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   BPatG, 07.02.2006 - 27 W (pat) 233/04   

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https://dejure.org/2006,17235
BPatG, 07.02.2006 - 27 W (pat) 233/04 (https://dejure.org/2006,17235)
BPatG, Entscheidung vom 07.02.2006 - 27 W (pat) 233/04 (https://dejure.org/2006,17235)
BPatG, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - 27 W (pat) 233/04 (https://dejure.org/2006,17235)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Anforderungen an Eintragung einer Farbmarke

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an Eintragung einer Farbmarke

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 764
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BPatG, 14.10.2005 - 29 W (pat) 68/03

    Zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau

    Auszug aus BPatG, 07.02.2006 - 27 W (pat) 233/04
    Auch wenn die grundsätzliche Eignung einzelner Farben und Farbkombinationen, Informationen über die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung zu vermitteln (vgl. EuGH a. a. O. - Libertel - Rdn. 41; Heidelberger Bauchemie - Rdn. 23), die sich in der etablierten Übung verschiedener Unternehmen zeigt, konturunbestimmte Farben zur Kennzeichnung ihrer Produkte als "Hausfarben" zu verwenden (vgl. BPatG 29 W (pat) 68/03 - Farbmarke Dunkelblau-Hellblau, m. w. N.), nicht in Frage steht, ist im vorliegenden Fall eine Eintragungsfähigkeit nicht gegeben, weil in der mit der Anmeldung eingereichten Beschreibung die Frage der Ausgestaltung der konkreten Marke ausdrücklich offen gelassen ist.

    Aus der beigefügten Beschreibung ist indes eindeutig ersichtlich, dass mit dem eingereichten Muster keineswegs dargestellt werden sollte, dass die beiden Farben fest miteinander dergestalt verbunden sein sollen, dass die samtrote Farbe immer neben der Farbe Silber angeordnet sein und das flächenmäßige Verhältnis beider Farben zueinander 1 : 1 betragen soll, was eine hinreichende grafische Darstellbarkeit hätte ermöglichen können (vgl. BPatG 29 W (pat) 68/03 - Farbmarke Dunkelblau-Hellblau).

    Anders als es bei einer rein klarstellenden Aussage der Fall wäre, welche die aus sich heraus zu interpretierende Markenwiedergabe der Anmeldung nicht beeinflussen könnte (vgl. BPatG 29 W (pat) 68/03 - Farbmarke Dunkelblau-Hellblau), ist die Beschreibung i. S. von § 12 Abs. 3 und § 25 Nr. 6 MarkenV hier Bestandteil der Anmeldung geworden.

  • BPatG, 08.03.2005 - 24 W (pat) 102/03

    Hologramm

    Auszug aus BPatG, 07.02.2006 - 27 W (pat) 233/04
    Diese Grundsätze gelten auch für das Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit nach § 8 Abs. 1 MarkenG (vgl. BGH GRUR 2002, 427, 428 - Farbmarke gelb/ grün; GRUR 1999, 730, 731 - Farbmarke magenta/grau; BPatG GRUR 2005, 594, 595 - Hologramm).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus BPatG, 07.02.2006 - 27 W (pat) 233/04
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind Farben und Farbzusammenstellungen dann markenfähig, wenn sie als Zeichen im Sinne des Art. 2 der Markenrichtlinie wirken, grafisch dargestellt werden können und abstrakt unterscheidungsfähig sind (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Rdn. 23 - Libertel; GRUR 2004, 858, Rdn. 22 - Heidelberger Bauchemie).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/98

    Anforderungen an markenrechtliche Unterscheidungskraft von konturlosen Farben

    Auszug aus BPatG, 07.02.2006 - 27 W (pat) 233/04
    Diese Grundsätze gelten auch für das Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit nach § 8 Abs. 1 MarkenG (vgl. BGH GRUR 2002, 427, 428 - Farbmarke gelb/ grün; GRUR 1999, 730, 731 - Farbmarke magenta/grau; BPatG GRUR 2005, 594, 595 - Hologramm).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 07.02.2006 - 27 W (pat) 233/04
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind Farben und Farbzusammenstellungen dann markenfähig, wenn sie als Zeichen im Sinne des Art. 2 der Markenrichtlinie wirken, grafisch dargestellt werden können und abstrakt unterscheidungsfähig sind (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Rdn. 23 - Libertel; GRUR 2004, 858, Rdn. 22 - Heidelberger Bauchemie).
  • BGH, 19.09.2001 - I ZB 3/99

    Farbmarke gelb/grün; Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit einer Marke

    Auszug aus BPatG, 07.02.2006 - 27 W (pat) 233/04
    Diese Grundsätze gelten auch für das Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit nach § 8 Abs. 1 MarkenG (vgl. BGH GRUR 2002, 427, 428 - Farbmarke gelb/ grün; GRUR 1999, 730, 731 - Farbmarke magenta/grau; BPatG GRUR 2005, 594, 595 - Hologramm).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

    Auszug aus BPatG, 07.02.2006 - 27 W (pat) 233/04
    Der Senat hat allerdings Zweifel, ob insbesondere bei Bekleidungsstücken die von der Rechtsprechung geforderten außergewöhnlichen Umstände gegeben wären, die beispielsweise in einer geringen Zahl der beanspruchten Waren oder in einem sehr spezifischen Markt liegen könnten (vgl. EuGH a. a. O. - Libertel - Rdn. 65 f.; GRUR Int. 2005, 227 - Farbe Orange, Rdn. 79).
  • BPatG, 13.06.2018 - 28 W (pat) 584/17
    Nach der nationalen Rechtsprechung entspricht diesem Kriterium jedenfalls ein Anmeldebegehren, das auf Farben gerichtet ist, die nebeneinander angeordnet sind und deren Reihenfolge bestimmt ist (vgl. BGH GRUR 2007, 55, Rdnr. 13 - Gelb/Grün II unter Hinweis auf BPatG GRUR 2005, 1056, 1057 - Dunkelblau/Hellblau; BPatG GRUR 2006, 764, 765 f. - Samtrot/Silber; BPatG, Beschluss vom 7. Juli 2008, 28 W (pat) 21/08 - Orange/Schwarz; BPatG, Beschluss vom 21. August 2008, 29 W (pat) 33/08 - Rot/Gelb; BPatG, Beschluss vom 24. April 2013, 26 W (pat) 568/12 - Blau/Silber; BPatG, Beschluss vom 12. Juni 2012, 27 W (pat) 105/11 - Rot/Gelb/Blau; abweichend EuG, Beschluss vom 30. November 2017, T-102/15 - Blau/Silber).
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