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Rechtsprechung
   LG Köln, 02.04.2014 - 28 O 418/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,111552
LG Köln, 02.04.2014 - 28 O 418/13 (https://dejure.org/2014,111552)
LG Köln, Entscheidung vom 02.04.2014 - 28 O 418/13 (https://dejure.org/2014,111552)
LG Köln, Entscheidung vom 02. April 2014 - 28 O 418/13 (https://dejure.org/2014,111552)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12

    Jörg Kachelmann obsiegt im Rechtsstreit gegen seine ehemalige Lebensgefährtin

    Auszug aus LG Köln, 02.04.2014 - 28 O 418/13
    Dabei ist auf den Verständnishorizont des unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums der jeweiligen Publikation abzustellen (OLG Köln, 15 U 97/12, Urt. V. 06.11.2012).

    (OLG Köln, Urteil vom 06. November 2012 - 15 U 97/12 -, juris).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Köln, 02.04.2014 - 28 O 418/13
    Rn. 31 Eine Meinungsäußerung ist durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder des Meinens geprägt (BVerfG, NJW 1983, 1415; NJW 2003, 277).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus LG Köln, 02.04.2014 - 28 O 418/13
    Die Grenze zur Persönlichkeitsrechtsverletzung wird bei der Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre des Betroffenen regelmäßig erst dann überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97/391; BGH, NJW 2011, 47).
  • BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91

    Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen …

    Auszug aus LG Köln, 02.04.2014 - 28 O 418/13
    Auch scharfe und übersteigerte Äußerungen fallen grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfG, NJW 1992, 2815).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06

    Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen …

    Auszug aus LG Köln, 02.04.2014 - 28 O 418/13
    Die Grenze zur Persönlichkeitsrechtsverletzung wird bei der Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre des Betroffenen regelmäßig erst dann überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97/391; BGH, NJW 2011, 47).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

    Auszug aus LG Köln, 02.04.2014 - 28 O 418/13
    Rn. 31 Eine Meinungsäußerung ist durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder des Meinens geprägt (BVerfG, NJW 1983, 1415; NJW 2003, 277).
  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und …

    Auszug aus LG Köln, 02.04.2014 - 28 O 418/13
    Eine Schmähkritik liegt jedoch nur dann vor, wenn die Auseinandersetzung sich von der Sache völlig löst und allein auf die Diffamierung und Herabsetzung der Person angelegt ist (BVerfG, NJW 1993, 1462).
  • LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10

    Zur Begründung eines "fliegenden Gerichtsstands" bei …

    Auszug aus LG Köln, 02.04.2014 - 28 O 418/13
    Nach ganz überwiegender Auffassung begründet § 32 ZPO einen "fliegenden Gerichtsstand" bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen in Presseerzeugnissen oder in Fernsehsendungen überall dort, wo die Druckschrift bestimmungsgemäß verbreitet wird bzw. die Sendung ausgestrahlt wird oder werden soll (LG Berlin, Urteil vom 07. April 2011 - 27 S 20/10 -, juris;… Zöller-Vollkommer, 30. Auflage 2014, § 32 Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

    Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerung

    Auszug aus LG Köln, 02.04.2014 - 28 O 418/13
    Ein Überwiegen des Meinungscharakters ist anzunehmen, wenn der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass er gegenüber dem Wertungscharakter in den Hintergrund tritt (BVerfG, NJW-RR 2001, 411).
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