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   LG Berlin, 21.01.2010 - 27 O 938/09   

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https://dejure.org/2010,14347
LG Berlin, 21.01.2010 - 27 O 938/09 (https://dejure.org/2010,14347)
LG Berlin, Entscheidung vom 21.01.2010 - 27 O 938/09 (https://dejure.org/2010,14347)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 27 O 938/09 (https://dejure.org/2010,14347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 BGB; Art. 2 Abs. 2 GG

  • webshoprecht.de

    Ein Online-Portalbetreiber darf kritisch über Prozesse und Anwaltskanzlei berichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Anwaltskanzlei auf Unterlassung der Veröffentlichung einer identifizierenden Berichterstattung im Internet über die Anwaltskanzlei; Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts oder des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch eine ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung)

    §§ 823, 1004 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG
    Kritische Berichterstattung über berufliches Verhalten eines Rechtsanwalts ist gestattet

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    In einem Prozessbericht darf der Name der klagenden Anwaltskanzlei genannt werden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Anwaltskanzlei hat keinen Unterlassungsanspruch gegen kritische Online-Berichterstattung

  • stefan-niggemeier.de (Pressebericht)

    Anwalt Schertz verliert gegen "Stalker”

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Portalbetreiber darf kritisch über Prozesse und Anwaltskanzlei berichten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kritik an Rechtsanwalt

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2010 - 27 O 938/09
    Hiernach wäre im Rahmen der notwendigen Abwägung der gegenseitigen Interessen einerseits zu berücksichtigen, dass die Antragstellerin im vorliegenden Fall eine Berichterstattung verhindern will, die sich mit den Leistungen ihrer Rechtsanwälte befasst (vgl, BGH, AfP 1998 S. 399 = NJW 1998 S. 2141).

    Es bedarf "zur Eingrenzung des Anspruchs einer Betriebsbezogenheit des Eingriffs, der sich nach seiner objektiven Stoßrichtung gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten muss; erforderlich ist ferner eine Schadensgefahr, die über eine bloße Belästigung oder sozialübliche Behinderung hinausgeht und geeignet ist, den Betrieb in empfindlicher Weise zu beeinträchtigen" (BGH, NJW 1998 S. 2141).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2010 - 27 O 938/09
    Dies allein rechtfertigt die Berichterstattung zwar nicht, da auch in diesem Bereich dem Einzelnen grundsätzlich die Bestimmung darüber vorbehalten bleibt, welcher Öffentlichkeit er personal vorgestellt wird (BVerfG NJW 1973, 1226 - Lebach).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04

    Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke

    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2010 - 27 O 938/09
    Unmittelbar betriebsbezogen ist ein Eingriff, der sich "irgendwie gegen den Betrieb als solchen richtet, also betriebsbezogen ist und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Recht oder Rechtsgüter betrifft" (BGH, NJW-RR 2005 S. 673).
  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 163/79

    Schutz des Redaktionsleiters einer Zeitung vor Offenbarung innerbetrieblicher

    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2010 - 27 O 938/09
    Insoweit drückt sich die Sozialbindung des Individuums in Beschränkungen seines Persönlichkeitsschutzes aus (BGH NJW 1981, 1366 - Wallraff).
  • KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09

    Internetveröffentlichung einer Aufstellung über von einer

    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2010 - 27 O 938/09
    Wie das Kammergericht in seinem Beschluss vom 29. September 2009 - 9 W 135/09 -, Afp 2009, 608, 610 ausgeführt hat,.
  • KG, 20.02.2009 - 9 W 39/09

    Namentliche Berichterstattung über Rechtsanwälte

    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2010 - 27 O 938/09
    Dem Beklagten kann auch ein schutzwürdiges Interesse, die Namen der am Rechtsstreit Beteiligten zu nennen, nicht von vornherein abgesprochen werden, da dies maßgeblich zur Anschaulichkeit der von ihm verfassten Sitzungsberichte beiträgt (so Kammergericht, Beschluss vom 20. Febr. 2009, 9 W 39/09 m.w.N.), Mit dem angegriffenen Sitzungsbericht thematisiert der Beklagte offensichtlich das Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht, indem er anhand des gegen ihn geführten Verfahrens, in dem er weitgehend unterlag, die Schwierigkeiten bei seiner Tätigkeit als Gerichtsberichterstatter verdeutlicht.
  • LG Berlin, 04.06.2009 - 27 O 216/09
    Auszug aus LG Berlin, 21.01.2010 - 27 O 938/09
    den Beklagten unter Androhung der gesetzlich vorgesehenen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen, identifizierend und/oder unter Nennung des Namens der Klägerin über das Verfahren 27 O 216/09 des Landgerichts Berlin zu berichten und/oder berichten zu lassen, wie auf der Internetseite buskeismus-lexikon.de unter der Überschrift "27 O 216/09 - 04.06.2009 - Anwaltskanzlei möchte keine Liste aller Verfahren im Netz" geschehen,.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 01.07.2010 - 239 C 281/09

    Zur Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über das

    Dem Beklagten ist es nicht zu verwehren, öffentlich Kritik an der Vorgehensweise des Zedenten als Medienanwalt zu üben, und zwar auch bei dessen Tätigkeit in eigener Sache (LG Berlin, Urteil vom 20.10.2009, Az.: 27 O 705/09; Urteil vom 21.01.2010, Az.: 27 O 938/09).
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