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   BPatG, 07.05.2002 - 27 W (pat) 239/00   

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https://dejure.org/2002,25674
BPatG, 07.05.2002 - 27 W (pat) 239/00 (https://dejure.org/2002,25674)
BPatG, Entscheidung vom 07.05.2002 - 27 W (pat) 239/00 (https://dejure.org/2002,25674)
BPatG, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 27 W (pat) 239/00 (https://dejure.org/2002,25674)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 07.05.2002 - 27 W (pat) 239/00
    Er hat lediglich um "Berücksichtigung der jüngeren BGH-Rechtsprechung zu Werbeslogans" gebeten (GRUR 2000, 321 "Radio von hier, Radio wie wir"; aaO 323 "Partner with the Best" sowie EuG Rechtssache T-138/00 "Das Prinzip der Bequemlichkeit").
  • EuG, 11.12.2001 - T-138/00

    Erpo Möbelwerk / HABM (DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT)

    Auszug aus BPatG, 07.05.2002 - 27 W (pat) 239/00
    Er hat lediglich um "Berücksichtigung der jüngeren BGH-Rechtsprechung zu Werbeslogans" gebeten (GRUR 2000, 321 "Radio von hier, Radio wie wir"; aaO 323 "Partner with the Best" sowie EuG Rechtssache T-138/00 "Das Prinzip der Bequemlichkeit").
  • BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 16/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "my bed" - fehlende Unterscheidungskraft

    Dass es "mein Bett" nicht "Dein" bzw. "Ihr Bett" heißt ist keine Besonderheit, da in der Werbung subjektbezogene Aussagen üblich sind, um den Verbraucher anzusprechen (ebenso BPatG 27 W (pat) 239/00 - My Way; 30 W (pat) 85/03 -My Solution; 32 W (pat) 148/04 -My  Chai; 32 W (pat) 39/06 - myBet.com).
  • BPatG, 14.04.2008 - 30 W (pat) 90/06
    Darüber hinaus ist die Verwendung einer persönlichen Anrede ein in der Werbesprache übliches Stilmittel, um Aufmerksamkeit und persönliches Betroffensein den angesprochenen Verkehrs zu erreichen (vgl. HBM, R 0655/03-2 vom 24.04.2004 - REINIGT UND ERFRISCHT DEINEN KÖRPER; BPatG 27 W (pat) 239/00 vom 07.05.2002 - My Way; jeweils zit. nach PAVIS-CD-ROM).
  • BPatG, 24.07.2007 - 27 W (pat) 46/07
    Dass es "Mein Baby" und nicht "Dein" bzw. "Ihr Baby" heißt, ist keine Besonderheit, da in der Werbung subjektbezogene Aussagen üblich sind, um den Verbraucher anzusprechen (ebenso BPatG 27 W (pat) 239/00 - My Way; 30 W (pat) 85/03 - My Solution; 32 W (pat) 158/04 - My Chai).
  • BPatG, 18.02.2004 - 27 W (pat) 77/02
    Eine ausschließlich werbemäßig anpreisende Angabe kann in der englischsprachigen Wortfolge "MY WAY" für sich betrachtet in Bezug auf die beanspruchten Mode-, Parfümerie- und Körperpflegewaren nicht gesehen werden, anders als etwa in Warenbereichen, die unmittelbar etwas mit Wegstrecken zu tun haben (vgl zB 27 W(pat) 239/00 vom 7.05.2002 - My Way" schutzunfähig für Zielführungssysteme; veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 01.08.2007 - 32 W (pat) 39/06
    Dass es "meine Wette" und nicht "Deine" bzw. "Ihre Wette" heißt, ist keine Besonderheit, da in der Werbung solche subjektbezogenen Aussagen üblich sind, um den Verbraucher anzusprechen (ebenso BPatG 27 W (pat) 239/00 - My Way; 30 W (pat) 85/03 - My Solution; 32 W (pat) 148/04 - My Chai).
  • BPatG, 12.07.2006 - 32 W (pat) 158/04
    Dass es "mein Chai" und nicht "Dein" bzw. "Ihr Chai" heißt ist keine Besonderheit, da in der Werbung subjektbezogene Aussagen üblich sind, um den Verbraucher anzusprechen (ebenso BPatG 27 W (pat) 239/00 - My Way, 30 W (pat) 85/03 - My Solution).
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