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   BPatG, 04.02.1998 - 27 W (pat) 56/96   

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BPatG, 04.02.1998 - 27 W (pat) 56/96 (https://dejure.org/1998,11730)
BPatG, Entscheidung vom 04.02.1998 - 27 W (pat) 56/96 (https://dejure.org/1998,11730)
BPatG, Entscheidung vom 04. Februar 1998 - 27 W (pat) 56/96 (https://dejure.org/1998,11730)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 1023
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BPatG, 22.04.2020 - 29 W (pat) 33/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "MITAX" - Unterscheidungskraft - kein

    Dies gelte umso mehr, als der Verkehr durch die Werbung daran gewöhnt sei, dass Punktierungen an sprachlich unüblichen Stellen gesetzt oder eben auch weggelassen würden.In vielen Fällen würden Worte durch Punkte nicht in schutzbegründender Weise verfremdet, vielmehr würden die entsprechenden beschreibenden Begriffe von den angesprochenen Verkehrskreisen dennoch verstanden und auch nicht als Abkürzungen wahrgenommen (Verweis auf BPatG, Beschluss vom, 14.11.2005, 30 W (pat) 147/04 - S.L.I.D.E.; Beschluss vom 09.06.2009, 33 W (pat) 108/07 - Turbo P.O.S.T.;GRUR 1998, 1023, 1024 - K.U.L.T.).

    Etwas anderes ergibt sich insoweit nicht aus den im Erinnerungsbeschluss genannten Entscheidungen (BPatG, Beschluss vom, 14.11.2005, 30 W (pat) 147/04 - S.L.I.D.E.; Beschluss vom 09.06.2009, 33 W (pat) 108/07 - Turbo P.O.S.T.; GRUR 1998, 1023, 1024 - K.U.L.T.).

  • BPatG, 09.06.2011 - 27 W (pat) 8/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "kult" - keine Unterscheidungskraft

    Die Markenstelle stützt sich im Übrigen auf zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts in den Verfahren 27 W (pat) 56/96 und 30 W (pat) 70/02, wonach "kult" nicht schutzfähig sei.

    Dass die Bezeichnung "kult" (in unterschiedlicher Schreibweise) nicht schutzfähig ist, hat das Bundespatentgericht bereits mehrfach entschieden (vgl. BPatG 27 W (pat) 56/96, 26 W (pat) 160/01, 30 W (pat) 70/02).

  • BPatG, 22.09.2009 - 24 W (pat) 57/08
    Die graphische Gestaltung sei nicht geeignet, der Marke eine besondere Eigenart zu verleihen (unter Hinweis auf den Beschluss des BPatG vom 04.02.1998, 27 W (pat) 56/96 -K.U.L.T., GRUR 1998, 1023 = BPatGE 39, 256).

    Dass die Untergliederung von Wörtern -nach Einzelbuchstaben ebenso wie nach Silben -nicht nur durch Punkte, sondern auch durch andere Schriftzeichen (Querund Bindestriche sowie sonstige Symbole) -mithin auch, wie hier, durch kleine Kästchen -völlig werbeüblich ist, wurde bereits in der von der Markenstelle genannten "K.U.L.T."-Entscheidung des Bundespatentgerichts (GRUR 1998, 1023) festgestellt; diese Gepflogenheit besteht heute in gleicher Weise.

