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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 26 Ta 1230/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24899
LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 26 Ta 1230/12 (https://dejure.org/2012,24899)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.08.2012 - 26 Ta 1230/12 (https://dejure.org/2012,24899)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. August 2012 - 26 Ta 1230/12 (https://dejure.org/2012,24899)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 11a; ZPO §§ 114 ff.; SGB X § 115
    Begriff der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung i.S. von § 114 S. 1 ZPO; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung i.S. von § 114 S. 1 ZPO; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.04.2007 - 2 Ta 92/07

    Prozesskostenhilfe: Hinreichende Erfolgsaussicht bei fehlender Aktivlegitimation; …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 26 Ta 1230/12
    Auf die Kenntnis der Klägerin über den Anspruchsübergang kommt es bei der Frage einer bestehenden Erfolgsaussicht nicht an (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 13.04.2007 - 2 Ta 92/07, Rn. 10).
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 26 Ta 1230/12
    Klagt eine Arbeitnehmerin Arbeitsvergütung ein, hat sie darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass sie Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt (vgl. BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11, Rn. 14).
  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 26 Ta 1230/12
    Zur Entscheidung reif ist das Prozesskostenhilfebegehren, wenn die Partei es schlüssig begründet, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt und wenn der Gegner Gelegenheit gehabt hat, sich innerhalb angemessener Frist zum Prozesskostenhilfegesuch zu äußern (vgl. BGH 18. November 2009 - XII ZB 152/09 - MDR 2010, 402, Rn. 10).
  • BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 26 Ta 1230/12
    Rn. 11 Dabei dürfen wegen des verfassungsrechtlichen Gebots der Rechtsschutzgleichheit - das Gebot der weitgehenden Angleichung der Situation Bemittelter und Unbemittelter bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfG 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06 - NJW-RR 2007, 649) - die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden.
  • BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 26 Ta 1230/12
    Dem genügt das Gesetz, indem § 114 ZPO die Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits dann vorsieht, wenn nur hinreichende Erfolgsaussicht besteht, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (vgl. BVerfG 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99 - NJW 2003, 576, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 08.09.2011 - 3 AZB 46/10

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 26 Ta 1230/12
    Während die hinreichende Aussicht auf Erfolg die materielle Begründetheit des Anspruchs betrifft, wird von der Frage der Mutwilligkeit in erster Linie die verfahrensmäßige Geltendmachung des Anspruchs erfasst (vgl. BAG 8. September 2011 - 3 AZB 46/10 - NZA 2011, 1382 = NJW 2011, 3260 = EzA § 114 ZPO 2002 Nr. 2, Rn. 15).
  • BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Insolvenzverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 26 Ta 1230/12
    Jedoch muss der Unbemittelte einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und die möglichen Kostenfolgen berücksichtigt (vgl. BVerfG 18. März 2003 - 1 BvR 329/03 - ZInsO 2003, 653, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012 - 26 Ta 45/12

    Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 11a ArbGG ohne gesonderten Antrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 26 Ta 1230/12
    Nach allen derzeit vertretenen Auffassungen ist über eine Beiordnung nach § 11a Abs. 1 Satz 1 ArbGG zu entscheiden, wenn die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt worden ist, aber nur die Voraussetzungen für eine Beiordnung in Betracht kommen, entweder weil die Beiordnung als "Minus" angesehen wird oder weil der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe jedenfalls regelmäßig dahingehend zu verstehen ist, dass hilfsweise eine Beiordnung begehrt wird (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 10. Februar 2012 - 26 Ta 45/12, mwN. zum Streitstand, Rn. 5).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2019 - 26 Ta 6080/18

    Gebührenanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts - Widerrufsvergleich - …

    Jedoch kann die Rückwirkung bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden, in dem der Antragsteller durch einen formgerechten Bewilligungsantrag von seiner Seite aus alles für die Bewilligung Erforderliche und Zumutbare getan hat (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. August 2012 - 26 Ta 1230/12 , Rn. 17 ).
  • LAG München, 15.03.2013 - 10 Ta 50/13

    PKH - Übersendung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen …

    Zwar enthält der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 11 a Abs. 1 S. 1 ArbGG als "Minus" (LAG BerlinBrandenburg 14. August 2012 - 26 Ta 1230/12 - Rn. 22, juris; LAG SachsenAnhalt 11. Juni 1997 - 2 Ta 42/97 - MDR 1997, 1131; LAG Bremen 26.02.1986 - 4 Ta 65/85 - LAGE § 11 a ArbGG Nr. 3;… offen gelassen von LAG Hamm 7. Februar 2011 - 14 Ta 510/10 - Rn. 18, juris).
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