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| VGH Bayern, 30.11.2006 - 26 N 03.586 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 L 7/14
Überplanung flussnaher Flächen
Insbesondere muss er prüfen, ob das Planungsziel nicht auch unter weitergehender Schonung des Grundbesitzes der Betroffenen - insbesondere durch Inanspruchnahme von Flächen in gemeindlichem Eigentum - zu erreichen wäre, welche baurechtliche Qualität die betroffenen Flächen aufweisen und ob die Planung ein Mindestmaß an Lastengleichheit zwischen allen betroffenen Eigentümern gewährleistet (zum Ganzen: BayVGH, Urt. v. 30.11.2006 - 26 N 03.586 -, juris, RdNr. 26, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 K 7/14
Überplanung flussnaher Flächen
Insbesondere muss er prüfen, ob das Planungsziel nicht auch unter weitergehender Schonung des Grundbesitzes der Betroffenen - insbesondere durch Inanspruchnahme von Flächen in gemeindlichem Eigentum - zu erreichen wäre, welche baurechtliche Qualität die betroffenen Flächen aufweisen und ob die Planung ein Mindestmaß an Lastengleichheit zwischen allen betroffenen Eigentümern gewährleistet (zum Ganzen: BayVGH, Urt. v. 30.11.2006 - 26 N 03.586 -, juris, RdNr. 26, m.w.N.). - VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 N 11.1758
Normenkontrollverfahren - Ausschluss sonstiger Wohngebäude in einem Dorfgebiet
Das setzt auch eine zutreffende Beurteilung des "planungsrechtlichen Status" des überplanten Gebiets voraus, weil hiervon das Gewicht der bei der Abwägung zu berücksichtigenden Belange abhängt (vgl. BayVGH, U.v. 2.6.2006 - 1 N 03.1546 - juris; U.v. 30.11.2006 - 26 N 03.586 - juris; U.v. 15.9.2009 - 1 N 05.917 - juris; OVG Sachsen Anhalt, U.v. 21.2.2008 - 2 K 258/06 - NVwZ-RR 2008, 768).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2016 - 2 K 116/14
Ausgleichspflicht zwischen Eigentums- und Gemeinwohlinteressen im Bebauungsplan; …
Er muss nicht nur prüfen, ob das Planungsziel nicht auch unter weitergehender Schonung des Grundbesitzes der Betroffenen durch Inanspruchnahme von Flächen in gemeindlichem Eigentum zu erreichen wäre und welche baurechtliche Qualität die betroffenen Flächen aufweisen, sondern auch, ob die Planung ein Mindestmaß an Lastengleichheit zwischen allen betroffenen Eigentümern gewährleistet (vgl. BayVGH, Urt. v. 30.11.2006 - 26 N 03.586 -, juris, RdNr. 26, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2019 - 2 K 23/18
Erfolgreiche Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan wegen eines Verstoßes …
Rn. 66 Die Planung muss, soweit sie - wie hier - gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fußweg) auf privaten Grundstücken festsetzt, ein Mindestmaß an Lastengleichheit zwischen allen betroffenen Eigentümern gewährleisten (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 12. Dezember 2005 - 10 D 64/03.NW - juris Rn. 29; BayVGH, Urteil vom 30. November 2006 - 26 N 03.586 - juris Rn. 26;… Urteil des Senats vom 18. Mai 2016 - 2 K 116/14 - a.a.O. Rn. 45 ). - VGH Bayern, 15.09.2009 - 1 N 05.917
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; …
Das setzt auch eine zutreffende Beurteilung des "planungsrechtlichen Status" des überplanten Gebietes voraus, weil hiervon das Gewicht der bei der Abwägung zu berücksichtigenden Eigentumsbelange abhängt (BayVGH vom 2.6.2006 - 1 N 03.1546 - juris; vom 30.11.2006 - 26 N 03.586 - juris; OVG SA vom 21.2.2008 NVwZ-RR 2008, 768 [nur Leitsatz]). - VGH Bayern, 24.07.2008 - 15 N 06.796
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche im …
An die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen auf privaten Grundstücken sind daher bei der Abwägung besonders hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH vom 30.11.2006, 26 N 03.395 und 26 N 03.586). - VGH Bayern, 24.07.2008 - 15 N 06.2569
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche im …
An die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen auf privaten Grundstücken sind daher bei der Abwägung besonders hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH vom 30.11.2006, 26 N 03.395 und 26 N 03.586).
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