  • BPatG, 20.03.2023 - 26 W (pat) 545/21
    Zwischen Wortbestandteilen angeordnete Punkte zählen zu den werbeüblichen, dekorativen Gestaltungsmitteln, an die der Verkehr gewöhnt ist (BPatG 24 W (pat) 509/12 - HOTEL.PROFI; 24 W (pat) 519/11 - DEUTSCHES wetter.FERNSEHEN; 26 W (pat) 195/02 - floor.mat; 26 W (pat) 72/10 - WOHN.HAUS; GRUR 1998, 1023 - K.U.L.T.).
  • BPatG, 27.12.2019 - 27 W (pat) 23/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "C.O.R.E." - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Insoweit ist die vom Deutschen Patent- und Markenamt zitierte Entscheidung BPatG GRUR 1998, 1023 - K.U.L.T in Bezug auf das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG überholt.
  • BPatG, 02.07.2013 - 24 W (pat) 509/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "HOTEL.PROFI" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Zwischen Wortbestandteilen angeordnete Punkte und Großschreibung zählen zu den werbeüblichen, dekorativen Gestaltungsmitteln, an die der Verkehr gewöhnt ist (vgl. BPatG, GRUR 1998, 1023 - K.U.L.T.; BPatG 26 W (pat) 195/02, Entsch.
  • BPatG, 01.08.2011 - 26 W (pat) 72/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "WOHN HAUS (Wort-Bild-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis

    Wie bereits die Markenstelle zutreffend festgestellt hat, zählen Unterstreichungen und zwischen Wortbestandteilen angeordnete Punkte zu den werbeüblichen, dekorativen Gestaltungsmitteln, an die der Verkehr gewöhnt ist (vgl. BPatG, GRUR 1998, 1023 - K.U.L.T.; BPatG, PAVIS PROMA, 20 W (pat) 159/01 - info.portal; BPatG, PAVIS PROMA, 26 W (pat) 195/02 - floor.mat; BGH GRUR 2010, 640 - 641 (Rz. 16) - hey!).
  • BPatG, 17.06.2003 - 27 W (pat) 228/02
    Schließlich kommt eine Aussprache als Wort - unter Umständen selbst bei der Verwendung von üblicherweise Abkürzungen bezeichnenden Punkten - wiederum dann ohne weiteres in Betracht, wenn sich bei einer Bezeichnung ein Begriffswort geradezu aufdrängt (vgl BPatG GRUR 1998, 1023 - K.U.L.T).
  • BPatG, 28.08.2012 - 24 W (pat) 541/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "web.Analysis" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Zwischen Wortbestandteilen angeordnete Punkte und Binnengroßschreibung zählen zu den werbeüblichen, dekorativen Gestaltungsmitteln, an die der Verkehr gewöhnt ist (vgl. BPatG, GRUR 1998, 1023 - K.U.L.T.; BPatG 26 W (pat) 195/02, Entsch.
  • BPatG, 26.04.2016 - 25 W (pat) 51/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "GUARD CONTROL" - keine Unterscheidungskraft

    Solche Punkte sind werbeübliche dekorative Gestaltungsmittel (siehe die st.Rspr. z. B. BPatG GRUR 1998, 1023 - K.U.L.T.; Beschlüsse vom 14.11.2005, 30 W(pat) 147/04 - S.L.I.D.E.; vom 27.9.2006, 32 W (pat) 104/04 - assistent.steuern; vom 6.10.2005, 33 W (pat) 342/02 - REPUTATION.MANAGEMENT; vom 17.9.2009, 30 W (pat) 35/09 - vital.expertise; vom 1.8.2011, 26 W (pat) 72/10 -WOHN.HAUS; vgl. ferner HABM Beschlüsse v. 30.5.2007, R 1569/2006-4 - BE SAFE.BE SURE.; v. 24.3.2010, R 1396/2009-1 - PLAY.SHARE.TOUCH.; v. 19.4.2013, R 10/2013-4 - pure.proven.perfekt.; vgl. schließlich auch Urteile des EuG v. 9.3.2015, T-377/13 - ultra.air ultrafilter und des EuGH v. 15.9.2005, C-37/03 = GRUR 2006, 229 Rn. 72 - BioID.; sämtliche vorgenannten Entscheidungen sind über die Homepages der entsprechenden Gerichte und Ämter öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 09.05.2016 - 25 W (pat) 52/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "DATA.SECURE" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 07.11.2000 - 27 W (pat) 187/99
  • BPatG, 02.12.2002 - 30 W (pat) 70/02
  • BPatG, 05.04.2000 - 32 W (pat) 24/99
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