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| OLG München, 24.11.1982 - 26 WF 1302/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 947
- MDR 1983, 326
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG München, 02.10.1992 - 26 WF 846/92
Vollstreckung von Zwangsgeld nach § 888 ZPO
Das Amtsgericht München - Vollstreckungsgericht - bei dem die Klägerin einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zugunsten der Staatskasse beantragt hatte, stellte sich unter Hinweis auf einen Beschluß des ihm übergeordneten Landgerichts München I vom 6.6.1990 (20 T 10762/90) auf den Standpunkt, daß das Zwangsgeld nach der Justizbeitreibungsordnung von Amts wegen beizutreiben sei, wie sich ungeachtet der gegenteiligen Ansicht des Bundesgerichtshofs (…BGH NJW 1983, S. 1859, 1860) aus § 1 Abs. 1 Nr. 3 JbeitrO und auch aus der Entscheidung des OLG München (26 WF 1302/82) vom 24.11.1982 (NJW 1983, S. 947) ergebe.An der mit Beschluß vom 24.11.1982 (NJW 1983, S. 947) vertretenen Auffassung hält der Senat nicht fest.
Dabei hat der Bundesgerichtshof nach Erlaß des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch ( EGStGB ) vom 2.3.1974 entschieden, dessen Vorschriften Anlaß für die gegenteilige Entscheidung des erkennenden Senats vom 24.11.1982 (NJW 1983, S. 947) waren.
- OLG Brandenburg, 05.04.1995 - 10 WF 165/94
Vollstreckung von Zwangsgeldern
Der Vollstreckung nach der JustizBeitrO unterliegen nur sog. justizeigene Ansprüche wie Ordnungsgelder gegen Zeugen usw. Die Gegenmeinung (vgl. OLG München NJW 1983, 947 [OLG München 24.11.1982 - 26 WF 1302/82]) berücksichtigt insbesondere nicht, daß nach der auch in der Zwangsvollstreckung geltenden zivilprozessualen Parteimaxime der vollstreckende Gläubiger Herr des Verfahrens bleiben muß und u.a. von der zwangsweisen Durchsetzung des titulierten Anspruchs auch absehen kann. - LAG Hamburg, 09.01.1985 - 6 Ta 37/84
Gerichtliche Vollstreckung eines Zwangsgelds nach den 1972 und 1975 in Kraft …
Insofern hat sich an der Rechtslage entgegen der z.B. vom OLG München (NJW 1983, S. 947) vertretenen Auffassung nichts geändert. - OLG Frankfurt, 04.03.1986 - 3 WF 54/86 Die Gläubigerin, die diese Auffassung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 24. November 1982 (NJW 1983, 947) für unzutreffend hält, hat beantragt, die Beitreibung des Zwangsgeldes durch die Gerichtskasse gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 JustBeitrO anzuordnen.
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