Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - I-26 W 10/15 [AktE] |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- spruchverfahren-direkt.de
Squeeze-out Harpen AG
- spruchverfahren-direkt.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung der Barabfindung im Spruchverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Barabfindung im Spruchverfahren; Höhe der zu berücksichtigenden Marktrisikoprämie
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unternehmensbewertung anhand neuem Bewertungsstandard für vor dessen Inkrafttreten beschlossenen Squeeze out bei Ausbleiben einer Verfahrensverzögerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- blogspot.com (Kurzinformation)
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Harpen AG: Barabfindung auf EUR 20,41 festgelegt (+ 4,67%)
- blogspot.com (Kurzinformation)
Bekanntmachung zum Squeeze-out-Spruchverfahren Harpen AG
- blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Harpen AG
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 22.07.2015 - 20 O 115/05
- OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - I-26 W 10/15 [AktE]
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 1157
- WM 2017, 1945
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (17)
- BGH, 29.09.2015 - II ZB 23/14
Spruchverfahren zur gerichtlichen Nachprüfung einer Barabfindung für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 26 W 10/15
Nach dem - zwischenzeitlich ergangenen - Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.09.2015 (II ZB 23/14) sei geklärt, dass die Wertermittlung auf der Grundlage des IDW S1 2005 zu erfolgen habe.Rn. 37 1. In seiner noch vor dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.09.2015 - II ZB 23/14 (ZIP 2016, 110 ff.) - ergangenen Entscheidung hatte das Landgericht - nach Maßgabe der seinerzeitigen Rechtsprechung des Senats - den Unternehmenswert zugrunde gelegt, den es mit dem gerichtlichen Sachverständigen nach der Ertragswertmethode auf der Grundlage des zum Bewertungsstichtag aktuellen Standards IDW S1 2000 mit rd.
Im Übrigen geht es nicht darum, einen mathematisch exakten "punktgenauen" Unternehmenswert zu ermitteln (vgl. BGH, Beschluss v. 29.09.2015, aaO Rn. 36).
Solange die wirtschaftswissenschaftliche Diskussion andauert, kann die Marktrisikoprämie - wie auch die Bestimmung der Risikoprämie unter Zuhilfenahme des CAPM - stets nur eine mit Zweifeln behaftete Schätzung sein (vgl. BGH, Beschluss v. 29.09.2015, aaO Rn. 49;… OLG Karlsruhe, Beschluss v. 18.05.2016 - 12a W 2/15 - Rn. 68, juris).
Der Umstand, dass hier eine Reduzierung der zunächst vom Landgericht festgesetzten Barabfindung vor allem auf der rückwirkenden Anwendung des IDW S1 2005 beruht, rechtfertigt keine Kostentragung allein durch die Antragsgegnerin (vgl. Senat, Beschluss v. 15.12.2016 - I-26 W 25/12 (AktE) - bislang n.v.; BGH, Beschluss v. 29.09.2015, aaO Rn. 53).
- OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 26 W 25/12
Bestimmung der Höhe der Barabfindung der ausscheidenden Aktionäre
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 26 W 10/15
Die (Ab-)Rundung ist auch - wie der Sachverständige im Anhörungstermin vom 19.11.2014 zutreffend erläutert hat - keineswegs zwingend, weil sie nicht vereinfacht und nicht zu einem höheren Erkenntnisgewinn führt (vgl. hierzu Senat, Beschlüsse v. 15.12.2016 - I-26 W 25/12 (AktE) - und 12.12.2016 - I-26 W 4/14 (AktE), bislang n.v.;… OLG Frankfurt, Beschluss v. 29.01.2016 - 21 W 70/15 - Rn. 59, ZIP 2016, 716;… Großfeld/Egger/Tönnes, Recht der Unternehmensbewertung, 8. A., Rn. 710 f.;… Franken/Schulte in: Fleischer/Hüttemann, Rechtshandbuch Unternehmensbewertung, § 6, Rn. 24 f.).Dass Aktionäre im Hinblick auf die Globalisierung der (Kapital-)Märkte und einem vereinfachten Zugang zu diesen Märkten eine etwas geringere Marktrisikoprämie als in der Vergangenheit erwarten, ist nicht fernliegend (Senat, Beschluss v. 15.12.2016 - I-26 W 25/12 (AktE), bislang n.v.).
