Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.05.2005 - 26 NE 04.2630 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.12.2004 - 26 NE 04.2630
- VGH Bayern, 09.05.2005 - 26 NE 04.2630
Wird zitiert von ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 B 11083/10
Bauarbeiten am Koblenzer Zentralplatz dürfen weitergehen
Obwohl § 47 Abs. 6 VwGO zur gerichtlichen Abänderungsbefugnis selbst keine Aussage trifft, ist nach wohl überwiegender Rechtsauffassung das Oberverwaltungsgericht gleichwohl berechtigt, eine vorherige Normenkontroll-Eilentscheidung in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 7 VwGO zu ändern (…vgl. nur Kopp/Schenke, VwGO 16. Aufl., Rdnr. 159 zu § 47; BayVGH, Beschluss vom 09.05.2005, 26 NE 04.2630).
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.12.2004 - 26 NE 04.2630 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Entscheidungssammlung Denkmalrecht
, S. 809 (Leitsatz)
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.12.2004 - 26 NE 04.2630
- VGH Bayern, 09.05.2005 - 26 NE 04.2630
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 09.03.2006 - 1 NE 05.2972
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Normenkontrolle …
Es kann offen bleiben, ob bei der Prüfung der Begründetheit des Normenkontroll-Eilantrags - in Anlehnung an § 32 BVerfGG - in erster Linie die Folgen der Außervollzugsetzung abzuwägen und die Erfolgsaussichten des Antrags nur zu berücksichtigen sind, wenn der Antrag unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG vom 18.7.2001 BVerfGE 104, 51; BayVGH vom 18.2.2004 2 NE 03.2379; vom 22.7.2004 14 NE 04.1521; vom 27.12.2004 26 NE 04.2630; OVG Saarl vom 20.9.2004 BauR 2005, 907 [nur Leitsatz]; BVerwG vom 18.5.1998 NVwZ 1998, 1065; vgl. auch BT-Drs.
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