Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.11.1995 - 27 U 112/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Eismaschine - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1996, 696
Wird zitiert von ...
- OLG Braunschweig, 16.11.1998 - 7 U 59/98 So wie ein Mieter den Mitmietern in demselben Hause aus unerlaubter Handlung haftet, wenn er die Wasserrohre in den Mieträumen nicht gegen Frost schützt (vgl. BGH NJW 1969, 41 [BGH 09.10.1968 - VIII ZR 173/66]) oder in schuldhafter Weise Sicherungsvorkehrungen gegen einen Wasseraustritt unterläßt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 438 [BGH 03.12.1985 - VI ZR 185/84]) oder in schuldhafter Weise nicht für die Sicherheit einer in seine Mieträume eingebrachten Maschine sorgt (OLG Hamm, MDR 1996, 696 [OLG Hamm 14.11.1995 - 27 U 112/95]), so muß die Beklagte auch dafür haften, daß sie nicht für die Sicherheit des Nachtstromspeicherofens sorgte, Zwar ist grundsätzlich derjenige verkehrssicherungspflichtig im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB, der die Gefahrenquelle für Dritte geschaffen hat, also in der Regel bei einem Haus mit allen seien Einrichtungen der Hauseigentümer.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 27 U 112/95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung der Grundbücher; Unrichtigkeit einer Eintragung im Grundbuch; Auseinandersetzung über das Gesellschaftsvermögen; Eine nur aus einem Gesellschafter bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ; Auflösung einer Gesellschaft mit ...
Verfahrensgang
- LG Kassel, 20.06.1995 - 8 O 481/94
- OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 27 U 112/95
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.05.1960 - II ZR 72/59
Beendigung der Kaufmannseigenschaft mit Aufgabe des Geschäftsbetriebes
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 27 U 112/95
Auseinandersetzung, unter Ausscheiden des anderen, allein übernimmt; in diesem Fall geht das Gesellschaftsvermögen entsprechend § 142 Abs. 3 HGB auf den übernehmenden Gesellschafter über (BGHZ 32, 307/317 ff.; BGH NJW 1966, 827; BGH NJW-RR 1993, 1443/1444). - BGH, 22.09.1993 - IV ZR 183/92
Anwachsung des Gesellschaftsvermögens einer GbR durch Vereinbarung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 27 U 112/95
Auseinandersetzung, unter Ausscheiden des anderen, allein übernimmt; in diesem Fall geht das Gesellschaftsvermögen entsprechend § 142 Abs. 3 HGB auf den übernehmenden Gesellschafter über (BGHZ 32, 307/317 ff.; BGH NJW 1966, 827; BGH NJW-RR 1993, 1443/1444). - BGH, 13.12.1965 - II ZR 10/64
Erwerb von Alleineigentum an einem Grundstück - Einwilligung zur Eintragung als …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 27 U 112/95
Auseinandersetzung, unter Ausscheiden des anderen, allein übernimmt; in diesem Fall geht das Gesellschaftsvermögen entsprechend § 142 Abs. 3 HGB auf den übernehmenden Gesellschafter über (BGHZ 32, 307/317 ff.; BGH NJW 1966, 827; BGH NJW-RR 1993, 1443/1444).
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