Rechtsprechung
| LG Köln, 01.10.2008 - 28 O 413/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassung zweier Äußerungen im Fernsehen über eine Vorteilsgewährung hinsichtlich des Neubaus einer Messehalle und deren Erweiterung; Vorwurf des Zusammenwirkens der Stadtverwaltung mit der Sparkasse; Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung hinsichtlich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Köln, 01.10.2008 - 28 O 413/08
Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 I GG geschützt (st. Rspr., BGH NJW 1996, 1131; BGH NJW 1998, 3047; BGH NJW 2002, 1192).Rn. 85 Andererseits dürfen die Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt und die Wahrheitspflicht nicht überspannt und insbesondere nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet (BVerfG NJW 1992, 1439; NJW 1996, 1131).
Eine einzelne Aussage allein in Anführungszeichen zu setzen reicht regelmäßig für die erforderliche Distanzierung nicht aus (BGH NJW 1996, 1131, 1132 - Lohnkiller; NJW 1997, 1148, 1149 - Stern-TV; NJW 2000, 656, 658 - Korruptionsvorwurf).
Jedenfalls wenn kritische Äußerungen Dritter derart in die eigene kritische Stellungnahme der Autoren der Sendung eingebettet werden, dass die Sendung insgesamt als eine sozusagen lediglich mit verteilten Rollen gesprochene eigene Kritik des Fernsehens erscheint und in dem Einsatz solcher Drittbeiträge geradezu eine Dramaturgie sichtbar wird, kann sich das Fernsehen nicht darauf berufen, dass die Äußerungen keine "eigenen" gewesen sind (vgl. BGH NJW 1996 1131 1132).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LG Köln, 01.10.2008 - 28 O 413/08
Rn. 85 Andererseits dürfen die Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt und die Wahrheitspflicht nicht überspannt und insbesondere nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet (BVerfG NJW 1992, 1439; NJW 1996, 1131).Im Falle einer technischen Begriffsverwendung dient die Äußerung zur Bezeichnung eines Tatbestandes, der darauf überprüft werden kann, ob der Betroffene ihn in der Wirklichkeit erfüllt hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439, 1441).
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LG Köln, 01.10.2008 - 28 O 413/08
Rn. 84 Eine zulässige Verdachtsberichterstattung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2000, 1036, 1037 m.w.N.) voraus, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen gegeben ist, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst "Öffentlichkeitswert" verleihen.Rn. 126 Eine zulässige Verdachtsberichterstattung setzt, wie oben bereits näher dargelegt, voraus, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen gegeben ist, die Darstellung des Sachverhalts in einer objektiven Darstellung erfolgt, die sowohl die den Betroffenen belastenden Umstände wiedergibt wie die ihn entlastenden, dass grundsätzlich eine Stellungnahme des Betroffenen zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf eingeholt worden ist, dass ein berechtigtes öffentliches Interesse an dem Gegenstand der Berichterstattung besteht sowie dass eine den Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt genügende Recherche stattgefunden hat (BGH NJW 2000, 1036 ff., 1036 f.).
- OLG München, 19.08.1993 - 6 U 3250/93
Fantastische Vier, Die da
Auszug aus LG Köln, 01.10.2008 - 28 O 413/08
Dies würde dem Charakter des einstweiligen Verfügungsverfahrens als Eilverfahren widersprechen (vgl. OLG München NJW-RR 1994, 556). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus LG Köln, 01.10.2008 - 28 O 413/08
Bei Werturteilen wird maßgebend darauf abgestellt, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind, oder wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241, 248 f.; 93, 266, 293 f.). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus LG Köln, 01.10.2008 - 28 O 413/08
Straftaten gehören nämlich zum Zeitgeschehen, dessen Vermittlung zu den Aufgaben der Medien gehört (BVerfG NJW 1973, 1226). - BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus LG Köln, 01.10.2008 - 28 O 413/08
Bei Werturteilen wird maßgebend darauf abgestellt, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind, oder wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241, 248 f.; 93, 266, 293 f.). - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus LG Köln, 01.10.2008 - 28 O 413/08
Stellt sich in einem solchen Fall später die Unwahrheit der Äußerung heraus, so ist diese als im Äußerungszeitpunkt rechtmäßig anzusehen, so dass Widerruf oder Schadensersatz nicht in Betracht kommen (BVerfG, NJW 1999, 1322, 1324). - BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Auszug aus LG Köln, 01.10.2008 - 28 O 413/08
Dürfte die Presse, falls der Ruf einer Person gefährdet ist, nur solche Informationen verbreiten, deren Wahrheit im Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits mit Sicherheit feststeht, so könnte sie ihre durch Art. 5 I GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Aufgaben bei der öffentlichen Meinungsbildung nicht hinreichend erfüllen (BVerfG NJW 1998, 1381), wobei auch zu beachten ist, dass ihre ohnehin begrenzten Mittel zur Ermittlung der Wahrheit durch den Zwang zu aktueller Berichterstattung verkürzt sind. - BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Auszug aus LG Köln, 01.10.2008 - 28 O 413/08
Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 I GG geschützt (st. Rspr., BGH NJW 1996, 1131; BGH NJW 1998, 3047; BGH NJW 2002, 1192). - BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01
Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …
- BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98
Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-) …
- BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten
- BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67
Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB …
- OLG Köln, 02.04.1979 - 3 Ss 24/79
Fehlerhafte Auslegung des "Zueigenmachens einer Verunglimpfung des Staates" durch …
- OLG Hamburg, 25.10.2005 - 7 U 68/05
Persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen in einem Presseinterview: …
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