Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.02.2005 - 27 U 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15828
OLG Köln, 23.02.2005 - 27 U 19/04 (https://dejure.org/2005,15828)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2005 - 27 U 19/04 (https://dejure.org/2005,15828)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 27 U 19/04 (https://dejure.org/2005,15828)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,15828) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.2003 - III ZR 196/02

    Rechtsstellung wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2005 - 27 U 19/04
    Die unmittelbar nur Handlungsgehilfen betreffende Vorschrift des § 74 Abs. 2 HGB, wonach ein Wettbewerbsverbot nur verbindlich ist, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, ist wegen der vergleichbaren Schutzbedürfnisses nicht nur auf alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen, sondern allgemein auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter entsprechend anwendbar (vgl. BGH NJW 2003, 1864, 1865; BAG NJW 1998, 99, 100 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02

    "Erpressung" des Insolvenzverwalters durch Gläubiger

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2005 - 27 U 19/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht der Annahme einer wirtschaftlichen Abhängigkeit nicht entgegen, dass ein Subunternehmer Ort und Zeit seiner Arbeit frei bestimmen kann und stundenweise bezahlt wird (vgl. BGH NJW 2003, 1865).
  • BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 778/95

    Wettbewerbsverbot für Autoreiniger?

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2005 - 27 U 19/04
    Die unmittelbar nur Handlungsgehilfen betreffende Vorschrift des § 74 Abs. 2 HGB, wonach ein Wettbewerbsverbot nur verbindlich ist, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, ist wegen der vergleichbaren Schutzbedürfnisses nicht nur auf alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen, sondern allgemein auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter entsprechend anwendbar (vgl. BGH NJW 2003, 1864, 1865; BAG NJW 1998, 99, 100 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 13.09.2011 - 5 U 236/11

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots im Verhältnis von

    Der Bundesgerichtshof und ihm folgend die obergerichtliche Zivilrechtsprechung wenden, wie zuvor schon das Bundesarbeitsgericht, die §§ 74 ff. HGB aber auf wirtschaftlich von ihren Auftraggebern abhängige freie Mitarbeiter entsprechend an (BGH, Urteil vom 10.04.2003,III ZR 196/02; BAG, Urteil vom 21.01.1997, 9 AZR 778/95; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.01.2003, 13 U 15/01; OLG Köln, Urteil vom 23.02.2005, 27 U 19/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2004, 6 U 38/04).

    Zutreffender erscheint die vom Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 23.02.2005 (Az.: 27 U 19/04) herangezogene Analogie zu den Regelungen des Tarifvertragsgesetzes (vgl.auch Grimm, EWiR § 74 HGB 2/03, 971).

  • OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07

    Verbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes ohne

    Vielmehr sollte und durfte der Beklagte von ihm geschultes Personal für die gegenüber der Klägerin geschuldeten Tätigkeiten einsetzen (insoweit anders der vom OLG Köln im Verfahren 27 U 19/04 mit Urteil vom 23.02.2005 entschiedene Sachverhalt).
  • OLG Köln, 02.03.2006 - 12 U 73/05

    Wrksamkeit der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ohne

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Köln, 26.05.2005 - 16 O 622/03

    Zahlungsanspruch eines freiberuflichen Projektleiters aus einem Rahmenvertrag mit

    Die Vorschrift ist über ihren Wortlaut hinaus nicht nur auf Handlungsgehilfen, sondern wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auf alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlichen Personen sowie auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter anwendbar; fehlt eine Vereinbarung über eine Karenzentschädigung, braucht sich ein solcher Mitarbeiter nicht an das Wettbewerbsverbot zu halten und fehlt es zugleich an einer Grundlage für eine Vertragsstrafe (vgl. BGH NJW 2003, 1864; OLG Köln - 27 U 19/04 -, bei den Akten; OLG München, NJW-RR 1998, 393).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht