Rechtsprechung
| LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Wikipedia haftet nicht für gegen ein Unternehmen gerichtete Äußerungen
- stroemer.de
Wikipedia
- archive.org
- kanzlei.biz
Haftung von Wikipedia für ihre Inhalte
- info-it-recht.de
Zur Frage, ob Wikipedia für gegen ein Unternehmen gerichtete Äußerungen haftet
- taylorwessing.com (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§§ 823, 1004 BGB
Keine Haftung des Vereins Wikimedia Deutschland für Wikipedia-Inhalt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verantwortlichkeit für einen unter der Internetadresse http://de.anonymx1.org veröffentlichten Artikel; Täuschung von Autoren wegen der bewussten Wahl wohlklingender Namen und Bezeichnungen von renommierten Verlagen und Vereinigungen; Nicht gekennzeichnete Werbung für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Wikimedia haftet nicht für Wikipedia-Inhalte - oder doch?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Einstweilige Verfügung gegen Wikimedia: Wikipedia.de offline
- beck.de (Kurzinformation)
Wikimedia haftet nicht für Inhalte
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Einstweilige Verfügung gegen Wikimedia: Wikipedia.de offline
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Wikimedia haftet nicht für Wikipedia-Inhalte - oder doch?
Besprechungen u.ä.
- taylorwessing.com (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§§ 823, 1004 BGB
Keine Haftung des Vereins Wikimedia Deutschland für Wikipedia-Inhalt
Sonstiges
- archive.org (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Wikimedia Deutschland gewinnt erneut Prozess
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07
- OLG Köln, 16.12.2008 - 15 U 116/08
Papierfundstellen
- MMR 2008, 768
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01
Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …
Auszug aus LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07
Denn Kritik an ihren gewerblichen Leistungen - auch in scharfer Form - muss die Klägerin im Grundsatz hinnehmen (BGH NJW 2002, 1192, 1193); dies gilt umso mehr, als sie nicht vorgetragen hat, dass in der ersten sie betreffenden WISO-Sendung Unwahrheiten über sie verbreitet worden sind.Ob die Klägerin oder andere diese Kritik für "falsch" oder "ungerecht" hält oder halten, ist nicht von Bedeutung (vgl. BGH NJW 2002, 1192, 1193).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07
Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind, oder wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241 ff.; 93, 266 ff.). - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07
Denn auch unter Zugrundelegung der die Klägerin stärker belastenden Deutungsvariante, wie sie beim Unterlassungsanspruch im Falle mehrdeutiger Äußerungen geboten ist (BVerfG NJW 2006, 207, 209 - "IM Sekretär" T3), stellt sich die Äußerung als wahre Tatsachenbehauptung dar.
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07
Bei Mischtatbeständen - eine Äußerung enthält sowohl Tatsachenbehauptungen wie auch Elemente der Meinungsäußerung - ist für die Abgrenzung entscheidend, ob die Äußerung insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, weil ihr Tatsachengehalt so substanzarm ist, dass er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt (dann Meinungsäußerung, BVerfG NJW 1983, 1415) oder ob die Äußerung überwiegend durch den Bericht über tatsächliche Vorgänge geprägt ist und bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (dann Tatsachenbehauptung, BGH NJW 1994, 2614). - BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07
Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind, oder wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241 ff.; 93, 266 ff.). - BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06
Störerhaftung von Forenbetreibern
Auszug aus LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07
In ähnlicher Weise haben der BGH (NJW 2007, 2558, 2559) und zuvor bereits die Kammer (Urteil vom 4.12.2002 - 28 O 627/02, teilweise abgedruckt in MMR 2003, 601) angenommen, dass im Falle von Meinungsforen im Internet lediglich ein Verbreiten von Äußerungen durch den Betreiber des Forums gegeben ist. - LG Hamburg, 12.05.1998 - 312 O 85/98
