Rechtsprechung
OLG Köln, 23.02.2005 - 27 U 19/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
HGB § 74 Abs. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer "Kundenschutzklausel" in einen Vertrag mit einem freien Mitarbeiter
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 02.07.2004 - 7 O 25/04
- OLG Köln, 23.02.2005 - 27 U 19/04
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.04.2003 - III ZR 196/02
Rechtsstellung wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2005 - 27 U 19/04
Die unmittelbar nur Handlungsgehilfen betreffende Vorschrift des § 74 Abs. 2 HGB, wonach ein Wettbewerbsverbot nur verbindlich ist, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, ist wegen der vergleichbaren Schutzbedürfnisses nicht nur auf alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen, sondern allgemein auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter entsprechend anwendbar (vgl. BGH NJW 2003, 1864, 1865; BAG NJW 1998, 99, 100 m.w.N.). - BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02
"Erpressung" des Insolvenzverwalters durch Gläubiger
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2005 - 27 U 19/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht der Annahme einer wirtschaftlichen Abhängigkeit nicht entgegen, dass ein Subunternehmer Ort und Zeit seiner Arbeit frei bestimmen kann und stundenweise bezahlt wird (vgl. BGH NJW 2003, 1865). - BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 778/95
Wettbewerbsverbot für Autoreiniger?
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2005 - 27 U 19/04
Die unmittelbar nur Handlungsgehilfen betreffende Vorschrift des § 74 Abs. 2 HGB, wonach ein Wettbewerbsverbot nur verbindlich ist, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, ist wegen der vergleichbaren Schutzbedürfnisses nicht nur auf alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen, sondern allgemein auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter entsprechend anwendbar (vgl. BGH NJW 2003, 1864, 1865; BAG NJW 1998, 99, 100 m.w.N.).
- OLG Dresden, 13.09.2011 - 5 U 236/11
Anforderungen an die Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots im Verhältnis von …
Der Bundesgerichtshof und ihm folgend die obergerichtliche Zivilrechtsprechung wenden, wie zuvor schon das Bundesarbeitsgericht, die §§ 74 ff. HGB aber auf wirtschaftlich von ihren Auftraggebern abhängige freie Mitarbeiter entsprechend an (BGH, Urteil vom 10.04.2003,III ZR 196/02; BAG, Urteil vom 21.01.1997, 9 AZR 778/95; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.01.2003, 13 U 15/01; OLG Köln, Urteil vom 23.02.2005, 27 U 19/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2004, 6 U 38/04).Zutreffender erscheint die vom Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 23.02.2005 (Az.: 27 U 19/04) herangezogene Analogie zu den Regelungen des Tarifvertragsgesetzes (vgl.auch Grimm, EWiR § 74 HGB 2/03, 971).
- OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07
Verbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes ohne …
Vielmehr sollte und durfte der Beklagte von ihm geschultes Personal für die gegenüber der Klägerin geschuldeten Tätigkeiten einsetzen (insoweit anders der vom OLG Köln im Verfahren 27 U 19/04 mit Urteil vom 23.02.2005 entschiedene Sachverhalt). - OLG Köln, 02.03.2006 - 12 U 73/05
Wrksamkeit der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ohne …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Köln, 26.05.2005 - 16 O 622/03
Zahlungsanspruch eines freiberuflichen Projektleiters aus einem Rahmenvertrag mit …
Die Vorschrift ist über ihren Wortlaut hinaus nicht nur auf Handlungsgehilfen, sondern wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auf alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlichen Personen sowie auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter anwendbar; fehlt eine Vereinbarung über eine Karenzentschädigung, braucht sich ein solcher Mitarbeiter nicht an das Wettbewerbsverbot zu halten und fehlt es zugleich an einer Grundlage für eine Vertragsstrafe (vgl. BGH NJW 2003, 1864; OLG Köln - 27 U 19/04 -, bei den Akten; OLG München, NJW-RR 1998, 393).