Rechtsprechung
| VGH Hessen, 22.02.2024 - 28 E 818/23.D |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
§ 30 Abs 1 HDG, § 28 Abs 4 HDG, § 68 HDG, § 72 HDG, § 42 BeamtStG, § 100 Abs 3 StPO, § 102 StPO, § 110 Abs 3 StPO
Disziplinarrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HDG § 30 Abs. 1 S. 1; HDG § 68; HDG § 72 Abs. 2
Anordnung der Wohnungsdurchsuchung und der Beschlagnahme von Gegenständen im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Polizeiobermeister wegen der Versendung pornographischen Materials
Kurzfassungen/Presse
- lawblog.de (Kurzinformation)
Sinnliche Genüsse in Beamtenkreisen
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 24.05.2023 - 28 O 645/23
- VGH Hessen, 22.02.2024 - 28 E 818/23.D
- BVerfG, 05.07.2024 - 2 BvR 782/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 09.05.2023 - 2 AV 2.23
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im behördlichen Disziplinarverfahren
Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2024 - 28 E 818/23
Rn. 18 Der nach § 30 Abs. 1 Satz 2 HDG verlangte dringende Tatverdacht, der dem Strafprozessrecht entnommen ist (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO) und über die Kategorie "tatsächliche Anhaltspunkte" i. S. v. § 20 Abs. 1 Satz 1 HDG weit hinausgeht, ist anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat und die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens sowie seine Schuld nicht ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2/23 -, juris Rn. 6 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1975/03 -, NJW 2005, S. 1707 f. zum Strafprozessrecht, vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 35 ; OVG NRW…, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 3d E 619/19.BDG -, juris Rn. 12).Rn. 27 aa) Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt generell, dass Maßnahmen nach § 30 Abs. 1 HDG nur in Betracht kommen, wenn angesichts des Dienstvergehens des betroffenen Beamten die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist; sie sind als unverhältnismäßig einzustufen, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2.23 -, juris Rn. 9;… Senatsbeschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 105 ).
Rn. 36 Soweit die bei der Durchsuchung aufgefundenen Medien und Unterlagen einer Durchsicht bedürfen, um festzustellen, welche davon beschlagnahmt werden sollen, bedarf es keiner Beschlagnahmeanordnung, da die Durchsicht derselben von der Durchsuchungsanordnung umfasst ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 28 A 944/21.D -, n. v.; vgl. auch Herrmann/Soiné, Anmerkung zu BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2.23 -, NVwZ 2023, 1254 m. w. N.).
Denn ohne diese Durchsuchung droht der Verlust der gesuchten Daten ( § 30 Abs. 1 Satz 3 HDG i. V. m. § 110 Abs. 3 StPO) (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2.23 -, juris Rn. 14).
Die Übermittlung der aufgefundenen Daten an das Gericht würde zu einer nicht hinnehmbaren Verzögerung führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2.23 -, juris Rn. 16).
Wegen des durch die Anordnung begründeten Grundrechtseingriffs und wegen der unterbliebenen Anhörung des Beamten im Vorfeld soll die Übergabe des Beschlusses - soweit möglich - vor Beginn der Maßnahme erfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2.23 -, juris Rn. 19 m. w. N.).
- VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23
Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung wegen Inhalten in einem …
Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2024 - 28 E 818/23
Der Antrag lässt auch hinreichend den Sachverhalt bzw. die Tatsachen erkennen, welche dem Beamten zur Last gelegt werden (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsbeschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 35 ), wobei zu berücksichtigen ist, dass der Antragsteller den Erlass einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung mit seiner Beschwerde lediglich noch auf die dem Beamten in der Einleitungsverfügung unter Nr. 2 und Nr. 3 gemachten Vorwürfe stützt.Rn. 18 Der nach § 30 Abs. 1 Satz 2 HDG verlangte dringende Tatverdacht, der dem Strafprozessrecht entnommen ist (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO) und über die Kategorie "tatsächliche Anhaltspunkte" i. S. v. § 20 Abs. 1 Satz 1 HDG weit hinausgeht, ist anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat und die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens sowie seine Schuld nicht ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2/23 -, juris Rn. 6 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1975/03 -, NJW 2005, S. 1707 f. zum Strafprozessrecht, vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 35 ; OVG NRW…, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 3d E 619/19.BDG -, juris Rn. 12).
Rn. 27 aa) Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt generell, dass Maßnahmen nach § 30 Abs. 1 HDG nur in Betracht kommen, wenn angesichts des Dienstvergehens des betroffenen Beamten die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist; sie sind als unverhältnismäßig einzustufen, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2.23 -, juris Rn. 9; Senatsbeschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 105 ).
- BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10
Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels; …
Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2024 - 28 E 818/23
Auch dann, wenn der Beamte unter Hinweis auf seine Dienststellenzugehörigkeit beim Zuwender lediglich den wahrheitswidrigen Anschein erweckt hat, auf die begehrte Entscheidung der Dienststelle in irgendeiner Weise Einfluss nehmen zu können, ist der Bezug zum Amt gegeben (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 66 und vom 20. Februar 2002 - 1 D 19.01 -, juris Leitsatz).Die uneigennützige, nicht auf den privaten Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte stellt eine wesentliche Grundlage des Berufsbeamtentums dar, wobei auch unerheblich ist, ob es zu der in Aussicht gestellten Amtshandlung tatsächlich gekommen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 76).
