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| LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17, 26 Ns 456 Js 38263/15 (3/17) |
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- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17
Rn. 26 Dieses Grundrecht gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (BVerfGE 93, 266, 289).Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und ihren Begleitumständen bestimmt, soweit diese für den Empfänger erkennbar sind (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; BVerfG NJW 2008, 2907, 2908).
Denn auch nach der Rechtsprechung des BVerfG kann eine Verurteilung auf ein Auseinanderfallen von sprachlicher Fassung und objektivem Sinn gestützt werden (vgl. BVerfGE 93, 266, 303), insbesondere bei in der Äußerung verdeckt enthaltenen Aussagen.
- BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03
Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte
Auszug aus LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17
Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und ihren Begleitumständen bestimmt, soweit diese für den Empfänger erkennbar sind (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; BVerfG NJW 2008, 2907, 2908).Diese müssen mit Art. 5 Abs. 1 GG vereinbar sein (vgl. BVerfGE 43, 130, 139; BVerfG NJW 2008, 2907, 2908).
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Auszug aus LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17
Geschützt sind damit grundsätzlich auch - in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG - rechtsextremistische Meinungen (vgl. BVerfG, EuGRZ 2008, 769, 772; 2011, 88; NJW 2010, 47, 49).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17
Rn. 28 Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (vgl. BVerfGE 114, 339, 349). - BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17
Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 90, 241, 247). - BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93
Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand …
Auszug aus LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17
Rn. 21 1. Das Aufstacheln zum Hass ist eine verstärkte, auf die Gefühle des Aufgestachelten gemünzte, über die bloße Ablehnung und Verachtung hinausgehende Form des Anreizens zu einer emotional gesteigerten feindseligen Haltung (BGHSt 21, 371, 372; 40, 97, 102; OLG Köln NJW 1981, 1280, 1281; OLG Frankfurt NJW 1995, 143, 144; KG JR 1998, 213, 215;… Fischer StGB 64. Aufl., § 130, Rn. 8, m.w.Nachw.). - BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Anti-Strauß-Komitee
Auszug aus LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17
Gründe dieser Art können sich auch aus den Umständen ergeben, unter denen die Äußerung gefallen ist (vgl. BVerfGE 82, 43, 52). - BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
Auszug aus LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17
Auf eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen verdeckt enthaltene zusätzliche Aussage darf die Verurteilung daher dann gestützt werden, wenn sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (vgl. BVerfG NJW 2008, 1654, 1655; 2010, 2193). - BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung einer Plakatierung im Rahmen der …
Auszug aus LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17
Die Notwendigkeit der Berücksichtigung begleitender Umstände ergibt sich in besonderer Weise dann, wenn die betreffende Formulierung ersichtlich ein Anliegen nur in schlagwortartiger Form zusammenfasst (vgl. BVerfG, NJW 2009, 3503, 3504). - BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11
Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer …
Auszug aus LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17
Rn. 22 Die in Deutschland lebenden Ausländer kommen dabei als hinreichend abgrenzbarer und damit vom Tatbestand der Volksverhetzung geschützter Teil der Bevölkerung in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Sept. 2011, 4 StR 129/11 m. zahlr. Nachw., zit. n. juris). - BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72
Flugblatt
- BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
"Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche …
- BGH, 15.12.2005 - 4 StR 283/05
Talmud-Zitate im Rahmen einer öffentlichen Rede als Volksverhetzung
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1106/08
Publikationsverbot für die Verbreitung rechtsextremistischen oder …
- BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben
- BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67
Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs - …
- BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91
Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur …
- OLG Frankfurt, 11.05.1994 - 2 Ss 413/93
Bestreiten des Aufenthaltsrechts von Aylbewerbern als Volksverhetzung; Auslegung …
- KG, 26.11.1997 - 1 Ss 145/94
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Volksverhetzung, "Asylbetrüger"
- OLG Köln, 28.10.1980 - 1 Ss 650/80
Holocaust - Die Geschichte der Familie Weiss
- LG Oldenburg, 12.12.2024 - 6 Qs 55/24
Volksverhetzung, Aufstacheln zum Hass, "Deutschland den Deutschen, Ausländer …
Auch im Hinblick auf die hier relevante Äußerung ist davon auszugehen, dass der Tatbestand der Volksverhetzung durch Aufstachelung zum Hass regelmäßig allein beim Hinzutreten weiterer Umstände wie bedrohliches Auftreten, einer Bezugnahme auf den Nationalsozialismus oder sonstiges rassistisches Gedankengut oder Verächtlichmachen der betroffenen Bevölkerungsgruppe erfüllt ist (vgl. auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.11.2001 - 1 Ss 52/01; LG Magdeburg, Urt. v. 09.08.20217 - 26 Ns 3/17; AG Rathenow, NStZ-RR 2007, 341 [BGH 05.07.2007 - 4 StR 549/06];… Fischer, a.a.O., Rn. 9, 10a m.w.N.).
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