Beamtenstatusgesetz
| Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 33 - 53) |
(1) 1Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. 2Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.
(2) Wer gegen das in Absatz 1 genannte Verbot verstößt, hat das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte auf Verlangen dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht die Einziehung von Taterträgen angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2017 | Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung | 13.04.2017 |
pflicht § 38Diensteid § 39Verbot der Führung der Dienstgeschäfte § 40Nebentätigkeit § 41Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses § 42Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen § 43Teilzeitbeschäftigung § 44Erholungsurlaub § 45Fürsorge § 46Mutterschutz und Elternzeit § 47Nichterfüllung von Pflichten § 48Pflicht zum Schadensersatz § 49Übermittlungen bei Strafverfahren § 50Personalakte § 51Personalvertretung § 52Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden § 53Beteiligung der Spitzen-
organisationen
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Rechtsprechung zu § 42 BeamtStG
70 Entscheidungen zu § 42 BeamtStG in unserer Datenbank:
- VGH Hessen, 22.02.2024 - 28 E 818/23
Disziplinarrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
Zum selben Verfahren:
- VG Wiesbaden, 24.05.2023 - 28 O 645/23
Antrag auf Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung - hier: abgelehnt
- VG Wiesbaden, 24.05.2023 - 28 O 645/23
- VG Potsdam, 10.02.2023 - 17 K 2710/18
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 30.06.2025 - 2 B 40.24
Dienstvergehen durch Annahme von Essenseinladungen
- BVerwG, 30.06.2025 - 2 B 40.24
- VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18
Aberkennung des Ruhegehalts
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2025 - 31 A 3241/21
Aberkennen des Ruhegehalts eines Beamten nach Eintritt in den Ruhestand; ...
Zum selben Verfahren:
- VG München, 05.01.2021 - M 19L DA 20.5485
Aberkennung des Ruhegehalts wegen luxuriöser Reisen auf Kosten des Gemeinwesens
- VG Trier, 07.02.2018 - 3 K 7558/17
Dienstentfernung Justizvollzugsbeamter
- VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364
Vorteilsannahme und Geheimnisverrat eines Polizeibeamten
Querverweise
Auf § 42 BeamtStG verweisen folgende Vorschriften:
- Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
- Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
- § 47 (Nichterfüllung von Pflichten)
Redaktionelle Querverweise zu § 42 BeamtStG:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten im Amt
- §§ 331 ff. (Vorteilsannahme)