Rechtsprechung
| LG Köln, 01.06.2016 - 28 O 84/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rabüro.de
Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Schilderung eines international bekannt gewordenen Entführungsfalles in einem Sachbuch
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Veröffentlichung eines Buches und einer filmischen Dokumentation über das Schicksal eines in Wien acht Jahre gefangen gehaltenen Kindes; Kriterien zur Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch gegen Veröffentlichung eines Buches über Entführungsfall bei vorheriger Selbst-Öffnung des Opfers
Papierfundstellen
- afp 2016, 370
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus LG Köln, 01.06.2016 - 28 O 84/16
Die Privatsphäre erfasst sachlich alle Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden, weil ihre öffentliche Erörterung als unschicklich gilt, wie etwa Auseinandersetzungen mit sich selbst in Tagebüchern, vertrauliche Kommunikation unter Eheleuten oder aber der Bereich der geschlechtlichen Begegnung zwischen Menschen (BVerfG NJW 2000, 1021 - Caroline von Monaco).Dies gilt auch für den Fall, dass der Entschluss, die Berichterstattung über bestimmte Vorgänge der eigenen Privatsphäre zu gestatten oder hinzunehmen, rückgängig gemacht wird (vgl. zum Ganzen BVerfG, NJW 2000, 1021 (1023) - Caroline von Monaco).
Rn. 159 Denn auch eine Selbstöffnung des Privaten kann den durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht grundsätzlich gewährten Schutz begrenzen (BVerfG, NJW 2000, 1021, 1022 - Caroline von Monaco; BGH, NJW 2005, 594, 595 - Uschi Glas; NJW 2004, 762 - Feriendomizil I; NJW 2004, 766- Feriendomizil II).
Vielmehr muss die Erwartung, dass die Umwelt die Angelegenheiten oder Verhaltensweisen in einem Bereich mit Rückzugsfunktion nur begrenzt oder nicht zur Kenntnis nimmt, situationsübergreifend und konsistent zum Ausdruck gebracht werden (BGH, NJW 2004, 594, 595; BVerfG, NJW 2000, 1021, 1023 - Caroline von Monaco;… Wenzel/von Strobl-Alberg, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 8 Rn. 75).
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …
Auszug aus LG Köln, 01.06.2016 - 28 O 84/16
Ist eine Information der Intimsphäre zuzuordnen, genießt diese wegen ihrer Nähe zur Menschenwürde grundsätzlich absoluten Schutz vor den Einblicken der Öffentlichkeit (BVerfG, NJW 2000, 2189; NJW 2009, 3357, 3359 - Fußballspieler).Die Frage, ob ein Vorgang dem Kernbereich der Entfaltung der Persönlichkeit zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob der Betroffene ihn geheim halten will, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakter hat und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (BVerfG, NJW 2009, 3357, 3359).
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"
Auszug aus LG Köln, 01.06.2016 - 28 O 84/16
Rn. 165 Bei der Abwägung der grundrechtlich geschützten Interessen der Parteien fallt schließlich nicht entscheidend ins Gewicht, dass der Verfügungsbeklagte zu 2 die Videoaufzeichnungen möglicherweise rechtswidrig erlangt hat (vgl. dazu BVerfG, NJW 1984, 1741).