Die vorliegend mit 5 % nach Steuern angesetzte Marktrisikoprämie ist danach im Rahmen einer Schätzung, die sich zwischen einer Vielzahl unterschiedlicher Werte zu bewegen hat, - auch bezogen auf den vorliegenden Bewertungsstichtag im Oktober 2004 - nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Beschlüsse v. 15.12.2016 - I-26 W 25/12 (AktE), bislang n.v.: 5 %, Stichtag Mai 2003;… 12.11.2015 - I-26 W 9/14 (AktE) - Rn. 55, AG 2016, 329 ff.: 5%, Stichtag August 2006).
Der Umstand, dass hier eine Reduzierung der zunächst vom Landgericht festgesetzten Barabfindung vor allem auf der rückwirkenden Anwendung des IDW S1 2005 beruht, rechtfertigt keine Kostentragung allein durch die Antragsgegnerin (vgl. Senat, Beschluss v. 15.12.2016 - I-26 W 25/12 (AktE) - bislang n.v.; BGH, Beschluss v. 29.09.2015, aaO Rn. 53).
- OLG Düsseldorf, 15.08.2016 - 26 W 17/13
Berücksichtigung der Mieterträge eines Immobilienunternehmens bei der Bewertung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 26 W 10/15
Angesichts dessen hat der Senat in dem von den beschwerdeführenden Antragstellern angeführten Beschluss vom 15.08.2016 (I-26 W 17/13 (AktE), AG 2016, 864 ff.) entschieden, dass das Landgericht Düsseldorf seiner auf den dort maßgeblichen Stichtag im August 2002 bezogenen Bewertung zu Recht den Bewertungsstandard IDW S1 2000 zugrunde gelegt hatte, denn dort war - anders als hier - im Verlauf des nahezu elf Jahre andauernden erstinstanzlichen Verfahrens die Anwendung des IDW S1 2000 weder gerügt, noch eine sachverständige Alternativbewertung auf der Basis des neueren Bewertungsstandards vorgenommen worden, auf die ohne weiteren verfahrensrechtlichen und zeitlichen Aufwand zurückgegriffen werden konnte.Den Einwand, ein Wachstum unter der jährlich zu erwartenden Inflationsrate sei widersprüchlich und führe zwangsläufig zu einer "Schrumpfung" des Unternehmens, hat das Landgericht zu Recht für nicht durchgreifend erachtet (vgl. Senat, Beschluss v. 15.08.2016 - I-26 W 17/13 (AktE), AG 2016, 864 ff.;… OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 15.10.2013 - 20 W 3/13 - Rn. 149;… 05.06.2013 - 20 W 6/10 - Rn. 231;… 10.10.2011 - 20 W 7/11 - Rn. 445, jeweils juris).
- OLG Düsseldorf, 28.08.2014 - 26 W 9/12
Maßgeblicher Standard für die Ermittlung des Unternehmenswerts im Spruchverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 26 W 10/15
Diesen Wert hatte der Sachverständige nach den Vorgaben des IDW S1 2005 auch seiner auf einen Bewertungsstichtag im Februar 2003 bezogenen Bewertung zugrunde gelegt, die der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem o.e. Beschluss vom 29.09.2015 für maßgeblich erachtet hat (…vgl. BGH, aaO Rn. 46 ff.; Senat, Vorlagebeschluss v. 28.08.2014 - I-26 W 9/12 (AktE) - Rn. 21, AG 2014, 817 ff.). - OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - 26 W 9/14
Festsetzung der angemessenen Abfindung zu Gunsten der außenstehenden Aktionäre …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 26 W 10/15
Die vorliegend mit 5 % nach Steuern angesetzte Marktrisikoprämie ist danach im Rahmen einer Schätzung, die sich zwischen einer Vielzahl unterschiedlicher Werte zu bewegen hat, - auch bezogen auf den vorliegenden Bewertungsstichtag im Oktober 2004 - nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Beschlüsse v. 15.12.2016 - I-26 W 25/12 (AktE), bislang n.v.: 5 %, Stichtag Mai 2003; 12.11.2015 - I-26 W 9/14 (AktE) - Rn. 55, AG 2016, 329 ff.: 5%, Stichtag August 2006). - OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11
Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 26 W 10/15
Den Einwand, ein Wachstum unter der jährlich zu erwartenden Inflationsrate sei widersprüchlich und führe zwangsläufig zu einer "Schrumpfung" des Unternehmens, hat das Landgericht zu Recht für nicht durchgreifend erachtet (vgl. Senat, Beschluss v. 15.08.2016 - I-26 W 17/13 (AktE), AG 2016, 864 ff.;… OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 15.10.2013 - 20 W 3/13 - Rn. 149;… 05.06.2013 - 20 W 6/10 - Rn. 231; 10.10.2011 - 20 W 7/11 - Rn. 445, jeweils juris). - OLG Stuttgart, 05.06.2013 - 20 W 6/10
Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 26 W 10/15
Den Einwand, ein Wachstum unter der jährlich zu erwartenden Inflationsrate sei widersprüchlich und führe zwangsläufig zu einer "Schrumpfung" des Unternehmens, hat das Landgericht zu Recht für nicht durchgreifend erachtet (vgl. Senat, Beschluss v. 15.08.2016 - I-26 W 17/13 (AktE), AG 2016, 864 ff.;… OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 15.10.2013 - 20 W 3/13 - Rn. 149; 05.06.2013 - 20 W 6/10 - Rn. 231;… 10.10.2011 - 20 W 7/11 - Rn. 445, jeweils juris). - OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07
CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 26 W 10/15
Entscheidend ist, ob und in welcher Weise das konkrete Unternehmen aufgrund der Unternehmensplanung, der Erwartungen an die Marktentwicklung und die Inflation in der Lage sein wird, nachhaltige Wachstumserwartungen zu erfüllen; die Geldentwertungsrate kann dabei nur ein erster Anhalt sein (vgl. nur Senat, Beschluss v. 27.05.2009 - I-26 W 5/07 (AktE) - Rn. 126, WM 2009, 2220 ff. m.w.N.;… Paulsen aaO, § 305 Rn. 134). - OLG Düsseldorf, 04.07.2012 - 26 W 8/10
Anforderungen an die Sachaufklärung hinsichtlich der Ermittlung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 26 W 10/15
Eine allgemein anerkannte Höhe hat sich bislang nicht herausgebildet; eine empirisch genaue Festlegung ist nach dem aktuellen Stand der Wirtschaftswissenschaften nicht möglich (vgl. ausführlich Senat, Beschluss v. 04.07.2012 - I-26 W 8/10 (AktE) - Rn. 52, juris m.w.N.;… ebenso BGH, Kartellsenat, Beschluss v. 27.01.2015 - EnVR 37/13 - Rn. 29 ff., ZNER 2015, 133 ff. - "ONTRAS Gastransport GmbH"). - OLG Karlsruhe, 06.05.2016 - 12a W 2/15
Spruchverfahren nach Squeeze-out: Gerichtliche Festsetzung einer angemessenen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 26 W 10/15
Solange die wirtschaftswissenschaftliche Diskussion andauert, kann die Marktrisikoprämie - wie auch die Bestimmung der Risikoprämie unter Zuhilfenahme des CAPM - stets nur eine mit Zweifeln behaftete Schätzung sein (…vgl. BGH, Beschluss v. 29.09.2015, aaO Rn. 49; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 18.05.2016 - 12a W 2/15 - Rn. 68, juris). - OLG Stuttgart, 15.10.2013 - 20 W 3/13
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Angemessenheit einer Abfindung
- BGH, 27.01.2015 - EnVR 37/13
Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von …
- BGH, 12.01.2016 - II ZB 25/14
Aktiengesellschaft: Angemessenheit der Barabfindung ausgeschlossener …
- OLG Frankfurt, 29.01.2016 - 21 W 70/15
Unternehmensbewertung: Nichtberücksichtigung eines Ereignisses bei Ertragsplanung
- BGH, 01.03.2010 - II ZB 1/10
Zur Bestellung eines Sonderprüfers bei der IKB
- OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 26 W 22/14
Wahrung der Frist zur Einleitung eines Spruchverfahrens
- LG Dortmund, 22.07.2015 - 20 O 115/05
Squeeze-out bei der Harpen AG: Abfindung auf EUR 23,58 angehoben
- OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 21 W 121/15
Barabfindung nach Squeeze-Out
Die Antragsteller haben unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 06. April 2017 (I-26 W 10/15) ihre Einwände gegen die Berechtigung einer wachstumsbedingten Thesaurierung vertieft.Dieses Vorgehen steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat…, Beschluss vom 26.01.2017 - 21 W 75/15 , juris Rn. 68 ;… Beschluss vom 2. Mai 2011 - 21 W 3/11 , juris Rn. 48 ) und entspricht dem üblichen Vorgehen in der Praxis (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. April 2017 - 26 W 10/15, juris;… Rn. 45; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. September 2017 - 12 W 1/17, juris Rn. 68 ff.; WP Handb 2008, Teil A S. 106).
