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| VerfGH Sachsen, 23.01.1998 - 27-IV-97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.1998 - 27-IV-97
Ein Verstoß gegen andere als dort genannten Bestimmungen kann mit der Verfassungsbeschwerde nicht gerügt werden (zur Verfassungsbeschwerde nach Bundesrecht vgl. BVerfGE 3, 58 [74];… Kley/Rühmann in: Umbach/Clemens, BVerfGG, § 90 Rn. 40). - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.1998 - 27-IV-97
Die ausdrückliche Benennung eines als verletzt gerügten Grundrechtsartikels ist zwar entbehrlich, wenn das Vorbringen der Beschwerdeführer den Inhalt eines vermeintlich verletzten Grundrechts hinreichend umschreibt (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]; 47, 182 [187] m.N.). - BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.1998 - 27-IV-97
Die ausdrückliche Benennung eines als verletzt gerügten Grundrechtsartikels ist zwar entbehrlich, wenn das Vorbringen der Beschwerdeführer den Inhalt eines vermeintlich verletzten Grundrechts hinreichend umschreibt (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]; 47, 182 [187] m.N.). - VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.1998 - 27-IV-97
Entscheidend für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist insoweit nicht die Rechtsauffassung des Beschwerdeführers, sondern die wirkliche Rechtsnatur der Verfassungsnorm (vgl. SächsVerfGH, Beschluß vom 23. Januar 1997 - Vf. 7- IV-94-, LKV 1997, 251).
- VerfGH Sachsen, 26.02.1999 - 24-IV-98 Das Rechtsstaatsprinzip gehört nicht zu den nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf rügefähigen Rechten (SächsVerfGH, Beschluß v. 23. Januar 1998, Vf. 27-IV-97, LKV 1998, 233).
- VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 3-IV-97 Die ausdrückliche Benennung eines als verletzt gerügten Grundrechtsartikels ist zwar dann entbehrlich, wenn das Vorbringen des Beschwerdeführers den Inhalt eines vermeintlich verletzten Grundrechts hinreichend umschreibt (SächsVerfGH, Beschluß vom 23. Januar 1998, Vf. 27-IV-97).
- VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 46-IV-97 Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf und § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG enthalten eine abschließende Aufzählung der in der Verfassung des Freistaates Sachsen verbürgten und mit der Verfassungsbeschwerde verfahrensrechtlich durchsetzbaren Grundrechte (vgl. SächsVerfGH, Beschluß vom 23. Januar 1998 - 27-IV-97 -, S. 7 f.).
- VerfGH Sachsen, 18.01.2001 - 67-IV-00 Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Art. 20 Abs. 3, eines Grundrechts auf Fair Trial unter Berufung auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Art. 6 Abs. 1 EMRK rügt, handelt es sich nicht um nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf rügefähige Rechte (SächsVerfGH, Beschluß v. 23. Januar 1998, Vf. 27-IV-97, LKV 1998, 233 - ständige Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 42-IV-98 Diese sind in Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf., § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG abschließend aufgezählt (Sächs- VerfGH, Beschlüsse vom 23.1.1998 - Vf. 27-IV-97 -, LKV 1998, 233, und vom 23.1.1998 - Vf. 46-IV-97).
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