- BGH, 05.06.2003 - I ZR 192/00
Poster vom Wiener Hundertwasser-Haus dürfen nur mit Zustimmung des Malers …
Auszug aus LG Köln, 01.06.2016 - 28 O 84/16
Vielmehr muss die Erwartung, dass die Umwelt die Angelegenheiten oder Verhaltensweisen in einem Bereich mit Rückzugsfunktion nur begrenzt oder nicht zur Kenntnis nimmt, situationsübergreifend und konsistent zum Ausdruck gebracht werden (BGH, NJW 2004, 594, 595; BVerfG, NJW 2000, 1021, 1023 - Caroline von Monaco;… Wenzel/von Strobl-Alberg, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 8 Rn. 75). - BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02
Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein
Auszug aus LG Köln, 01.06.2016 - 28 O 84/16
Rn. 159 Denn auch eine Selbstöffnung des Privaten kann den durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht grundsätzlich gewährten Schutz begrenzen (BVerfG, NJW 2000, 1021, 1022 - Caroline von Monaco; BGH, NJW 2005, 594, 595 - Uschi Glas; NJW 2004, 762 - Feriendomizil I; NJW 2004, 766- Feriendomizil II). - BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14
Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer …
Auszug aus LG Köln, 01.06.2016 - 28 O 84/16
Das Buch fällt nicht in den Schutzbereich dieses Grundrechts, da es sich - unstreitig - um ein Sachbuch handelt, in dem ein reales Geschehen reportagenhaft geschildert wird, ohne dass eine zweite Ebene hinter der realistischen Ebene existiert (vgl. BGH, NJW 2016, 789, 790). - BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03
Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann …
Auszug aus LG Köln, 01.06.2016 - 28 O 84/16
Rn. 159 Denn auch eine Selbstöffnung des Privaten kann den durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht grundsätzlich gewährten Schutz begrenzen (BVerfG, NJW 2000, 1021, 1022 - Caroline von Monaco; BGH, NJW 2005, 594, 595 - Uschi Glas; NJW 2004, 762 - Feriendomizil I; NJW 2004, 766- Feriendomizil II). - BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04
Prominenten-Partner
Auszug aus LG Köln, 01.06.2016 - 28 O 84/16
Er kann sich sodann jedoch nicht unbeschränkt auf einen öffentlichkeitsabgewandten Privatsphärenschutz berufen (BVerfG, GRUR 2006, 1051). - BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02
Luftaufnahmen von Prominentenvillen
Auszug aus LG Köln, 01.06.2016 - 28 O 84/16
Rn. 159 Denn auch eine Selbstöffnung des Privaten kann den durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht grundsätzlich gewährten Schutz begrenzen (BVerfG, NJW 2000, 1021, 1022 - Caroline von Monaco; BGH, NJW 2005, 594, 595 - Uschi Glas; NJW 2004, 762 - Feriendomizil I; NJW 2004, 766- Feriendomizil II). - BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
Meinungsfreiheit des Strafverteidigers bei Kritik an der Justiz
Auszug aus LG Köln, 01.06.2016 - 28 O 84/16
Rn. 151 Die angegriffenen Äußerungen der Verfügungsbeklagten fallen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG, denn auch Tatsachenbehauptungen genießen Schutz im Rahmen des Art. 5 Abs. 1 GG zumindest insoweit, als sie zur Meinungsbildung beitragen können (vgl. allgemein hierzu BVerfG, NJW 2000, 199 (200)). - BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99
Schutz der Intimsphäre
- OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung …
- OLG Köln, 07.01.2014 - 15 U 86/13
Grenzen der Medienberichterstattung über prominente Personen
- BGH, 09.11.1971 - VI ZR 57/70
Unterlassungsanspruch ehrverletzender Äußerungen bei gesellschaftsinterner …
- OLG Köln, 25.11.2014 - 15 U 110/14
Zulässigkeit der Presseberichterstattung über eine bislang nicht offenbarte …
- LG Köln, 09.02.2023 - 22 O 279/22 Rn. 62 Die Dringlichkeit ist zwar in den Fällen zu verneinen, in denen der Antragsteller / Verfügungskläger in Kenntnis aller maßgeblichen Umstände zunächst eine längere Zeit untätig bleibt, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erst nach längerer Zeit stellt und somit diese durch sein eigenes Verhalten selbst widerlegt (…OLG Köln, Beschluss v. 22.1.2010, Az. 6 W 149/09, BeckRS 2010, 5153 Rn. 4; Urteil v. 05.07.1999, Az. 16 U 3/99, BeckRS 1999, 30065637; LG Köln Urteil v. 01.06.2016, Az. 28 O 84/16, BeckRS 2016, 16347 Rn. 33;… G. Vollkommer in: Zöller, Kommentar zur ZPO, 34. Auflage 2022, § 940 ZPO, Rn. 4).
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