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   OLG Hamm, 09.06.2015 - I-28 U 60/14   

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https://dejure.org/2015,43324
OLG Hamm, 09.06.2015 - I-28 U 60/14 (https://dejure.org/2015,43324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2015 - I-28 U 60/14 (https://dejure.org/2015,43324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - I-28 U 60/14 (https://dejure.org/2015,43324)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien ist ein Sachmangel

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Hilfslinien im Display der Rückfahrkamera: Rücktritt vom Kaufvertrag

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fehlende Hilfslinien im Bild der Pkw-Rückfahrkamera: Rücktritt vom Kaufvertrag möglich!

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen fehlender Linien im Display der Rückfahrkamera

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien ist ein Sachmangel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien stellt Sachmangel dar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien ist ein Sachmangel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Desorientierte Rückfahrkamera - Käuferin kann Mercedes wegen einer Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien zurückgeben

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Sachmangel bei Fahrzeug - Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen mangelhafter Rückfahrkamera rechtens - Käufer bemängelte fehlende Orientierungslinien

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Weil die Rückfahrkamera des gekauften Fahrzeugs keine Orientierungslinien anzeigte

Besprechungen u.ä. (2)

  • rueter-heppner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Tücken der Technik

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Schuldrecht (Kaufrecht): Fehlende Orientierungslinien in Display von Rückfahrkamera als Sachmangel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 283
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Braunschweig, 16.02.2018 - 11 O 1175/17

    Abgasskandal, keine Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Mangelbeseitigung,

    Das Gericht geht davon aus, dass die Beklagte zu 1) die Beweislast für die Unerheblichkeit der Pflichtverletzung im Sinne von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB zu trägt (OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2015, I-28 U 60/14, zit. nach juris, Rn. 65; von Staudinger/Schwarze, BGB, Neubearb. 2015, § 323, Randziffer F4; a. A. OLG Koblenz, Beschluss vom 27.09.2017, 2 U 4/17, zit. nach juris, Rn. 26, wonach sich aus § 323 BGB eine Beweislastumkehr ergeben soll.).
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