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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.03.1999 - 28 U 14/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8117
OLG Hamm, 09.03.1999 - 28 U 14/98 (https://dejure.org/1999,8117)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.1999 - 28 U 14/98 (https://dejure.org/1999,8117)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 1999 - 28 U 14/98 (https://dejure.org/1999,8117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten; Anwaltliche Beratungsfehler wegen nicht fristgerechter Erhebung einer Kündigungsschutzklage und wegen einer damit einhergehenden Wirksamkeit einer sozial ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1999 - 28 U 14/98
    Der vom Mandanten zu führende Beweis umfaßt sowohl die Nichtexistenz einer substantiiert dargelegten Belehrung als auch deren Fehlerhaftigkeit (zum Vorstehenden: BGH in NJW 85, 264, 265; 87, 1322, 1323; 91, 2280, 2281; 94, 3295, 3299; 96, 2571, 2572 - Steuerberater -).

    Rn. 45 Eine Belehrung muß nicht an den Mandanten persönlich gerichtet sein; es genügt, wenn sie dem erteilt wird, der beauftragt ist, gegenüber dem Rechtsberater aufzutreten (BGH NJW 96, 2571, 2572, vgl. auch BGH NJW 91, 2839, 2840, 2841).

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1999 - 28 U 14/98
    Das ist anzunehmen, wenn der Schaden wenigstens dem Grunde nach erwachsen ist, mag seine Höhe auch noch nicht beziffert werden können; ferner, wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Vermögenseinbuße eingetreten ist, ohne daß feststehen muß, ob sie bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder wenn eine solche Verschlechterung der Vermögenslage oder auch ein endgültiger Teilschaden entstanden ist und mit der nicht fernliegenden Möglichkeit weiterer, noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist (zum Vorstehenden: BGH in NJW 92, 2828, 2829; 93, 1320; 96, 2929, 2930).

    Es liegt also nicht ein Fall vor, bei dem eine konkrete Vermögensverschlechterung deshalb abzulehnen ist, weil noch die Entscheidung eines Dritten notwendig ist, um die bestimmte, das Vermögen beeinträchtigende Rechtsfolge auszulösen (vgl. hierzu BGH in NJW 93, 1320, 1321 Teilkündigung eines Vertrages - ; 92, 2766, 2767, 2768 Steuerbescheid -).

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt; …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1999 - 28 U 14/98
    Rn. 19 Verletzt der Anwalt schuldhaft vor Ablauf der Verjährung die Pflicht, den Mandanten über einen gegen ihnen bestehenden Schadenersatzanspruch und dessen Verjährung rechtzeitig hinzuweisen, so hat er ihn gem. § 249 BGB so zu stellen, wie dieser stehen würde, wenn er richtig belehrt worden wäre, d.h. so, als wäre die Verjährung des Primäranspruchs nicht eingetreten (vgl. etwa BGH in NJW 85, 2250; 87, 326; in NJW-RR 90, 459;… Zugehör a.a.O. S. 17).

    Rn. 41 Der Sekundäranspruch setzt - wie jeder andere Schadenersatzanspruch - voraus, daß die Pflichtverletzung kausal für den Schaden - hier also für den Verjährungseintritt - ist (BGH NJW 85, 2250;… Rinsche a.a.O., Rnr. I 279).

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82

    Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1999 - 28 U 14/98
    Der vom Mandanten zu führende Beweis umfaßt sowohl die Nichtexistenz einer substantiiert dargelegten Belehrung als auch deren Fehlerhaftigkeit (zum Vorstehenden: BGH in NJW 85, 264, 265; 87, 1322, 1323; 91, 2280, 2281; 94, 3295, 3299; 96, 2571, 2572 - Steuerberater -).

    Es führte zu einer Belastung der hierdurch geprägten Beziehung, wenn der Anwalt immer bestrebt sein müßte, sich im Hinblick auf mögliche Regreßprozesse für erteilte Informationen eine Beweisunterlage zu beschaffen, weshalb eine allgemeine Dokumentationspflicht nicht besteht (vgl. BGH NJW 85, 264, 265;… Rinsche, Anwaltshaftung, 6. Auflage, Rnr. I 298), die bei einer mündlichen Belehrung etwa in der Anfertigung eines von den Beteiligten unterzeichneten Protokolls und damit vergleichbar bei einer schriftlichen Aufklärung darin bestünde, eine förmliche Zustellung zu veranlassen.

