Rechtsprechung
| OLG München, 16.10.1995 - 26 U 3360/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 705 § 823 Abs. 1, Abs. 2; StGB § 230
Haftung von Teilnehmern an einer Tagesklettertour - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 28 O 16276/92
- OLG München, 16.10.1995 - 26 U 3360/95
Papierfundstellen
- SpuRt 1997, 100
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Karlsruhe, 13.10.2004 - 7 U 207/02
Top-Rope-Klettern in der Halle: Haftung des nicht kletternden Sportlers bei Sturz …
Bei einer leichten Klettertour ergebe sich eine Haftungsbeschränkung eines Teilnehmers weder aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 705 ff. BGB noch aus einer bewussten Inkaufnahme von Gefahren oder einem rechtsgeschäftlichen Haftungsausschluss (OLG München, Urteil vom 16.10.1995 - 26 U 3360/95 - OLGR München 1996, 1 f.). - OLG München, 03.04.2024 - 17 U 4445/23
Gefälligkeitsverhältnis, Bergtour, Bergwachtkosten, Rettungseinsatz, Bergführer, …
In einem solchen Fall müsse sich jeder Bergsteiger und -wanderer an der objektiven Typizität seines Handelns festhalten lassen, so dass er sich insoweit mit einem später dennoch erhobenen Schadensersatzanspruch in rechtlich unzulässigen Widerspruch zu seinem früheren Verhalten setzen würde (…vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.10.2004 - 7 U 207/02, BeckRS 2004, 10327 = NJOZ 2004, 4593, 4597 zum Hallenklettern; OLG München, Urt. v. 16.10.1995 - 26 U 3360/95, BeckRS 1996, 1904 = NJWE-VHR 1996, 114 zur Felskletterei). - OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
Haftung einer an einem Berg abstürzenden Person, die im Sturz eine andere Person …
Auch der getötete Herr war den Weg schon mehrfach gegangen, er wollte eine Freizeitwanderung durchführen, es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass er dabei besondere Risiken, die nicht durch Sicherungsmittel sicher beherrscht sind, auf sich nehmen wollte (dazu auch OLG München, NJWE-VHR 1996, 114 ff - allerdings für das Verhältnis zwischen Mitgliedern einer Bergsteigergruppe). - KG, 22.09.2020 - 4 U 1064/20
Haftung des Kletterpartners bei einem Kletterunfall: Haftungsverzicht für einfach …
Rn. 34 2.2 Zwar hat die Rechtsprechung vereinzelt (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 13. Oktober 2004 - 7 U 207/02 = VersR 2006, 228 Rn. 25, juris; OLG München, Urteil vom 16. Oktober 1995 - 26 U 3360/95 Rn. 12ff, juris; OLG Brandenburg…, Urteil vom 17. März 2011 - 12 U 82/09 = SpuRT 2012, 27 Rn. 26, juris;… ferner J. Lange in: juris-PK-BGB, 9. Auflage, 2020, § 823 Abs. 1 BGB, Rn. 112 m.w.N.) die Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses beim Bergklettern bzw. Sportklettern mit Blick auf die besondere Bedeutung der Sicherungsfunktion gegen die Folgen eines etwaigen Sturzes abgelehnt, hierbei jedoch - anders als vorliegend - das Bestehen einer Haftpflichtversicherung der Bewertung des dortigen Einzelfalls zugrunde gelegt. - LG Düsseldorf, 02.10.2009 - 2b O 10/08
Haftung eines Kletterers wegen Verursachung eines Absturzes seines Partners …
Die Mitgliedern einer Klettergruppe müssen sich jedoch willentlich außergewöhnlichen Risiken ausgesetzt haben, um einen Haftungsausschluss anzunehmen, vgl. OLG München, NJWE-VHR 1996, 114.
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