Rechtsprechung
| OLG München, 14.02.2012 - 26 WF 128/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verfahrenskostenhilfe: Hauptantrag im Gewaltschutzverfahren nach Erlass einer einstweiligen Anordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 76 Abs 1 FamFG; § 114 S 1 ZPO
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein Gewaltschutz-Hauptsacheverfahren; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei gleichzeitiger Anstrengung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein Gewaltschutz-Hauptsacheverfahren; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei gleichzeitiger Anstrengung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2012, 530
- FamRZ 2012, 1234
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 09.12.2009 - 10 WF 274/09
Mutwilligkeit eines Antrags im Gewaltschutzverfahren bei gleichzeitiger …
Auszug aus OLG München, 14.02.2012 - 26 WF 128/12
Rn. 9 Andererseits wird auch die Meinung vertreten, dass Verfahrenskostenhilfe einem Antragsteller im Hauptsacheverfahren nach §§ 1, 2 GewSchG nicht schon deshalb verweigert werden kann, weil er gleichzeitig ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingeleitet hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2009, 10 WF 274/09).
- OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 WF 32/17
Verfahrenskostenhilfe in Gewaltschutzsachen: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung …
Entscheidend ist, ob für das Hauptsacheverfahren bei erlassener einstweiliger Anordnung die Notwendigkeit besteht, im Erkenntnisverfahren zur Hauptsache eine bindende Entscheidung herbeizuführen (…Musielak/Borth, FamFG, 5. Auflage 2015, § 76 Rn. 27; OLG München, Beschluss vom 14.02.2012 - 26 WF 128/12, juris Rn. 11).Dies gilt vor allem dann, wenn die auf Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz gerichteten Anträge des Hauptsacheverfahrens und des Verfahrens der einstweiligen Anordnung inhaltsgleich sind (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 07.07.2011 - 3 WF 150/11, juris Rn. 6; OLG Celle…, Beschluss vom 10.05.2010 - 10 WF 147/10, juris Rn. 5; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 18.11.2009 - 2 WF 215/09, juris Rn. 17; OLG Hamm…, Beschluss vom 07.11.2013 - 4 WF 242/13, juris Rn. 13; a.A. OLG München, Beschluss vom 14.02.2012 - 26 WF 128/12, juris Rn. 12 für den Fall, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren noch nicht absehbar ist, ob der Antragsgegner die Entscheidung ohne Weiteres hinnehmen wird; a. A. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 09.12.2009 - 10 WF 274/09, juris Rn. 14 bei dreimonatiger Befristung im Verfahren auf einstweilige Anordnung und unbefristetem Antrag in der Hauptsache).
- OLG Hamm, 07.11.2013 - 4 WF 242/13
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Gewaltschutzverfahren
Rn. 14 Andererseits wird auch die Meinung vertreten, dass Verfahrenskostenhilfe einem Antragsteller im Hauptsacheverfahren nach §§ 1, 2 GewSchG nicht schon deshalb verweigert werden kann, weil er gleichzeitig ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingeleitet hat (OLG Hamm, Beschluss vom 9.12.2009, Aktenzeichen 10 WF 274/09; OLG München, Beschluss vom 14.2.2012, Aktenzeichen 26 WF 128/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2010, Aktenzeichen 5 WF 329/10). - OLG Stuttgart, 08.08.2018 - 18 WF 24/18 Andererseits wird die Meinung vertreten, dass Verfahrenskostenhilfe für einen Hauptsacheantrag nach dem Gewaltschutzgesetz nicht schon deshalb verweigert werden kann, weil der Antragsteller gleichzeitig ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingeleitet hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2010, 18 WF 5/10 in FamRZ 2010, 1266 ; OLG München, Beschluss vom 14.02.2012, 26 WF 128/12 in FamRZ 2012, 1234 f.).
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