Rechtsprechung
| LG Potsdam, 08.12.2003 - 27 Ns 188/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Abgrenzung für vorsätzliche oder nur fahrlässig begangene Trunkenheitsfahrt: Wenden vor einer Polizeikontrolle
- blutalkohol
, S. 614
Voraussetzungen für eine vorsätzliche Verwirklichung des § 316 StGB und Absehen von Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB
- europa-uni.de
(Volltext und Entscheidungsanmerkung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Zur Annahme von Vorsatz bei einer Trunkenheitsfahrt und zur Wiederherstellung der Fahreignung bis zur Hauptverhandlung
- verkehrslexikon.de (Kurzinformation)
Abgrenzung für vorsätzliche oder nur fahrlässig begangene Trunkenheitsfahrt: Wenden vor einer Polizeikontrolle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- europa-uni.de
(Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Verfahrensgang
- AG Königs Wusterhausen - 2.2 Ds 131/03
- LG Potsdam, 08.12.2003 - 27 Ns 188/03
Papierfundstellen
- StV 2004, 491
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.04.2003 - 4 StR 506/02
Ablehnung (Besorgnis der Befangenheit; Revisibilität des Verstoßes gegen die …
Auszug aus LG Potsdam, 08.12.2003 - 27 Ns 188/03
Im übrigen kommt nach der neueren Rechtsprechung des BGH eine Strafrahmenverschiebung nach den genannten Vorschriften regelmäßig nicht in Betracht, wenn die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf verschuldeter Trunkenheit beruht (BGH, NJW 2003, 2396).
- LG Aachen, 24.02.2011 - 71 Ns 226/10 - Zuvor hatte schon das AG Potsdam in zfs 2004, 183 entschieden, dass ein Kraftfahrer bei einer BAK von 1, 46 ‰ ca. 6 Monate nach der Tat und kontinuierlicher Teilnahme an den Therapiesitzungen von IVTHö nicht mehr fahruntauglich ist.
- AG München, 06.09.2011 - 911 Cs 488 Js 105226/11
Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt: Absehen von der Fahrerlaubnisentziehung …
Das Gericht sieht sich mit seiner Entscheidung im Einklang mit der Rechtsprechung des Landgerichts Passau in dem Urteil vom 26.09.2007 (Aktenzeichen: Ns 106 Js 16931/06), des Landgerichts Oldenburg in dem Urteil vom 20.09.2001 (Aktenzeichen 12 Ns 116/01), des Landgerichts Düsseldorf in dem Urteil vom 11.04.2008 (Aktenzeichen 24a Ns 26/07) sowie des Landgerichts Potsdam in dem Urteil vom 08.12.2003 (Aktenzeichen 27 Ns 188/03).
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