Rechtsprechung
| LG Köln, 21.07.2008 - 28 O 192/08 |
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Volltextveröffentlichung
- info-it-recht.de
Die Bezeichnung "Schlampe" im Medium Internet stellt eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB dar. Diese ist nicht mehr vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfrei
dejure.org
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