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Rechtsprechung
   LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3994
LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10 (https://dejure.org/2010,3994)
LG Köln, Entscheidung vom 07.07.2010 - 28 O 211/10 (https://dejure.org/2010,3994)
LG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 28 O 211/10 (https://dejure.org/2010,3994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • aufrecht.de

    Zur Zulässigkeit einer "Abmahnwarnung" unter Namensnennung des Abmahnanwaltes

  • stroemer.de

    Abmahnwarner

  • info-it-recht.de

    Abmahnwarnung mit Namensnennung des Abmahnanwaltes ist zulässig; Unterlassungsanspruch gem. § 8 UWG besteht nicht, weil kein geschäftsmäßiges Handeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 ff.
    Berechtigung eines Rechtsanwalts zur Veröffentlichung bestimmter Äußerungen bzgl. juristischer Tätigkeiten eines Kollegen auf seiner Internetseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB
    Nennung von abmahnender Anwältin und deren Mandant in einem "Abmahnungsticker” ist zulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Veröffentlichung einer Abmahnung im Internet

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Name von Anwalt und Mandant in "Abmahnwarner" auf Internetseite zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Abmahnwarner" auf Internetseite darf Name von Rechtsanwalt benennen

  • schreiner-lederer.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung einer Abmahnung im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigung eines Rechtsanwalts zur Veröffentlichung bestimmter Äußerungen bzgl. juristischer Tätigkeiten eines Kollegen auf seiner Internetseite

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Dabei kann die Anprangerung dazu führen, dass die regelmäßig zulässige Äußerung einer wahren Tatsache aus der Sozialsphäre im Einzelfall mit Rücksicht auf die überwiegenden Persönlichkeitsbelange des Betroffenen zu untersagen ist (vgl. BVerfG GRUR 2010, 544, m.zahlr.w.N.).

    Denn wenn die Darstellung der Abmahnung der Beklagten - wie das Bundesverfassungsgericht (GRUR 2010, 544) ausdrücklich aufgeführt hat - auch unter Darstellung des Inhaltes eines anwaltlichen Schreibens zulässig ist, kann die Namensnennung isoliert betrachtet nicht unzulässig sein.

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Dabei ist auf den objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen Durchschnittslesers abzustellen (vgl. BGH NJW 1998, 3047).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Abzustellen ist insoweit auf den unbefangenen Durchschnittsempfänger unter Berücksichtigung der Gesamtdarstellung, wie sie für ihn erkennbar ist (BVerfG NJW 1995, 3303 - Soldaten sind Mörder II; NJW 1999, 483; BGH NJW 2002, 1192).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Rn. 36 Maßgeblich für das Verständnis und den Inhalt einer Äußerung ist insoweit nicht die subjektive Absicht des sich äußernden Klägers, sondern allein der Sinn, der den Äußerungen nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zukommt (BVerfG NJW 2006, 207 - "IM-Sekretär" Stolpe).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung handelt, bestimmt sich wie folgt: Konstitutiv für die Bestimmung dessen, was als Äußerung einer "Meinung" zum Schutz des Grundrechts von Art. 5 Abs. 1 GG umfasst wird, ist das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung (vgl. grundlegend BVerfGE 61, 1, 8f).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Es kommt auf Durchschnittsempfänger an, die mit der Materie nicht speziell vertraut sind (BGH NJW 1995, 861 - Caroline von Monaco I).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Eine Tatsachenbehauptung ist anzunehmen, wenn die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; BGH NJW 1996, 1131).
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06

    Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung zur Unterlassung der Veröffentlichung einer …

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Diese Veröffentlichung kann unter Berücksichtigung der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) zulässig sein (vgl. BVerfG in GRUR 2008, 352).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Abzustellen ist insoweit auf den unbefangenen Durchschnittsempfänger unter Berücksichtigung der Gesamtdarstellung, wie sie für ihn erkennbar ist (BVerfG NJW 1995, 3303 - Soldaten sind Mörder II; NJW 1999, 483; BGH NJW 2002, 1192).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Eine Tatsachenbehauptung ist anzunehmen, wenn die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; BGH NJW 1996, 1131).
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung …

  • BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem …

  • AG Berlin-Charlottenburg, 24.10.2011 - 237 C 168/11
    Ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit der Beklagten (Art. 5 Abs. 1 GG) liegt nicht vor (Zitate aus dem Urteil des LG Köln vom 07.07.2010 zu 28 O 211/10, veröffentlicht bei juris).
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