Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.04.2001 - 26 WF 61/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 128; ZPO § 121
Beiordnung eines neuen Anwalts bei PKH - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde; Beigeordneter Rechtsanwalt; Einschränkung der Beiordnung; Rechtsschutzinteresse; PKH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eschweiler, 09.01.2001 - 11 F 229/01
- OLG Köln, 25.04.2001 - 26 WF 61/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 133
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- AG Berlin-Charlottenburg, 10.09.1993 - 142 F 9394/91
Auszug aus OLG Köln, 25.04.2001 - 26 WF 61/01
Eine derartige Einschränkung der Beiordnung, die in der Praxis nicht selten vorkommt, rechtfertigt sich auch nicht etwa daraus, dass bei einem Fehlen triftiger Gründe für einen Anwaltswechsel die Beiordnung eines anderen Anwalts unter dem Gesichtspunkt der Mutwilligkeit insgesamt abgelehnt werden kann (vgl. Büttner, a.a.O. und OLG Hamm FamRZ 1995, 749).
- OLG Hamm, 20.10.2015 - 2 WF 146/15
Anspruch des Beteiigten auf Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts wegen …
Rn. 18 Dabei kann dahinstehen, ob die Beschränkung der Bewilligung dergestalt, dass keine Mehrkosten entstehen, der - ausdrücklichen oder konkludenten - Zustimmung des neu beizuordnenden Rechtsanwalts bedarf (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 WF 130/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 WF 157/06 - FamRZ 2006, 1551; OLG Köln, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 14 WF 72/03 - FamRZ 2004, 123; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. September 1996 - 16 WF 33/96 - FamRZ 1998, 632;… Reichling, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 17. Edition, Stand: 01.06.2015, § 121 ZPO Rn. 66;… Zimmermann, in: Keidel, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 78 Rn. 28;… Wittenstein, in: Bahrenfuss, 2. Auflage 2013, FamFG, § 78 Rn. 18) und bei nicht erteilter Zustimmung das Amtsgericht allein die Wahl zwischen uneingeschränkter Beiordnung oder - falls der Anwaltswechsel seitens des Antragsgegners verschuldet worden wäre - Ablehnung der Beiordnung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. April 2001 - 26 WF 61/01 - NJW-RR 2002, 133) gehabt hätte mit der Folge, dass der Antragsgegner letzterenfalls eine Änderung der Beiordnung nur mit der Maßgabe hätte verlangen können, dass der Staatskasse hierdurch keine höheren Kosten entstehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2011 - 4 PA 315/11 - NJW 2012, 698). - LAG Hamm, 12.09.2003 - 4 Ta 470/02
Eingeschränkte PKH-Bewilligung bei Anwaltswechsel
Im Rahmen der Beiordnung nach § 121 ZPO hat das Gericht in der Regel nur die Wahl zwischen uneingeschränkter Beiordnung oder vollständiger Ablehnung der Beiordnung (OLG Köln v. 25.04.2001 - 26 WF 61/01, BRAGOreport 2001, 144 = NJW-RR 2002, 133 = OLGR Köln 2002, 132). - OLG Köln, 23.06.2003 - 14 WF 72/03
Beiordnung eines anderen Prozessbevollmächtigten im Rahmen der Prozesskostenhilfe
Ein solcher Ausschluss aber ist nach herrschender Meinung ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung des neu beigeordneten Anwalts nicht zulässig (…vgl. Zöller-Philippi, a.a.O., § 121 Rz. 35;… Musielak-Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 121 Rz. 25;… Gebauer-Schneider, BRAGO 2002, § 125 Rz. 13;… Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 125 BRAGO, Rz. 12;… Gerold-Schmidt-v. Eiken-Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 125 Rz. 4;… Kalthoener-Büttner-Wrobel/Sachs, a.a.O., Rz. 538; OLG Köln, OLG-Report 2002, 132; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632; OLG Hamm, FamRZ 1995, 748; KG, JurBüro 1982, 1694), denn der Vergütungsanspruch des neu beigeordneten Anwalts ergibt sich aus seiner eigenen Tätigkeit im Rechtsstreit und den dadurch erfüllten Gebührentatbeständen.Insoweit ist zwischen dem Verfahren auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes, das das Verhältnis der Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, zum Justizfiskus betrifft, und dem Vergütungsfestsetzungsverfahren, dass das Verhältnis des Anwalts zum Justizfiskus betrifft, zu unterscheiden (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1995, 748; OLG Köln, OLG-Report 2002, 132).
- OLG Hamm, 01.10.2004 - 11 WF 244/04
Gebührenerstattung bei Anwaltswechsel im PKH-Verfahren
Eine derartige Beschränkung, wie sie der Senat hier vorgenommen hat, muss ungeachtet ansonsten bestehender Bedenken gegen die Vornahme einer Beschränkung des Gebührenerstattungsanspruchs eines Rechtsanwalts im Rahmen seiner Beiordnung im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren jedenfalls dann als zulässig erachtet werden, wenn sie mit ausdrücklicher Zustimmung des beizuordnenden Anwalts erfolgt (OLG Köln, OLGR 2002, 132, 133, zugleich m.w.N. zum Meinungsstand). - OVG Brandenburg, 13.03.2003 - 4 A 513/02
Entpflichtung eines beigeordneten Rechtsanwalts
Zwar sind solche Beschränkungen nach verbreiteter Auffassung jedenfalls im Regelfall unzulässig und entfalten keine Bindung für das spätere Festsetzungsverfahren nach § 128 Abs. 1 BRAGO (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 25. April 2001 - 26 WF 61/01 -, NJW-RR 2002, 133 f.;… OLG Karlsruhe, a.a.O.;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 14. Auflage, § 125 Rdnr. 4;… Philippi in: Zöller, ZPO, 22. Auflage, § 21 Rdnr. 38 m.w.N.).
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