- LG Stuttgart, 17.09.2018 - 31 O 1/15
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Vornahme einer kapitalmarktorientierten …
Rn. 418 Das entspricht der Empfehlung des IDW im IDW S1-Standard (i.d.F. 2008, Tz. 117), ist methodisch in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. September 2017 - 12 W 1/17 -, Rn. 70 , juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. April 2017 - I-26 W 10/15 (AktE) -, Rn. 45, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 21 W 37/12 -, Rn. 100, juris; Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 11. Juni 2014 - 1 W 18/13 -, Rn. 58, juris; LG München I…, Beschluss vom 28. April 2017 - 5 HK O 26513/11 -, Rn. 113, juris) und entspricht der anerkannten Expertenauffassung des IDW ( OLG Stuttgart…, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 20 W 3/13 -, Rn. 124 , juris).Rn. 425 Die Kammer ist der Auffassung, dass es bei der vorgenommenen Rundung auf volle Viertelprozente bleiben kann, denn diese entspricht einer Empfehlung des FAUB von 2005 (IDW-FN 2005, Seite 555 ff.) und wurde in der Vergangenheit vom OLG Stuttgart nicht beanstandet ( OLG Stuttgart…, Beschluss vom 27. Juli 2015 - 20 W 5/14 -, Rn. 95 , juris; im Ergebnis auch LG München I…, Beschluss vom 02. Dezember 2016 - 5HK 5781/15 -, Rn. 119, juris, wonach die Aufrundung von § 287 Abs. 2 ZPO gedeckt sei; ebenso noch OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 01. April 2015 - 12a W 7/15 -, Rn. 80 , juris;… kritischer jetzt im Beschluss vom 12. September 2017 - 12 W 1/17 -, Rn. 70 , juris, wonach bei einer Bewertung unter Anwendung des IDW S1 i.d.F. 2005 "kein Anlass" zur Rundung gesehen werde; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. April 2017 - I- 26 W 10/15 (AktE) -, Rn. 45, juris, das im entschiedenen Fall eine Abrundung als "keineswegs zwingend" einschätzte, zugleich aber auf die beschränkte Plausibilitätsprüfung hinwies).
- OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 26 W 8/15
Anwendbarkeit des Bewertungsstandards IDW 1 2005 bei der Ermittlung des …
Das Landgericht ist dem Sachverständigen E. gefolgt, der den Basiszins anhand der Svensson-Methode - ausgehend von einer Zinsstrukturkurve, die unter Berücksichtigung des aktuellen Zinsniveaus und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinsstrukturdaten ermittelt wurde - abgeleitet hat, die inzwischen von der Rechtsprechung in Spruchsachen regelmäßig für die Berechnung des Basiszinses herangezogen wird (vgl. nur Senat, Beschlüsse v. 6.04.2017 - I-26 W 10/15 (AktE) Rn. 45, AG 2017, 754 ff.;… v. 17.12.2015 - I-26 W 22/14 (AktE) Rn. 46, AG 2016, 504 ff.;… Paulsen aaO § 305 Rn. 113 m.w.N.).Vielmehr sind die Annahmen auf ihre Plausibilität zu überprüfen, um im Rahmen des § 287 Abs. 2 ZPO zu einem angemessenen Barabfindungsbetrag zu gelangen (Senat, Beschluss v. 6.04.2017 - I-26 W 10/15 (AktE) Rn. 45, AG 2017, 754 ff.).
Die vorliegend mit 5 % nach Steuern angesetzte Marktrisikoprämie ist im Rahmen einer Schätzung, die sich zwischen einer Vielzahl unterschiedlicher Werte zu bewegen hat, - auch bezogen auf den vorliegenden Bewertungsstichtag im März 2005 - nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Beschlüsse v. 6.04.2017 - I-26 W 10/15 (AktE) Rn. 48, AG 2017, 754 ff.: 5 %, Stichtag Oktober 2004;… 15.12.2016 - I-26 W 25/12 (AktE) Rn. 80 ff., AG 2017, 709 ff.: 5 %, Stichtag Mai 2003; 12.11.2015 - I-26 W 9/14 (AktE) Rn. 55, AG 2016, 329 ff.: 5%, Stichtag August 2006).
