Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.01.2018 - I-26 U 53/17, 26 U 53/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 823, 249 BGB
Mitverschulden Fußgänger gegenüber Radfahrer - verkehrslexikon.de
Mitverschulden des Fußgängers am Unfall auf einem an einer Ampel vorbeigeführten Radweg
Kurzfassungen/Presse (9)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Fußgängerunfall auf Radweg - Haftung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Haftungsrecht: Fußgängerunfall auf Radweg
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Haftungsrecht: Fußgängerunfall auf Radweg
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Fussgänger vs. Radfahrer
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fußgängerunfall auf Radweg - wer haftet?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Gilt eine Fußgängerampel auch für den Radweg? - Radfahrer fährt Fußgängerin um, die auf einen Radweg tritt, ohne auf Radfahrer zu achten
- versr.de (Kurzinformation)
Fußgängerunfall auf Radweg - OLG Hamm klärt die Haftung
- haufe.de (Kurzinformation)
Mithaftung des Radfahrers bei Unfall mit kreuzendem Fußgänger auf dem Radweg
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Fußgängerunfall auf Radweg - Klärung der Haftung
Besprechungen u.ä.
- rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)
Rücksichtnahmepflicht des Fußgängers beim Überqueren eines Radweges
Verfahrensgang
- LG Münster, 09.03.2017 - 8 O 34/16
- OLG Hamm, 19.01.2018 - I-26 U 53/17, 26 U 53/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 408
- NZV 2018, 285
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- LG Heidelberg, 15.05.2002 - 7 O 19/02
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem Fußgänger an einer …
Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2018 - 26 U 53/17
Aufgrund des häufig regen Fußgängerverkehrs in Bahnhofsnähe und der Tatsache, dass viele Fußgänger gerade dort in Eile und unaufmerksam sind, hätte der Beklagte seine Geschwindigkeit ausnahmsweise wegen der besonderen Verkehrssituation anpassen und entsprechend reduzieren müssen (vgl. dazu den ähnlich gelagerten Fall des LG Heidelberg, Urteil vom 15. Mai 2002 - 7 O 19/02 -, juris; ZfSch 2004, 257-258).Konnte die Klägerin demnach von ihrem Standpunkt auf dem Gehweg aus nicht genau überblicken, ob aus der Kurve Radfahrer auf dem Radweg herangefahren kamen, die sie wegen deren Vorranges hätte vorbeifahren lassen müssen, so hätte sie sich vorsichtig in den Bereich des Radweges hineintasten müssen (vgl. zu dieser Argumentation den ähnlich gelagerten Fall des LG Heidelberg, Urteil vom 15. Mai 2002 - 7 O 19/02 -, juris; ZfSch 2004, 257-258).
Angesichts dieser kritischen Verkehrslage und des inkorrekten Verhaltens beider Seiten erscheint daher eine Haftungsquote von 50 Prozent für beide Parteien gerechtfertigt (vgl. dazu die Quote in dem ähnlich gelagerten Fall des LG Heidelberg, Urteil vom 15. Mai 2002 - 7 O 19/02 -, juris; ZfSch 2004, 257-258).
- OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem Radfahrer
Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2018 - 26 U 53/17
Auch die Radwege sind Bestandteile von öffentlichen Straßen, die für den durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer erkennbar für den Radverkehr bestimmt sind und auf denen die Regeln der Vorfahrt gelten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16, September 1998 - 13 U 76/98 -, juris Rn. 15 m. w. N.).Rn. 49 Bei unaufmerksam auf einen Radweg tretenden Fußgängern kann es unter Umständen sogar zu einer Alleinhaftung des Fußgängers kommen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. September 1998 - 13 U 76/98 -, juris).
- OLG Hamm, 04.04.2025 - 7 U 16/24
Fahrrad; Absteigen; Kreuzung; Querverkehr; Gehweg; Fahrtrichtung; …
In diesem Sinne muss der Fahrverkehr seine Geschwindigkeit grundsätzlich auch nicht auf die Möglichkeit einrichten, dass ein Fußgänger vor ihm auf die Fahrbahn treten wird - dies gilt selbst dann, wenn von der Seite ein Fußweg einmündet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.1.2018 - 26 U 53/17, juris Rn. 33). - LG Saarbrücken, 29.05.2018 - 16 O 186/15
Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger bei …
- OLG Brandenburg, 12.03.2024 - 12 W 7/24
Zurückweisung des Antrags auf Prozesskostenhilfe für ein Schadensersatzverfahren …
Das bedeutet: Der Fußgänger darf einen Radweg erst betreten, wenn er davon überzeugt sein kann, dass er keinen Radfahrer gefährdet oder in der Weiterfahrt behindert (OLG Hamm, Urteil vom 19.01.2018 - 26 U 53/17, NJW-RR 2018, 408, beck-online).
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