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   LG Köln, 11.03.2020 - 28 O 412/19   

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LG Köln, 11.03.2020 - 28 O 412/19 (https://dejure.org/2020,53300)
LG Köln, Entscheidung vom 11.03.2020 - 28 O 412/19 (https://dejure.org/2020,53300)
LG Köln, Entscheidung vom 11. März 2020 - 28 O 412/19 (https://dejure.org/2020,53300)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

    Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 28 O 412/19
    Denn die Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren in identifizierender Art und Weise beeinträchtigt zwangsläufig das Recht auf Schutz der Persönlichkeit und des guten Rufs des jeweils Betroffenen, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (vgl. BGH, GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar; GRUR 2013, 94 - Gazprom-Manager, m.w.N.).

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH, GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre; GRUR 2013, 94 - Gazprom-Manager).

    Zwar gehört es zu den legitimen Aufgaben der Medien, Verfehlungen - auch konkreter Personen - aufzuzeigen (vgl. BGH, GRUR 2013, 94 Rn. 12 - Gazprom-Manager; GRUR 2013, 200 Rn. 11 - Apollonia-Prozess; BVerfG, NJW 2012, 1500 Rn. 39).

    Dies gilt auch für die Berichterstattung über eine Straftat, da diese zum Zeitgeschehen gehört und die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter begründen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 13 - Gazprom-Manager; BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 11; BGH, NJW 2009, 3357; EGMR, GRUR 2012, 741 - Axel Springer/Deutschland).

    Dabei ist im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder eines Freispruchs vom Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 14 - Gazprom-Manager).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 28 O 412/19
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH, GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre; GRUR 2013, 94 - Gazprom-Manager).

    Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (vgl. BGH, NJW 2000, 1036 m.w.N.; NJW 2008, 2262 m.w.N.; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre, m.w.N; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

    Besteht allerdings - wie im Ermittlungsverfahren - erst der Verdacht einer Straftat, so sind die Medien bei besonderer Schwere des Vorwurfs angesichts des damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in die persönliche Ehre in besonderem Maße zu sorgfältigem Vorgehen verpflichtet (vgl. BGH, GRUR 1997, 396 - Polizeichef; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre).

    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 28 O 412/19
    Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (vgl. BGH, NJW 2000, 1036 m.w.N.; NJW 2008, 2262 m.w.N.; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre, m.w.N; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

    Dies gilt auch für die Berichterstattung über eine Straftat, da diese zum Zeitgeschehen gehört und die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter begründen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 13 - Gazprom-Manager; BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 11; BGH, NJW 2009, 3357; EGMR, GRUR 2012, 741 - Axel Springer/Deutschland).

    Dabei ist im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder eines Freispruchs vom Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 14 - Gazprom-Manager).

    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 28 O 412/19
    Denn die Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren in identifizierender Art und Weise beeinträchtigt zwangsläufig das Recht auf Schutz der Persönlichkeit und des guten Rufs des jeweils Betroffenen, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (vgl. BGH, GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar; GRUR 2013, 94 - Gazprom-Manager, m.w.N.).

    Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (vgl. BGH, NJW 2000, 1036 m.w.N.; NJW 2008, 2262 m.w.N.; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre, m.w.N; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

  • LG Köln, 18.09.2019 - 28 O 344/19

    Verdachtsberichterstattung über Christoph Metzelder verboten

    Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 28 O 412/19
    Hinsichtlich der von der C1 -Zeitung veröffentlichten Artikel erließ das Landgericht Köln am 18.9.2019 und 8.10.2019 einstweilige Verfügungen (Az.: 28 O 344/19 und 28 O 365/19) mit denen der C1 -Zeitung verboten wurde, in identifizierender Form über das Ermittlungsverfahren zu berichten.
  • EGMR, 07.02.2012 - 39954/08

    Axel Springer AG in Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) verletzt durch

    Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 28 O 412/19
    Dies gilt auch für die Berichterstattung über eine Straftat, da diese zum Zeitgeschehen gehört und die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter begründen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 13 - Gazprom-Manager; BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 11; BGH, NJW 2009, 3357; EGMR, GRUR 2012, 741 - Axel Springer/Deutschland).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 28 O 412/19
    Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (vgl. BGH, NJW 2000, 1036 m.w.N.; NJW 2008, 2262 m.w.N.; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre, m.w.N; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 28 O 412/19
    Besteht allerdings - wie im Ermittlungsverfahren - erst der Verdacht einer Straftat, so sind die Medien bei besonderer Schwere des Vorwurfs angesichts des damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in die persönliche Ehre in besonderem Maße zu sorgfältigem Vorgehen verpflichtet (vgl. BGH, GRUR 1997, 396 - Polizeichef; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 28 O 412/19
    Dies gilt auch für die Berichterstattung über eine Straftat, da diese zum Zeitgeschehen gehört und die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter begründen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 13 - Gazprom-Manager; BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 11; BGH, NJW 2009, 3357; EGMR, GRUR 2012, 741 - Axel Springer/Deutschland).
  • BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09

    Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen

    Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 28 O 412/19
    Zwar gehört es zu den legitimen Aufgaben der Medien, Verfehlungen - auch konkreter Personen - aufzuzeigen (vgl. BGH, GRUR 2013, 94 Rn. 12 - Gazprom-Manager; GRUR 2013, 200 Rn. 11 - Apollonia-Prozess; BVerfG, NJW 2012, 1500 Rn. 39).
  • BGH, 13.11.2012 - VI ZR 330/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zurverfügungstellung eines Artikel über einen

  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08

    Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung"

  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2021 - 4 B 1380/20

    Amtsgericht Düsseldorf durfte Pressemitteilung zu Strafverfahren nicht mit

    Eine derartige amtliche Pressemitteilung kann angesichts der schon vor Anklageerhebung erfolgten zahlreichen aktenkundigen persönlichkeitsrechtsverletzenden, die Vorwürfe bisweilen skandalisierenden und den Antragsteller bloßstellenden Äußerungen in der Presse (vgl. LG Köln, Beschlüsse vom 18.9.2019 - 28 O 344/19 - und - 28 O 365/19 - und vom 27.4.2020 - 28 O 131/20 -, sowie Urteile vom 11.3.2020 - 28 O 344/19 -, - 28 O 365/19 -, - 28 O 377/19 -, - 28 O 412/19 -, und - 28 O 403/19 -) und gar ächtenden Stimmen in sozialen Netzwerken (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13.10.2020 - 15 W 46/20 -) sogar zur Klarstellung beitragen, dass über die strafrechtliche Beurteilung ausschließlich das Gericht in einem geregelten und erst an seinem Anfang stehenden Verfahren entscheidet.
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