Rechtsprechung
| OLG Hamm, 27.11.1992 - 26 U 171/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,31010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Saarbrücken, 20.09.2013 - 13 S 77/13
Nacherfüllung bei Werkvertrag: Tragung der Transportkosten bei unberechtigtem …
Für eine neue Auftragserteilung kann hingegen sprechen, dass der Werkunternehmer die Erbringung von Gewährleistungsarbeiten bereits abgelehnt hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1992 - 26 U 171/92, zitiert nach juris; OLG Celle, BauR 2003, 265 f.; OLG Karlsruhe MDR 2003, 1108 f.;… Kammer aaO). - OLG Karlsruhe, 07.06.2022 - 9 U 163/20
Wechselseitige Ansprüche nach der Instandsetzung einer Abwasserleitung; …
(Vgl. zu entsprechenden vorvertraglichen Aufklärungspflichten eines Werkunternehmers OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1992 - 26 U 171/92 - zitiert nach Juris; BGH, NJW-RR 1996, 789 ; OLG Koblenz, Urteil vom 20.01.2011 - 5 U 1004/10 - zitiert nach Juris; OLG Hamm, NJW-RR 2018, 399 ;… Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch , 81. Auflage 2022, § 311 BGB Rn. 40, 46.). - LG Mönchengladbach, 12.11.2008 - 4 S 33/08 Aus dieser Aufklärungspflicht ergibt sich insbesondere die Verpflichtung des Werkunternehmers, den Besteller auf die wirtschaftliche Unsinnigkeit des Auftrages hinzuweisen; bei der Reparatur eines Fahrzeuges hat der Werkstattinhaber daher ungefragt einen Hinweis zu erteilen, wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt (…OLG Hamm aaO.; OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1992, Az. 26 U 171/92 - juris;… Sprau aaO.).
dejure.org
Übersicht OLG Hamm
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.