Rechtsprechung
BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 16/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
"my bed” ist keine eintragungsfähige Marke für Zimmervermietung
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 37 Abs 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "my bed" - fehlende Unterscheidungskraft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine Unterscheidungskraft der Wortmarke "my bed" für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Vermietung von Gästezimmern
- kanzlei.biz
"my bed"
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "my bed" - fehlende Unterscheidungskraft -
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Unterscheidungskraft von Wortfolgen bei beschreibender Angabe
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
My bed keine eintragungsfähige Marke für Zimmervermietung
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98
RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden …
Auszug aus BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 16/12
Bei einer aus mehreren Wörtern bestehenden Marke ist auf die Bezeichnung in ihrer Gesamtheit abzustellen (BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 16/12
Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass das Publikum sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; GRUR 2005, 417- BerlinCard). - BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 16/12
Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass das Publikum sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; GRUR 2005, 417- BerlinCard).
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 16/12
Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr. EuGH Int. 2005, 2012, Nr. 27 ff. - BioID; BGH GRUR 2006, 850, 854 - Fußball WM 2006). - BPatG, 07.05.2002 - 27 W (pat) 239/00
Auszug aus BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 16/12
Dass es "mein Bett" nicht "Dein" bzw. "Ihr Bett" heißt ist keine Besonderheit, da in der Werbung subjektbezogene Aussagen üblich sind, um den Verbraucher anzusprechen (ebenso BPatG 27 W (pat) 239/00 - My Way; 30 W (pat) 85/03 -My Solution; 32 W (pat) 148/04 -My Chai; 32 W (pat) 39/06 - myBet.com). - BPatG, 24.05.2004 - 30 W (pat) 85/03
Auszug aus BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 16/12
Dass es "mein Bett" nicht "Dein" bzw. "Ihr Bett" heißt ist keine Besonderheit, da in der Werbung subjektbezogene Aussagen üblich sind, um den Verbraucher anzusprechen (ebenso BPatG 27 W (pat) 239/00 - My Way; 30 W (pat) 85/03 -My Solution; 32 W (pat) 148/04 -My Chai; 32 W (pat) 39/06 - myBet.com). - BPatG, 01.08.2007 - 32 W (pat) 39/06
Auszug aus BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 16/12
Dass es "mein Bett" nicht "Dein" bzw. "Ihr Bett" heißt ist keine Besonderheit, da in der Werbung subjektbezogene Aussagen üblich sind, um den Verbraucher anzusprechen (ebenso BPatG 27 W (pat) 239/00 - My Way; 30 W (pat) 85/03 -My Solution; 32 W (pat) 148/04 -My Chai; 32 W (pat) 39/06 - myBet.com). - BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
Radio von hier
Auszug aus BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 16/12
Wortfolgen sind dann nicht unterscheidungskräftig, wenn es sich um beschreibende Angaben oder um Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art handelt (BGH BlPMZ 2000, 161 - Radio von hier).
- BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 514/13
Markenbeschwerdeverfahren - "my Stadtwerk (Wort-Bild-Marke)" - …
Insoweit hat bereits die Markenstelle zutreffend dargelegt, dass es sich bei dem Begriff "Stadtwerk" um die im Verkehr übliche und dem deutschen Durchschnittsverbraucher bekannte Bezeichnung für (irgend)ein kommunales Unternehmen handelt, das für die Grundversorgung der Bevölkerung mit u. a. Wasser und Gas sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung zuständig ist, und dass das ihm vorangestellte englische Wort "my" mit der dem normal informierten deutschen Durchschnittsverbraucher bekannten Bedeutung "mein" ein werbeüblicher, den Verkehr persönlich ansprechender, jedoch nicht auf ein einzelnes Unternehmen hinweisender Begriff ist (ebenso: BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT; 28 W (pat) 72/12 - MySpass; 27 W (pat) 16/12 - my bed; 26 W (pat) 122/09 - mykaraokeradio), und dass auch die Verbindung dieser beiden für sich genommen nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteile selbst der Unterscheidungskraft i. S d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entbehrt, weil sie sich in einer anpreisenden Sachaussage erschöpft. - BPatG, 04.07.2013 - 30 W (pat) 508/12
Markenbeschwerdeverfahren - "my WORLD OF HEARING EVOLUTIONÄRE HÖRAKUSTIK …
Subjektbezogene Aussagen sind in der Werbung insoweit üblich (vgl. BPatG 27 W (pat) 16/12 - my bed; 33 W (pat) 544/10 - myimmo; 26 W (pat) 113/10 - My Anhänger.com Anhängervermietung; 25 W (pat) 3/10 - Myfruit; 27 W (pat) 84/12 - mysportworld Wir bewegen Dich). - BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
Markenbeschwerdeverfahren - "my Stadtwerk (Wort-Bild-Marke)" - …
Insoweit hat bereits die Markenstelle zutreffend dargelegt, dass es sich bei dem Begriff "Stadtwerk" um die im Verkehr übliche und dem deutschen Durchschnittsverbraucher bekannte Bezeichnung für (irgend)ein kommunales Unternehmen handelt, das für die Grundversorgung der Bevölkerung mit u. a. Wasser und Gas sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung zuständig ist, und dass das ihm vorangestellte englische Wort "my" mit der dem normal informierten deutschen Durchschnittsverbraucher bekannten Bedeutung "mein" ein werbeüblicher, den Verkehr persönlich ansprechender, jedoch nicht auf ein einzelnes Unternehmen hinweisender Begriff ist (ebenso: BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT; 28 W (pat) 72/12 - MySpass; 27 W (pat) 16/12 - my bed; 26 W (pat) 122/09 - mykaraokeradio) , und dass auch die Verbindung dieser beiden für sich genommen nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteile selbst der Unterscheidungskraft i. S d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entbehrt, weil sie sich in einer anpreisenden Sachaussage erschöpft.