Rechtsprechung
| VGH Hessen, 26.01.2011 - 27 F 1667/10 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 26.01.2011 - 27 F 1667/10
- BVerwG, 12.04.2012 - 20 F 2.11
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1071/13
Der Kläger begehrt Einsicht in die Unterlagen der Bundesanstalt für …
Rn. 7 Auf Antrag des Klägers überprüfte der Fachsenat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Hess. VGH) nach § 99 Abs. 2 VwGO die Sperrerklärung und die Geheimhaltungsbedürftigkeit der gesperrten Unterlagen und erklärte mit Beschluss vom 26. Januar 2011 (Az. 27 F 1667/10) die Sperrerklärung vom 29. Juli 2010 als rechtswidrig. - VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 1755/10 Auf diese Anforderung an eine ordnungsgemäße Sperrerklärung hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 11. Oktober 2010 (- 27 F 1081/10 -, Juris) und vom 26. Januar 2011 (27 F 1667/10 -, Juris) hingewiesen (vgl. dazu auch: BVerwG…, Beschluss vom 5. Oktober 2011, a.a.O.).
- VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10
Vorlage von Unterlagen
Auf diese Anforderung an eine ordnungsgemäße Sperrerklärung hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 11. Oktober 2010 (- 27 F 1081/10 -, Juris) und vom 26. Januar 2011 (27 F 1667/10 -, Juris) hingewiesen (vgl. dazu auch: BVerwG…, Beschluss vom 5. Oktober 2011, a.a.O.).
- VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12
Zugang zu Informationen der BaFin
Der Fachsenat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO hat mit Beschluss vom 26.01.2011 im Verfahren 27 F 1667/10 festgestellt, dass die vom Bundesministerium der Finanzen mit seiner Sperrerklärung vom 29.07.2010 erfolgte Verweigerung der im Beschluss näher bezeichneten Unterlagen rechtswidrig ist (Bl. 363 ff. GA). - VGH Hessen, 23.05.2011 - 27 F 1752/10
Vorlage von Urkunden
Diesen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sperrerklärung, die der Senat in seinen Beschlüssen vom 11. Oktober 2010 (- 27 F 1081/10 -, BB 2011, 274 = WM 2011, 553) und vom 26. Januar 2011 (- 27 F 1667/10 -) aufgestellt hat, ist das Bundesministerium im vorliegenden Fall ordnungsgemäß nachgekommen. - VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 52/11 Auf diese Anforderung an eine ordnungsgemäße Sperrerklärung hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 11. Oktober 2010 (- 27 F 1081/10 -, Juris) und vom 26. Januar 2011 (27 F 1667/10 -, Juris) hingewiesen (vgl. dazu auch: BVerwG…, Beschluss vom 5. Oktober 2011, a.a.O.).
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