D-Orffdepp des Monats - §§ 823, 824 BGB, Haftung für Internet-Verweise, fehlende …
Auszug aus LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07
Die Klägerin kann sich insoweit nicht auf die Entscheidung des LG Hamburg (NJW 1998, 3650) berufen, wonach die Verlinkung auf fremde Webseiten bei fehlender Distanzierung des Verlinkenden dazu führt, dass der Verlinkende für die dort aufzufindenden Inhalte wie eigene haftet. - BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85
Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel
Auszug aus LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07
Dabei erstreckt sich der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch auf Kapitalgesellschaften wie die Klägerin, wenn sie in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Arbeitgeber oder als Wirtschaftsunternehmen betroffen werden (BGH NJW 1986, 2951). - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07
Insbesondere können wahre Berichte das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dann verletzen, wenn die Folgen der Darstellung für die Persönlichkeitsentfaltung schwerwiegend sind und die Schutzbedürfnisse das Interesse an der Äußerung überwiegen (BVerfG NJW 1998, 2889, 2891). - BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
Auszug aus LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07
Für die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil ist dabei der Inhalt der Äußerung, ausgehend vom Wortlaut, unter Berücksichtigung des sprachlichen Kontextes, in dem sie steht, sowie der für den Adressaten erkennbaren Begleitumständen, unter denen sie gemacht wird, zu ermitteln (BGH NJW 2004, 598). - OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer …
- KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05
Keine Haftung des Admin-C
- LG Köln, 04.12.2002 - 28 O 627/02
Haftung des Forenbetreibers (§§ 9-11 TDG)
- LG Berlin, 28.08.2018 - 27 O 12/17
Prof. Dr. Alexander Waibel ./. Wikimedia Foundation Inc.
Diese Einstufung der Online-Enzyklopädie der Beklagten wird - soweit ersichtlich - auch sonst in Rechtsprechung (LG Köln, MMR 2008, 768 [769]; Berufung zurückgewiesen durch Urteil des OLG Köln v. 16.12.2008 - 15 U 116/08) und Literatur (…Beck'scher Kommentar zum Recht der Telemediendienste - Jandt, 2. Aufl., § 10 TMG Rz. 79) geteilt. - OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13
Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung
Diese Einstufung der Online-Enzyklopädie der Beklagten wird - soweit ersichtlich - auch sonst in Rechtsprechung (LG Köln, MMR 2008, 768, 769; Berufung zurückgewiesen durch Urteil des OLG Köln vom 16.12.2008, 15 U 116/08) und Literatur (…Beck'scher Kommentar zum Recht der Telemediendienste - Jandt, 2. Aufl., § 10 TMG Rn. 79) geteilt. - OLG Brandenburg, 15.10.2018 - 1 U 14/17
Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung …
Rn. 29 Dementsprechend wird eine Haftung des Admin-C für rechtsverletzende Inhalte teilweise mit der Begründung verneint, dass ihm allein aufgrund seiner Stellung kein Recht zur Einflussnahme auf die aufrufbaren Webseiten des Domainanbieters eingeräumt wird (OLG Hamburg, MMR 2012, 489; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 27; OLGR Hamburg 2007, 528 zu der Domain www.g....de KG, MMR 2006, 392;… LG Frankfurt am Main, MMR 2018, 251 Rn. 28; LG Dresden, Urteil vom 9. März 2007, Az.: 43 O 128/07; LG Köln, Urteil vom 14. Mai 2008, Az.: 28 O 334/07, juris Rn. 34; LG Hamburg, Beschluss vom 14. August 2008, Az.: 325 O 172/08, unter Hinweis auf eine allenfalls denkbare subsidiäre Haftung des Admin-C, wenn die Inanspruchnahme des Domaininhabers nicht möglich sei). - OLG Köln, 16.12.2008 - 15 U 116/08
Ansprüche eines Verlages auf Unterlassung der Berichterstattung über …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.05.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 344/07 - wird zurückgewiesen. - LG Hamburg, 14.08.2008 - 325 O 172/08
Störerhaftung eines bei der Internet-Domain-Registrierungsstelle DENIC e.G. …
Der Admin-C hat Inhalte der Internet-Seiten nicht als eigene Äußerungen zu verantworten (LG Köln, Urteil vom 14. Mai 2008, 28 O 334/07 (juris, Rn. 34)).
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