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Rechtsprechung
   LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9804
LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04 (https://dejure.org/2004,9804)
LG Köln, Entscheidung vom 23.06.2004 - 28 O 289/04 (https://dejure.org/2004,9804)
LG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 28 O 289/04 (https://dejure.org/2004,9804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • animal-health-online.de PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Meinungsfreiheit im Rahmen einer Kampagne zur Bekämpfung des Einsatzes von Gentechnik in der Lebensmittelindustrie; Unterlassung von Äußerungen und Warnungen der Verbraucher hinsichtlich der Qualität von Milch bei gentechnisch veränderten Futtermitteln; Pflichten im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bezeichnung "Gen-Milch" ist rechtswidrig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Greenpeace darf Müller Milch nicht als "Gen-Milch" bezeichnen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bezeichnung "Gen-Milch" ist rechtswidrig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04
    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufhöbe und verfälschte (vgl. BGH NJW 1994, 124 unter Verweis auf BVerfG NJW 1992, 1439).

    Für den Äußernden müsse vielmehr im Zeitpunkt der Äußerung eine zumutbare Möglichkeit bestehen, die Unwahrheit zu erkennen (…BVerfG a. a. O.) Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag den geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlichen berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung (BGH NJW 1994, 124, 126; BVerfG NJW 1999, 2358, 2359).

  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82

    Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines …

    Auszug aus LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04
    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall zur satirischen Verfremdung von Zigarettenwerbung (U. v. 17. IV. 1984 - VI ZR 246/82 - BGHZ 91, 117 ff.) steht hier die Schädlichkeit der Produkte, "gegen" die geworben werden soll, gerade nicht fest.

    Ein solcher Gebrauch ist nicht durch § 12 BGB untersagt (BGH, U. v. 17. IV. 1984 - VI ZR 246/82 "Mordoro" - BGHZ 91, 117).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04
    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufhöbe und verfälschte (vgl. BGH NJW 1994, 124 unter Verweis auf BVerfG NJW 1992, 1439).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …

    Auszug aus LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04
    Insofern ist der Fall nicht mit dem vom Bundesgerichtshof (U. v. 16. VI. 1996 - VI ZR 205/97 - NJW 1998, 3047) entschiedenen Fall zu vergleichen, der die Zulässigkeit einer spontanen Äußerung in einer Fernsehsendung betraf.
  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93

    Plakataktion von Greenpeace gegen die Hoechst AG und deren früheren …

    Auszug aus LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04
    Für den Äußernden müsse vielmehr im Zeitpunkt der Äußerung eine zumutbare Möglichkeit bestehen, die Unwahrheit zu erkennen (…BVerfG a. a. O.) Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag den geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlichen berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung (BGH NJW 1994, 124, 126; BVerfG NJW 1999, 2358, 2359).
  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 79/92

    Markenverunglimpfung I - Rufausbeutung

    Auszug aus LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04
    Hierin unterscheidet sich der Fall gerade von den von der Rechtsprechung bereits entschiedenen, in denen bekannte Namen verballhornt wurden; denn dort war die Annahme zumindest möglich, daß eine Verbindung zwischen dem Träger des Namens und dem durch die verfremdete Bezeichnung gekennzeichneten Produkt bestand (BGH, 10. II. 1994 - I ZR 79/92 "Nivea" - BGHZ 125, 91 ff.; BGH, 19. X. 1994 - I ZR 130/92 "Mars" - GRUR 1995, 57 ff.) Dies ist im vorliegenden Fall ausgeschlossen.
  • BVerfG, 27.02.2003 - 1 BvR 1811/97

    Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung zur Unterlassung und zum Widerruf einer …

    Auszug aus LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04
    Noch klarer präzisiert hat das das Bundesverfassungsgericht in einer jüngeren Entscheidung (AfP 2004, 47).
  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92

    Markenverunglimpfung II - Rufausbeutung

    Auszug aus LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04
    Hierin unterscheidet sich der Fall gerade von den von der Rechtsprechung bereits entschiedenen, in denen bekannte Namen verballhornt wurden; denn dort war die Annahme zumindest möglich, daß eine Verbindung zwischen dem Träger des Namens und dem durch die verfremdete Bezeichnung gekennzeichneten Produkt bestand (BGH, 10. II. 1994 - I ZR 79/92 "Nivea" - BGHZ 125, 91 ff.; BGH, 19. X. 1994 - I ZR 130/92 "Mars" - GRUR 1995, 57 ff.) Dies ist im vorliegenden Fall ausgeschlossen.
  • OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 139/99

    Voraussetzungen des Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung bei unrechtmäßiger …

    Auszug aus LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04
    In diesem Fall ist eine örtliche Zuständigkeit jedenfalls an den Orten gegeben, an denen sich die Verletzungshandlung bestimmungsgemäß auswirken soll (OLG Bremen, 7. II. 2000 - 2 U 139/99 - OLGR Bremen 2000, 179 ff.) Die Kampagne des Verfügungsbeklagten richtet sich an Verbraucher jedenfalls im gesamten Bundesgebiet, soll sich mithin auch im Bezirk des Landgerichts Köln auswirken.
  • LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05
    Dabei wird Bezug genommen auf den Inhalt der Akten 28 O 289/04 = 15 U 125/04, insbesondere auf die in diesem Verfahren ergangenen Urteile der Kammer vom 23. Juni 2004 und des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Oktober 2004 und die dort getroffenen Feststellungen.