  • BGH, 11.07.1991 - IX ZR 180/90

    Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung bei Übername einer Verpflichtung im Wege …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1999 - 28 U 14/98
    Rn. 45 Eine Belehrung muß nicht an den Mandanten persönlich gerichtet sein; es genügt, wenn sie dem erteilt wird, der beauftragt ist, gegenüber dem Rechtsberater aufzutreten (BGH NJW 96, 2571, 2572, vgl. auch BGH NJW 91, 2839, 2840, 2841).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1999 - 28 U 14/98
    Der vom Mandanten zu führende Beweis umfaßt sowohl die Nichtexistenz einer substantiiert dargelegten Belehrung als auch deren Fehlerhaftigkeit (zum Vorstehenden: BGH in NJW 85, 264, 265; 87, 1322, 1323; 91, 2280, 2281; 94, 3295, 3299; 96, 2571, 2572 - Steuerberater -).
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1999 - 28 U 14/98
    Das ist anzunehmen, wenn der Schaden wenigstens dem Grunde nach erwachsen ist, mag seine Höhe auch noch nicht beziffert werden können; ferner, wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Vermögenseinbuße eingetreten ist, ohne daß feststehen muß, ob sie bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder wenn eine solche Verschlechterung der Vermögenslage oder auch ein endgültiger Teilschaden entstanden ist und mit der nicht fernliegenden Möglichkeit weiterer, noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist (zum Vorstehenden: BGH in NJW 92, 2828, 2829; 93, 1320; 96, 2929, 2930).
  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1999 - 28 U 14/98
    Der vom Mandanten zu führende Beweis umfaßt sowohl die Nichtexistenz einer substantiiert dargelegten Belehrung als auch deren Fehlerhaftigkeit (zum Vorstehenden: BGH in NJW 85, 264, 265; 87, 1322, 1323; 91, 2280, 2281; 94, 3295, 3299; 96, 2571, 2572 - Steuerberater -).
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1999 - 28 U 14/98
    Es liegt also nicht ein Fall vor, bei dem eine konkrete Vermögensverschlechterung deshalb abzulehnen ist, weil noch die Entscheidung eines Dritten notwendig ist, um die bestimmte, das Vermögen beeinträchtigende Rechtsfolge auszulösen (vgl. hierzu BGH in NJW 93, 1320, 1321 Teilkündigung eines Vertrages - ; 92, 2766, 2767, 2768 Steuerbescheid -).
  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1999 - 28 U 14/98
    Der vom Mandanten zu führende Beweis umfaßt sowohl die Nichtexistenz einer substantiiert dargelegten Belehrung als auch deren Fehlerhaftigkeit (zum Vorstehenden: BGH in NJW 85, 264, 265; 87, 1322, 1323; 91, 2280, 2281; 94, 3295, 3299; 96, 2571, 2572 - Steuerberater -).
  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 82/89

    Pflichten des Rechtsanwalts nach Beendigung des Anwaltsvertrages

  • BGH, 09.07.1992 - IX ZR 50/91

    Schadenseintritt bei fehlerhafter Prozeßführung des Rechtsanwalts

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 100/95

    Verjährung der Ersatzansprüche gegen den Steuerberater; Hinweispflicht des …

  • BGH, 18.09.1986 - IX ZR 204/85

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über Schadensersatzansprüche aus …

  • BGH, 23.01.1963 - VIII ZB 19/62
  • BGH, 30.09.1958 - VIII ZR 133/57
  • OLG Karlsruhe, 23.06.1989 - 14 U 292/87
  • OLG Bremen, 25.05.2009 - 3 U 31/08
    Der vom Mandanten zu führende Beweis umfasst dabei sowohl die Nichtexistenz einer substantiiert dargelegten Belehrung als auch deren Fehlerhaftigkeit ( OLG Hamm, Urteil vom 09.03.1999 - 28 U 14/98, NRWE Rn. 25 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.11.1978 - 12 U 115/77 - AnwBl. 1979, 64, 65;… Rinsche/Fahrendorf/Terbille, a.a.O., Rn. 664 f.).
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