Verfassung
| Zweiter Hauptteil: Vom Staat und seinen Ordnungen (Art. 23 - 84) |
| VI. Die Verwaltung (Art. 69 - 78) |
(1) 1In den Gemeinden und Kreisen muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. 2Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar sowie bei Abstimmung stimmberechtigt.
(2) 1Wird in einer Gemeinde mehr als eine gültige Wahlvorschlagliste eingereicht, so muß die Wahl unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl erfolgen. 2Durch Gemeindesatzung kann Teilorten eine Vertretung im Gemeinderat gesichert werden. 3In kleinen Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Vertretung die Gemeindeversammlung treten.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 15.02.1995 (GBl. S. 269), in Kraft getreten am 01.12.1995.
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Rechtsprechung zu Art. 72 Verf
36 Entscheidungen zu Art. 72 Verf in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 11.05.2016 - 4 K 2062/14
Rechtswidrigkeit von Gemeinderatswahlen wegen Teilnahme von 16 - 18 Jahre alten ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 - 1 S 1240/16
Absenkung des aktiven Wahlalters für Kommunalwahlen in Baden-Württemberg auf 16 ...
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 - 1 S 1240/16
- VG Karlsruhe, 28.01.2025 - 14 K 2733/24
Wahlfehler, wenn Bürgermeisterkandidat die Wähler über ein gegen ihn anhängiges ...
- VG Karlsruhe, 18.02.2021 - 9 K 5003/19
Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl; baden-württembergisches ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21
Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Verfassungsmäßigkeit des Systems der ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2022 - 1 S 2975/21
Gültigkeit einer Gemeinderatswahl
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 04.08.2021 - 7 K 5004/19
Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Repräsentation seines Stadtteils im ...
- VG Stuttgart, 04.08.2021 - 7 K 5004/19
- VG Stuttgart, 14.12.2015 - 7 K 3140/15
Kommunalwahlrecht; Wahlrecht unter 16-jähriger; Familienwahlrecht
- VG Stuttgart, 19.09.2018 - 8 K 12220/17
Erteilung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse; ermessenslenkende ...
- VG Karlsruhe, 13.04.2017 - 10 K 6725/16
Anfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen eines Doppelwahlplakats vor einem ...
Querverweise
Auf Art. 72 Verf verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu Art. 72 Verf:
- Gemeindeordnung (GemO)
- Wesen und Aufgaben der Gemeinde
- Einwohner und Bürger
- § 12 (Bürgerrecht) (zu Art. 72 I 2)
- EG-Vertrag (EG)
- Die Unionsbürgerschaft
- Art. 19 (ex-Art. 8b) (zu Art. 72 I 2)
- Grundgesetz (GG)
- II. Der Bund und die Länder
- Art. 28 I 2