Verfassung
Zweiter Hauptteil: Vom Staat und seinen Ordnungen (Art. 23 - 84) |
VII. Das Finanzwesen (Art. 79 - 84) |
(1) 1Alle Einnahmen und Ausgaben des Landes sind in den Haushaltsplan einzustellen; bei Landesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die Ablieferungen eingestellt zu werden. 2Der Haushaltsplan soll in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen sein.
(2) 1Der Haushaltsplan wird für ein Rechnungsjahr oder mehrere Rechnungsjahre, nach Jahren getrennt, durch das Haushaltsgesetz festgestellt. 2Die Feststellung soll vor Beginn des Rechnungsjahres, bei mehreren Rechnungsjahren vor Beginn des ersten Rechnungsjahres erfolgen.
(3) 1In das Haushaltsgesetz dürfen nur Vorschriften aufgenommen werden, die sich auf die Einnahmen und die Ausgaben des Landes und auf den Zeitraum beziehen, für den das Haushaltsgesetz beschlossen wird. 2Das Haushaltsgesetz kann vorschreiben, daß die Vorschriften erst mit der Verkündung des nächsten Haushaltsgesetzes oder bei Ermächtigungen nach Artikel 84 zu einem späteren Zeitpunkt außer Kraft treten.
(4) Das Vermögen und die Schulden sind in einer Anlage des Haushaltsplans nachzuweisen.
Rechtsprechung zu Art. 79 Verf
12 Entscheidungen zu Art. 79 Verf in unserer Datenbank:
- VerfGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 GR 24/19
Unzulässigkeit des "Volksbegehrens über gebührenfreie Kitas" - Zu den ...
- VerfGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 1 GR 4/22 Corona
Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens im Zusammenhang mit dem Dritten ...
- StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11
Organstreitverfahren aus Anlass des Erwerbs von Aktien der EnBW AG
- StGH Baden-Württemberg, 11.10.2007 - GR 1/07
Feststellungsanträge der SPD-Fraktion stattgegeben
- VerfGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 1 GR 27/17
Unzulässiges Organstreitverfahren gegen die Erhöhung der Kostenpauschale (§ 6 Abs ...
- VerfGH Baden-Württemberg, 14.11.2016 - 1 VB 16/15
Regelungen des Landeshochschulgesetzes über die Wahl und Abwahl der haupt- und ...
- VerfGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 GR 128/21 Corona
Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren bzgl des Dritten Nachtragshaushalts ...
- VerfGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 GR 37/21 Corona
Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens im Zusammenhang mit dem Zweiten ...
- StGH Baden-Württemberg, 20.11.1996 - GR 2/95
Anforderungen an die Geltendmachung eigener Rechtsverletzung im ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung