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   LG Köln, 04.03.2015 - 28 O 374/14   

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https://dejure.org/2015,49873
LG Köln, 04.03.2015 - 28 O 374/14 (https://dejure.org/2015,49873)
LG Köln, Entscheidung vom 04.03.2015 - 28 O 374/14 (https://dejure.org/2015,49873)
LG Köln, Entscheidung vom 04. März 2015 - 28 O 374/14 (https://dejure.org/2015,49873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpruch eines Inkasso-Bundesverbands auf Unterlassung von potenziell herabwürdigenden Aussagen auf einer Verbraucherplattform im Internet; Kriterien zur Abwägung des Rechts auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 GG gegenüber dem Persönlichkeitsrecht einer juristischen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus LG Köln, 04.03.2015 - 28 O 374/14
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, sowie auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. BGH, NJW 2009, 3580).

    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, nimmt die Äußerung den Charakter einer unzulässigen Schmähung an (BGH NJW 2009, 3580).

    Deshalb sind die Grenzen zulässiger Kritik ihm gegenüber weiter gezogen (BGH NJW 2009, 3580) und Kritik in der Regel vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit bzw. Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt, sodass sich der Kläger wertende, nicht mit unwahren Tatsachenbehauptungen verbundene Kritik an seiner gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen muss, wenn sie - wie hier der Fall - scharf formuliert ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14).

  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus LG Köln, 04.03.2015 - 28 O 374/14
    Es kann ihm überlassen werden, darüber zu urteilen, was er von einer Kritik zu halten hat, die auf eine Begründung verzichtet (vgl. BGH NJW 1974, 1762).
  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus LG Köln, 04.03.2015 - 28 O 374/14
    Deshalb sind die Grenzen zulässiger Kritik ihm gegenüber weiter gezogen (BGH NJW 2009, 3580) und Kritik in der Regel vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit bzw. Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt, sodass sich der Kläger wertende, nicht mit unwahren Tatsachenbehauptungen verbundene Kritik an seiner gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen muss, wenn sie - wie hier der Fall - scharf formuliert ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 04.03.2015 - 28 O 374/14
    Maßgeblich für das Verständnis der Behauptung ist dabei weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (BVerfG, NJW 2006, 207).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus LG Köln, 04.03.2015 - 28 O 374/14
    Das Persönlichkeitsrecht einer juristischen Person stellt genauso wie das Allgemeine Persönlichkeitsrecht einen offenen Tatbestand dar, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphäre anderer ergeben (vgl. BGH, NJW 2008, 2110 m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Köln, 04.03.2015 - 28 O 374/14
    Dabei ist auf den objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen Durchschnittslesers abzustellen (vgl. BGH, NJW 1998, 3047).
  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus LG Köln, 04.03.2015 - 28 O 374/14
    Denn die Feststellungsklage war bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Prozessbevollmächtigte des Klägers den angekündigten Klageantrag in der mündlichen Verhandlung stellte, zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 7.7.1994 - I ZR 30/92; Urteil vom 2.3.1999 - VI ZR 71/98) und aus den unter 1. genannten Gründen begründet.
  • BGH, 02.03.1999 - VI ZR 71/98

    Erledigung einer negativen Feststellungsklage durch Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus LG Köln, 04.03.2015 - 28 O 374/14
    Denn die Feststellungsklage war bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Prozessbevollmächtigte des Klägers den angekündigten Klageantrag in der mündlichen Verhandlung stellte, zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 7.7.1994 - I ZR 30/92; Urteil vom 2.3.1999 - VI ZR 71/98) und aus den unter 1. genannten Gründen begründet.
  • OLG Köln, 08.09.2015 - 15 U 48/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen Forenbeitrag im

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 04.03.2015 (28 O 374/14) wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 04.03.2015 verkündeten Urteil des Landgerichts Köln, Az. 28 O 374/14, 1. den Beklagten zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht im Falle einer Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft von sechs Monaten, zu unterlassen, zu behaupten oder zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen.

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