Auch der Umstand, dass hier eine Reduzierung der zunächst vom Landgericht festgesetzten Barabfindung vor allem auf der rückwirkenden Anwendung des IDW S1 2005 beruht, rechtfertigt keine Kostentragung durch die Antragsgegnerin (…vgl. BGH, Beschluss v. 29.09.2015, aaO Rn. 53; Senat, Beschlüsse v. 6.04.2017 - I-26 W 10/15 (AktE) - Rn. 54, AG 2017, 754 ff.; v. 15.12.2016 - I-26 W 25/12 (AktE) - Rn. 106, AG 2017, 709 ff.).
- OLG München, 09.04.2021 - 31 Wx 2/19
Tatrichterlicher Überprüfungsmaßstab im Spruchverfahren
Rn. 72 Eine doppelte Belastung, wie sie beschwerdeseits auch anhand eines vereinfachten Rechenbeispiels und unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 06.04.2017 - I-26 W 10/15 (AktE), juris Rn. 34 ff.) behauptet wird, kann hierin nicht erkannt werden. - OLG Düsseldorf, 06.05.2026 - 26 W 8/23
Unternehmensbewertung: Gewinnrechte statt Beteiligungsquoten
Der unterhalb der Inflationsrate liegende Wachstumsabschlag bringt lediglich zum Ausdruck, dass vorhandene Preissteigerungen nicht vollständig auf die Endverbraucher abgewälzt werden können, nicht aber, dass das Wachstumspotential insgesamt hinter der zu erwartenden Inflation zurückbleiben und das Unternehmen damit realiter schrumpfen würde (…Senat, Beschl. v. 20.04.2023, a.a.O.; Beschl. v. 06.04.2017 - I-26 W 10/15 (AktE), Rn. 50;… BayObLG, Beschl. v. 08.08.2025, a.a.O., Rn. 179;… OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.12.2024 - 20 W 27/20, Rn. 348). - OLG Düsseldorf, 25.02.2020 - 26 W 7/18
Spruchverfahren wegen Squeeze-out abgeschlossen
Rn. 84 Dagegen bestehen - auch unter Berücksichtigung der Ausführungen im Senatsbeschluss vom 6.04.2017 (I-26 W 10/15 (AktE) Rn. 42, AG 2017, 754, 756) - keine Bedenken.Durch die Thesaurierung für nachhaltiges Wachstum lässt sich der von den Eigenkapitalgebern zu tragende Anteil an Investitionen berücksichtigen, die für das geplante nachhaltige Wachstum notwendig sind und so dem nachhaltigen Erhalt der bilanziellen Kapitalstruktur dienen (Senat, Beschlüsse v. 6.04.2017 aaO;… 12.11.2015 - I-26 W 9/14 (AktE) Rn. 61, aaO;… OLG Frankfurt, Beschluss v. 17.01.2017 - 21 W 37/12 Rn. 91 f., AG 2017, 626;… OLG München, Beschluss v. 26.06.2018 - 31 Wx 382/15 Rn. 90, AG 2018, 753, 755;… OLG Stuttgart, Beschluss v. 5.06.2013 - 20 W 6/10 Rn. 181, AG 2013, 724;… OLG Karlsruhe, Beschluss v. 15.11.2012 - 12 W 66/06 Rn. 128, AG 2013, 353;… Popp/Ruthardt in: Fleischer/Hüttemann, aaO Rn. 12.56).
- OLG Düsseldorf, 10.04.2019 - 26 W 6/17
Aktienrechtliches Squeeze-Out-Verfahren
Dass die ergänzenden Stellungnahmen des Sachverständigen ausschließlich auf der Grundlage des IDW S1 2000 eingeholt worden waren, konnte der Antragsgegnerin nicht entgegengehalten werden, da sie die Wertermittlung anhand des neueren Bewertungsstandards erstinstanzlich mehrfach gefordert hatte (vgl. Senat, Beschluss v. 06.04.2017- I-26 W 10/15 (AktE) Rn. 36, AG 2017, 754 ff.).Für Bewertungen mit nahezu identischen Bewertungsstichtagen wurden vom Senat bereits Basiszinssätze von 4, 6 % und höher für angemessen erachtet (Senat, Beschlüsse v. 06.04.2017- I-26 W 10/15 (AktE): 5,428 %, Stichtag Oktober 2004;… v. 07.05.2008 - I-26 W 16/06 Rn. 13: 5,5 %, Stichtag Oktober 2004; v. 27.04.2017 - I-26 W 10/16 (AktE): 4,67 %, Stichtag Dezember 2004).
