Beamtenstatusgesetz
| Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 33 - 53) |
(1) 1Beamtinnen und Beamte haben einen Diensteid zu leisten. 2Der Diensteid hat eine Verpflichtung auf das Grundgesetz zu enthalten.
(2) In den Fällen, in denen Beamtinnen und Beamte erklären, dass sie aus Glaubens- oder Gewissensgründen den Eid nicht leisten wollen, kann für diese an Stelle des Eides ein Gelöbnis zugelassen werden.
(3) In den Fällen, in denen nach § 7 Abs. 3 eine Ausnahme von § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zugelassen worden ist, kann an Stelle des Eides ein Gelöbnis vorgeschrieben werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 28.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 07.07.2021 | Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 28.06.2021 |
pflicht § 38Diensteid § 39Verbot der Führung der Dienstgeschäfte § 40Nebentätigkeit § 41Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses § 42Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen § 43Teilzeitbeschäftigung § 44Erholungsurlaub § 45Fürsorge § 46Mutterschutz und Elternzeit § 47Nichterfüllung von Pflichten § 48Pflicht zum Schadensersatz § 49Übermittlungen bei Strafverfahren § 50Personalakte § 51Personalvertretung § 52Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden § 53Beteiligung der Spitzen-
organisationen
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Rechtsprechung zu § 38 BeamtStG
15 Entscheidungen zu § 38 BeamtStG in unserer Datenbank:
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Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 1 SGB ...
- VG Freiburg, 13.02.2026 - DL 11 K 4692/25
Polizeivollzugsbeamter; Auferlegung einer disziplinarrechtlichen Geldbuße ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2022 - 3 A 10615/21
Aberkennung des Ruhegehalts einer pensionierten Lehrerin wegen Vertretens von ...
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - DL 13 S 1279/15
Disziplinarverfahren bei Verschwendung öffentlicher Mittel
- VG Regensburg, 29.06.2020 - RO 10A DK 19.2
Aberkennung des Ruhegehalts bei Verletzung der Pflicht zur Verfassungstreue
- OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 5 LA 114/14
Anwärtergrundbetrag; Bundesbesoldungsgesetz; Föderalismusreform; Referendar; ...
- VG Köln, 22.01.2014 - 3 K 4933/11
Prellt NRW seine Rechtsreferendare? 700 Euro im Jahr zu wenig
- VG Ansbach, 06.11.2019 - AN 13b D 18.00529
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- LG Hagen, 24.04.2024 - 8 O 145/23
- VG Köln, 22.01.2014 - 3 K 962/11
Höhe der im Land Nordrhein-Westfalen jeweils maßgeblichen höchsten Anwärterbezüge ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 38 BeamtStG:
- Verfassung (Verf)
- Zweiter Hauptteil: Vom Staat und seinen Ordnungen
- VI. Die Verwaltung
- Art. 78