Rechtsprechung
| KG, 16.07.1999 - 28 AR 78/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 801
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 29/24
Unanfechtbarkeit, Verletzung, Bindungswirkung, Mietvertrag, Kenntnis, Bank, …
Rn. 39 Für Klagen auf Räumung von Wohnraum ist das Amtsgericht ohne Rücksicht darauf zuständig, auf welchen Rechtsgrund der Räumungsanspruch gestützt wird, wenn von einem Mietverhältnis ausgegangen wird, das besteht oder bestanden hat (…vgl. Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 23 Rn. 27; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 20. August 2009, 6 W 44/09, juris Rn. 16; KG, Beschluss vom 16. Juli 1999, 28 AR 78/99, NJW-RR 2000, 801 [juris Rn. 11]).Entscheidend ist allein, ob sich die sachliche Zuständigkeit des Gerichts aus den zur Begründung des Anspruchs vom Kläger vorgebrachten Tatsachen ergibt (…vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 2014, VIII ZR 376/13, NJW 2014, 2864 Rn. 23; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 14. August 2023, 1 AR 20/23, juris Rn. 19;… OLG Köln, Urt. v. 12. Juni 2015, I-1 U16/14, juris Rn. 21 f.;… OLG Stuttgart, Beschl. v. 20. August 2009, 6 W 44/09, juris Rn. 18; KG, Beschluss vom 16. Juli 1999, 28 AR 78/99, NJW-RR 2000, 801 [juris Rn. 11 f.];… Wittschier in Musielak/Voit, ZPO, GVG § 23 Rn. 9;… Niesler in BeckOK GVG, 22. Ed. Stand: 15. Februar 2024, Rn. 14).
- OLG Dresden, 13.08.2007 - 1 AR 45/07
Weitergeltung von § 13 Abs. 2 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz für vor dem 1. 7. …
Danach entfaltet ein Verweisungsbeschluss ausnahmsweise dann keine Bindungswirkung, wenn das Gericht ohne nachvollziehbare Begründung von einer Rechtsvorschrift oder der zu ihrer Anwendung in Schrifttum und Rechtssprechung einhellig vertretenen Auffassung abweicht und die Verweisungsentscheidung hierauf beruht (vgl. KG, Beschluss vom 16.07.1999, Az.: 28 AR 78/99, NJW-RR 2000, 801f). - OLG Frankfurt, 21.05.2002 - 13 AR 4/02
Wegfall der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen Abweichung von der …
Mit dem Oberlandesgericht Schleswig (vgl. dessen Beschluss vom 24.05.2000, abgedruckt in MDR 2000 S. 453; ähnlich auch das Kammergericht im Beschluss vom 16.07.1999, abgedruckt in NJW-RR 2000, S. 801 f., 802 oben) geht der beschließende Senat davon aus, dass einem Verweisungsbeschluss die Bindungswirkung auch dann zu versagen ist, wenn das verweisende Gericht bezüglich der Auslegung einer Zuständigkeitsregel von einer seit langem in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegenden und somit herrschenden Rechtsauffassung ohne eine substantielle und in der Sache tragende Begründung abweicht. - OLG Dresden, 14.08.2007 - 1 AR 60/07 Danach entfaltet ein Verweisungsbeschluss ausnahmsweise dann keine Bindungswirkung, wenn das Gericht ohne nachvollziehbare Begründung von einer Rechtsvorschrift oder der zu ihrer Anwendung in Schrifttum und Rechtssprechung einhellig vertretenen Auffassung abweicht und die Verweisungsentscheidung hierauf beruht (vgl. KG, Beschluss vom 16.07.1999, Az.: 28 AR 78/99, NJW-RR 2000, 801f).
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