- OVG Thüringen, 21.03.2023 - 8 DO 837/20
Dienstentfernung eines Professors wegen sexueller Zudringlichkeiten gegenüber …
Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2024 - 28 E 818/23
Rn. 22 Davon ausgehend stellt das von dem Beamten für sich geforderte Zusehen beim Oralverkehr oder der Erhalt eines solchen Videos sowie die Forderung des Oralverkehrs zugunsten der dritten Prüfer einen Vorteil immaterieller Art dar und damit einen sonstigen Vorteil im Sinne des § 42 Abs. 1 BeamtStG (vgl. für sexuelle Handlungen auch Thür. OVG, Urteil vom 21. März 2023 - 8 DO 837/20 -, juris Rn. 132).Diese kann ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn kein Zweifel daran aufkommt, dass es bei der Aufgabenwahrnehmung mit rechten Dingen zugeht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 44.12 -, juris Rn. 11; vgl. insbesondere für sexuelle Handlungen auch Thür. OVG, Urteil vom 21. März 2023 - 8 DO 837/20 -, juris Rn. 132).
- BVerwG, 09.02.2022 - 2 WDB 12.21
Erfolglose Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung
Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2024 - 28 E 818/23
Hinzukommen kann eine besondere Schutzbedürftigkeit von Vertrauensverhältnissen (zum Gewicht des Grundrechtseingriffs vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 -, juris Rn. 32).Das Schritthalten der Ermittlungsbehörden mit der technischen Entwicklung ist daher nicht mehr nur als sinnvolle Abrundung des Arsenals wirkungsvoller herkömmlicher Ermittlungsmethoden zu begreifen, sondern vor dem Hintergrund der Verlagerung herkömmlicher Kommunikationsformen hin zum elektronischen Nachrichtenverkehr unverzichtbar (so BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12/21 -, juris Rn. 33).
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2024 - 28 E 818/23
Rn. 39 g) Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist die Anordnung zu befristen, weil die richterliche Prüfung einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung die Einhaltung der rechtlichen Grundlage nicht für eine unabsehbare Zeit gewährleisten kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 BvR 1992/92 -, juris Rn. 26;… Pietzner/Möller in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, VwGO, § 169 Rn. 69 ). - OVG Niedersachsen, 23.11.2022 - 13 ME 276/22
Abschiebung; Beschwerde; Landesaufnahmebehörde Niedersachsen; rechtliches Gehör; …
Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2024 - 28 E 818/23
Außergerichtliche Kosten sind wegen dieses fehlenden kontradiktorischen Charakters des Verfahrens nicht zu erstatten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23. November 2022 - 13 ME 276/22 -, juris Rn. 17, OVG Bremen…, Beschluss vom 30. September 2019 -, juris Rn. 24 zur Durchsuchung nach § 58 Abs. 8 AufenthG). - VG Saarlouis, 14.09.2022 - 4 L 1085/22
Disziplinarverfahren: Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung bei einem …
Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2024 - 28 E 818/23
Unschädlich sind die hierbei verbleibenden Unbestimmtheiten, weil diese aufgrund des Wesens einer disziplinarrechtlichen Ermittlungsmaßnahme nie völlig vermieden werden können (so auch für vereinsrechtliche Maßnahmen Hess. VGH…, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 8 E 545/18 -, juris Rn. 32 ; vgl. auch VG Saarlouis, Beschluss vom 14. September 2022 - 4 L 1085/22 -, juris Rn. 69). - VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18
Beschlagnahme im Vereinsverbotverfahren
Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2024 - 28 E 818/23
Unschädlich sind die hierbei verbleibenden Unbestimmtheiten, weil diese aufgrund des Wesens einer disziplinarrechtlichen Ermittlungsmaßnahme nie völlig vermieden werden können (so auch für vereinsrechtliche Maßnahmen Hess. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 8 E 545/18 -, juris Rn. 32 ; vgl. auch VG Saarlouis…, Beschluss vom 14. September 2022 - 4 L 1085/22 -, juris Rn. 69). - BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13
Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare …
- BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03
Unverletzlichkeit der Wohnung; Freiheit der Berufsausübung; strafprozessuale …
- BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01
Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von …
- BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99
Auflage, Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes durch einen Beamten unter einer …
- BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 44.12
Strafvollzugsbeamter; Entfernung aus dem Dienst wegen Bestechlichkeit; …
- BVerwG, 07.03.2017 - 2 B 19.16
Entfernung aus dem Dienst bei Gesamtschaden von über 5 000 EUR; Anforderungen an …
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - DL 16 S 559/23
Anordnung der Durchsuchung der Wohnung; Verdacht der sexuellen Belästigung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2019 - 3d E 619/19
Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung; Voraussetzungen für eine …
- VG Wiesbaden, 24.05.2023 - 28 O 645/23
Antrag auf Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung - hier: abgelehnt
- BVerfG, 05.07.2024 - 2 BvR 782/24
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchungs- und …
gegen den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Februar 2024 - 28 E 818/23.D -.
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