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Verfassung

   Zweiter Hauptteil: Vom Staat und seinen Ordnungen (Art. 23 - 84)   
   VI. Die Verwaltung (Art. 69 - 78)   
Gliederung
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__paste_bez__ __paste_norm__ Verf (https://dejure.org/gesetze/Verf/__paste_norm__.html)
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Art. 78

1Jeder Beamte leistet folgenden Amtseid:

"Ich schwöre, daß ich mein Amt nach besten Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

2Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

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Rechtsprechung zu Art. 78 Verf

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