    Insbesondere ist das Landgericht Köln nach § 32 ZPO zuständig, weil die streitgegenständlichen Äußerungen auch über das Internet abrufbar sind und sich die gesamte Kampagne des Beklagten bestimmungsgemäß an alle Verbraucher im Bundesgebiet richtet (vgl. bereits die Urteile der Kammer im einstweiligen Verfügungsverfahren 28 O 289/04 und 28 O 64/05 sowie das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Oktober 2004, Az. 15 U 125/04).

    Rn. 44 Diese Veränderung des Begriffes durch den Beklagten hat sich seit Erlass des Urteils des Oberlandesgerichts Köln im ersten einstweiligen Verfügungsverfahren, Az.: 28 O 289/04 und 15 U 125/04, und der von dem Beklagten daraus offenbar abgeleiteten Befugnis zur Nutzung der Bezeichnung "Gen-Milch" mehr und mehr eingeschliffen.

    Auch in den Äußerungen auf den Aufklebern, die dem Beklagten im einstweiligen Verfügungsverfahren 28 O 289/04 = Oberlandesgericht Köln Aktenzeichen 15 U 125/04 untersagt worden sind, wurden Begriffe wie "Gen-Milch", "stoppt Gen-Milch von N3", "Gen-Milch: Hände weg!" u. ä. zur Bezeichnung von Produkten der Klägerin verwandt.

    Dies gilt in gleicher Weise für die bereits im Rahmen der vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren erörterte Studie der Universität X, wohl ebenfalls auf Grund von Verunreinigungen durch die Luft gentechnisch veränderte DNA in den Milchproben gelangt war (vgl. dazu bereits das Urteil der Kammer vom 23. Juni 2004, Az. 28 O 289/04).

  • OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05

    Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch"; Rechtskraft einer …

    In dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln 28 O 289/04 = 15 U 125/04 OLG Köln (im Folgenden auch: Vorprozess) hatte die Klägerin u.a. beantragt (Antrag zu Ziffer I.1.), dem Beklagten zu verbieten, im Hinblick auf ihre Produkte den Begriff "Gen - Milch" zu verwenden, insbesondere in Form u.a. der folgenden Äußerungen:.

    Rn. 92 Der Senat hat die Akten 28 O 289/04 LG Köln = 15 U 125/04 OLG Köln zu Informationszwecken beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Erörterung gemacht.

    Rn. 98 a) Der Streitgegenstand des Antrags der Klägerin zu a) ist der gleiche Streitgegenstand wie im Vorprozess vor dem Landgericht Köln 28 O 289/04 = 15 U 125/04 (dort Antrag zu I.1.).

  • OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06

    Rechtsschutz bei Streit um Verwendung des Begriffs Gen-Milch zwischen …

    In dem Verfahren 28 O 289/04 des Landgerichts Köln = 15 U 125/04 des Oberlandesgerichts Köln (im Folgenden: 1. einstweiliges Verfügungsverfahren oder auch BA 125/04) beantragte die Klägerin (zu Ziffer I.1.) unter anderem sinngemäß, dem Beklagten zu verbieten, im Hinblick auf ihre Produkte den Begriff "Gen-Milch" zu verwenden.
  • OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04

    Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer …

    Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 23.06.2004 - Az.: 28 O 289/04 - unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05

    Bezeichnung von Produkten eines führenden, die Marken "Müller", "Weihenstephan", …

    Die Kammer erließ mit Urteil vom 23. Juni 2004 (Az.: 28 O 289/04) - unter teilweiser Zurückweisung des Antrags - die von der Verfügungsklägerin beantragte einstweilige Verfügung.

    Insbesondere ist das Landgericht Köln nach § 32 ZPO zuständig, weil die streitgegenständlichen Äußerungen auch über das Internet abrufbar sind und sich die gesamte Kampagne des Verfügungsbeklagten bestimmungsgemäß an alle Verbraucher im Bundesgebiet richtet (vgl. bereits das Urteil der Kammer vom 23.6.2004 - 28 O 289/04, S. 8).

    Angesichts dessen kann er sich nicht mit Erfolg auf den Gesichtspunkt der Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen, mag es sich vorliegend auch um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage handeln und der Verfügungsbeklagte von der Sorge um das Allgemeinwohl getragen sein (vgl. bereits das Urteil der Kammer vom 23.6.2004 - 28 O 289/04, S. 10 f.).

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