsetzung …

    Soweit dies nach § 1 Abs. 3 BauGB städtebaulich gerechtfertigt ist (und die weiteren allgemeinen Anforderungen an die Bauleitplanung, insbesondere das Abwägungsgebot, beachtet werden), darf die Gemeinde ihre bauleitplanerischen Mittel auch zum Zweck eines über die immissionsschutzrechtlichen Erheblichkeitsschwellen hinausgehenden, vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutzes (vgl. § 1 Abs. 6 Nrn. 1 und 7 BauGB) einsetzen (BVerwG vom 15.10.2002 BRS 66 Nr. 222; vom 28.2.2002 NVwZ 2002, 1114; vom 14.4.1989 NVwZ 1990, 257; vom 16.12.1988 NVwZ 1989, 664; BayVGH vom 27.12.2001 - 26 N 01.1327 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2020 - 1 KN 87/18

    Auslegungsbekanntmachung; Freihalteplanung; Tierhaltungsanlage; …

    Soweit daraus in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise der Schluss gezogen wurde, das Bundesverwaltungsgericht habe § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB als geeignete Rechtsgrundlage auch für den selektiven Ausschluss landwirtschaftlicher Gebäude angesehen (VGH München, Urt. v. 27.12.2001 - 26 N 01.1327 -, juris Rn. 25), findet dies in der angegebenen Entscheidung keine Stütze.
  • VG Augsburg, 05.11.2009 - Au 5 K 08.1443

    Nachbarklage

    Nicht erforderlich wäre ein Bebauungsplan bzw. die einzelne Festsetzung demnach, wenn sie nicht der Verwirklichung einer tragfähigen positiven Planungsüberlegung, sondern der Förderung von Zielen diente, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (BayVGH vom 27.12.2001 Az. 26 N 01.1327).

    In die Abwägung ist dabei insbesondere einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betroffenen wie eine (Teil-)Enteignung auswirken kann (vgl. BayVGH vom 15.1.2007 Az. 1 N 04.1226; BayVGH vom 4.4.2006 Az. 1 N 04 1661; BayVGH vom 16.6.2006 Az. 1 N 03.2347; BayVGH vom 7.8.2006 Az. 1 N 03.3427; BayVGH vom 16.2.2004 Az. 26 N 01.2887; BayVGH vom 27.12.2001 Az. 26 N 01.1327).

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 BV 06.464

    Erkennbarkeit eines Mindestmaßes des Inhalts des zu erwartenden Bebauungsplans …

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