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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.03.1992 - 26 U 155/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2747
OLG Hamm, 20.03.1992 - 26 U 155/91 (https://dejure.org/1992,2747)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.1992 - 26 U 155/91 (https://dejure.org/1992,2747)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 1992 - 26 U 155/91 (https://dejure.org/1992,2747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 276 § 631
    Hinweis eines Auftraggebers auf wirtschaftlich unsinnigen Auftrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1329
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.1992 - 26 U 155/91
    Dazu wird z.B. auf die Literatur und Rechtsprechung zu den "unverhältnismäßigen Aufwendungen" im Sinne von § 251 Abs. 2 BGB (…vgl. Palandt, § 251, Rn. 25; EGH NJW 72, 1800, 1802, dort unter Hinweis auf den Grundgedanken des § 251 Abs. 2 BGB) verwiesen, oder zur Frage nach der Herstellung/Erforderlichkeit im Sinne von § 249 S. 1 und 2 (BGH NJW 92, 302; NJW 92, 305).

    Auch das ist ein "Wirtschaftlichkeitspostulat" (vgl. dazu BGH NJW 92, 302) zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden.

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.1992 - 26 U 155/91
    Dazu wird z.B. auf die Literatur und Rechtsprechung zu den "unverhältnismäßigen Aufwendungen" im Sinne von § 251 Abs. 2 BGB (…vgl. Palandt, § 251, Rn. 25; EGH NJW 72, 1800, 1802, dort unter Hinweis auf den Grundgedanken des § 251 Abs. 2 BGB) verwiesen, oder zur Frage nach der Herstellung/Erforderlichkeit im Sinne von § 249 S. 1 und 2 (BGH NJW 92, 302; NJW 92, 305).
  • BGH, 20.06.1972 - VI ZR 61/71

    Umfang des Schadensersatzes bei Unfallschäden an gebrauchten PKW

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.1992 - 26 U 155/91
    Dazu wird z.B. auf die Literatur und Rechtsprechung zu den "unverhältnismäßigen Aufwendungen" im Sinne von § 251 Abs. 2 BGB (…vgl. Palandt, § 251, Rn. 25; EGH NJW 72, 1800, 1802, dort unter Hinweis auf den Grundgedanken des § 251 Abs. 2 BGB) verwiesen, oder zur Frage nach der Herstellung/Erforderlichkeit im Sinne von § 249 S. 1 und 2 (BGH NJW 92, 302; NJW 92, 305).
  • BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 14/79
    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.1992 - 26 U 155/91
    Rn. 22 Eine positive Forderungsverletzung wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kommt im Falle unwirtschaftlicher Arbeiten unter dem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht, daß eine Aufklärungspflicht über Umstände besteht, welche der Besteller nicht kennt, deren Kenntnis aber für seinen Willensentschluß von Bedeutung ist (Palandt, § 631 Rn. 13 und OLG Frankfurt NJW 80, 1756).
  • BGH, 14.09.2017 - VII ZR 307/16

    Kfz-Reparaturauftrag: Mitteilungspflicht des Unternehmers hinsichtlich der zur …

    Rn. 15 Bringt der Besteller für den Unternehmer erkennbar zum Ausdruck, dass Voraussetzung für den Abschluss eines Reparaturauftrags möglichst verlässliche Informationen über die zur Behebung des Schadens notwendigen Kosten sind, müssen ihm vom Unternehmer die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände mitgeteilt werden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1329, 1330, juris Rn. 13;… Staudinger/Peters/Jacoby, 2014, BGB, § 631 Rn. 49;… Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 311 Rn. 47).
  • AG Brandenburg, 14.09.2018 - 31 C 39/17

    Der Reparaturauftrag lt. Gutachten enthält gleichzeitig eine dem Gutachten …

    Bringt der Auftraggeber/Besteller für den Unternehmer nämlich durch Übergabe des Schadensgutachtens des Haftpflichtversicherers seines Unfallgegners erkennbar zum Ausdruck, dass Voraussetzung für den Abschluss eines Reparaturauftrags mit der Kfz-Werkstatt möglichst verlässliche Informationen über die zur Behebung des Schadens erforderlichen Kosten sind, müssen ihm von dem Kfz-Unternehmen auch alle diesbezüglich maßgeblichen Umstände mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 14.09.2017, Az.: VII ZR 307/16, u.a. in: NJW 2017, Seiten 3586 f.; OLG Hamm, Urteil vom 20.03.1992, Az.: 26 U 155/91, u.a. in: NJW-RR 1992, Seiten 1329 f.).
  • LG Berlin, 21.09.2023 - 19 O 140/21
    So ist in der Praxis eine derartige Beratungspflicht bislang auch nur für den Fall angenommen worden, dass der Unternehmer Reparaturarbeiten vornimmt, die aber außer Verhältnis zum Wert des betreffenden Gegenstandes stehen und deshalb wirtschaftlich unsinnig sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.03.1992 -- 26 U 155/91 --).
  • LG Mönchengladbach, 12.11.2008 - 4 S 33/08
    Rn. 7 Der Werkunternehmer ist grundsätzlich verpflichtet, den Besteller über alle Umstände aufzuklären, welche der Bestellter nicht kennt und deren Kenntnis für den Willensentschluss des Bestellers von Bedeutung ist (OLG Hamm NJW-RR 1992, 1329, 1330;… Busche in: Münchener Kommentar zum BGB, 4.Auflage 2005, § 631 Rn. 75;… Sprau in: Palandt, 65. Auflage 2006, § 631 Rn. 14).
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