- OLG München, 11.03.2020 - 31 Wx 341/17
Barabfindung für Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungs- und …
Aus ebendiesem Grund kommt der Sachverständige dort im Übrigen auch zu dem Ergebnis, dass die vom OLG Düsseldorf (Beschluss vom 06.04.2017 - I-26 W 10/15 (AktE), juris Rn. 34 ff.) aufgestellte These eine Thesaurierung für nachhaltiges Wachstum sei nicht geboten, wenn und soweit die zur Erhaltung der Ertragskraft notwendige Investitionstätigkeit durch die nachhaltige Reinvestitionsrate abgebildet werde, keinen Bestand haben könne (vgl. …-Gutachten S. 25 - 33). - OLG Düsseldorf, 28.11.2022 - 26 W 4/21
Kriterien für die Bestimmung des Anteilswerts im Verfahren nach dem SpruchG ; …
Der Einwand, ein Wachstum unter der jährlich zu erwartenden Inflationsrate sei widersprüchlich und führe zwangsläufig zu einer "Schrumpfung" des Unternehmens, greift nicht durch, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. etwa Senat, Beschl. v. 6.04.2017 - I-26 W 10/15 (AktE), juris Rn. 50; v. 15.08.2016 - I-26 W 17/13 (AktE), AG 2016, 864 ff.). - LG Stuttgart, 12.09.2022 - 31 O 12/17
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der primion Technology AG
Sie entspricht auch der Empfehlung des IDW im IDW S1-Standard (i.d.F. 2008, Tz. 117), ist methodisch in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. September 2017 -- 12 W 1/17 --, Rn. 70, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. April 2017 --1-26 W 10/15 (AktE) Rn. 45, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 17. Januar 2017 -- 21 W 37/12 --, Rn. 100, juris; Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 11. Juni 2014 -- 1 W 18/13 --, Rn. 58, juris; LG München 1…, Beschluss vom 28. April 2017 -- 5 HK 0 26513/11 --, Rn. 113, juris) und entspricht der anerkannten Expertenauffassung des IDW (OLG Stuttgart…, Beschluss vom 15. Oktober 2013 -- 20 W 3/13 --, Rn. 124, juris).Die vorgenommene Rundung auf volle Viertelprozente entspricht einer Empfehlung des FAUB von 2005 (IDW-FN 2005, Seite 555 ff.) und wurde in der Vergangenheit vom OLG Stuttgart nicht beanstandet (OLG Stuttgart…, Beschluss vom 21. August 2018-- 20 W 1/13 --, Rn. 92, juris;… Beschluss vom 27. Juli 2015 -- 20 W 5/14 --, Rn. 95, juris; im Ergebnis auch LG München I…, Beschluss vom 02. Dezember 2016 -- 5HK 5781/15 --, Rn. 119, juris, wonach die Aufrundung um 0, 1% von § 287 Abs. 2 ZPO gedeckt ist; ebenso noch OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 01. April 2015 -- 12a W 7/15 --, Rn. 80, juris;… kritischer im Beschluss vom 12. September 2017 -- 12 W 1/17 --, Rn. 70, juris, wonach bei einer Bewertung unter Anwendung des IDW S1 i.d.F. 2005 kein Anlass zur Rundung gesehen werde; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. April 2017 --1-26 W 10/15 (AktE) Rn. 45, juris, das im entschiedenen Fall eine Abrundung als "keineswegs zwingend" einschätzte, zugleich aber auf die beschränkte Plausibilitätsprüfung hinwies).
- OLG Düsseldorf, 10.04.2019 - 26 W 5/17
Gerichtliche Festsetzung eines angemessenen aktienrechtlichen Abfindungsbetrags
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Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der …
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Aktienrechtliches Spruchverfahren bei Squeeze-out: Wert der Beschwer für die …
- OLG Düsseldorf, 20.06.2022 - 26 W 3/20
Gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Barabfindung nach einem Squeeze-out …
- OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 9 W 1/18
Höhe des Abfindungsbetrags für Minderheitsaktionäre im Squeeze-out-Verfahren
- OLG Düsseldorf, 29.10.2018 - 26 W 13/17
Angemessenheit einer vertraglich angebotenen Abfindung als Rechtsfrage
- LG Dortmund, 06.02.2019 - 20 O 513/03
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Rütgers AG: Erstinstanzlich keine …
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Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI …
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