Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 18.01.2019 - 2-26 O 152/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- RA Kotz
Grundbucheintragung einer Vormerkung für Bauhandwerkersicherungshypothek
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.01.2019 - 2-26 O 152/18
- OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 21 U 11/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 05.02.2013 - 21 U 123/12
Keine Bauhandwerkersicherungshypothek ohne Eilbedürfnis!
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.01.2019 - 26 O 152/18
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wurde dies beispielsweise bei einem Zuwarten von 1 ½ Jahren zwischen Rechnungsstellung und Geltendmachung des Verfügungsanspruchs sowie 1 ½ Jahren zwischen Beendigung der Arbeiten und weiteren 9 Monaten bis zur Beantragung der einstweiligen Verfügung angenommen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NJW-RR 2013, 798, 799 m.w.N.). - OLG Dresden, 14.12.1998 - 2 U 2679/98
Nachweis der Zahlung der Einlageverpflichtung durch den Gesellschafter
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.01.2019 - 26 O 152/18
Im Übrigen würde sich auch unter Berücksichtigung der eidesstattlichen Versicherung nichts daran ändern, dass eine Zahlung auf den Werklohn in Höhe von EUR 10.000 nicht glaubhaft gemacht wurde, da eine Tilgungsbestimmung nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen ist (vgl. OLG Dresden NZG 1999, 448) und der Verwendungszweck insoweit eindeutig ist.
- OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 21 U 11/19
Abrechnung von Rohbauarbeiten für Wohngebäude - Bauhandwerkersicherungshypothek
das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.01.2019 - 2-26 O 152/18 aufzuheben,. - OLG Brandenburg, 18.09.2024 - 4 U 34/24
Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung einer …
(3) Es kommt letztlich nicht darauf an, ob im Rahmen des § 650e BGB die Abzüge wegen Mängeln in der Weise vorzunehmen sind, dass die (einfachen) Mangelbeseitigungskosten in Abzug gebracht werden (so OLG Brandenburg, Urteil vom 11.07.2024 - 10 U 30/24 - Rn 38, und Urteil vom 24.04.2002 - 13 U 245/07 - Rn 12ff; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.01.2005 - 6 U 175/04 - Rn 25 zu § 648 Abs. 1 Satz 2 BGB in der vom 1.1.2002 bis 31.12.2017 geltenden Fassung; LG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2019 - 26 O 152/18; vgl. zum § 648 BGB: BGH, Urteil vom 10.03.1977 - VII ZR 77/76, jeweils juris KniffkaKoeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2020, 12.
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