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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.01.2019 - 28 U 36/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45325
OLG Köln, 09.01.2019 - 28 U 36/18 (https://dejure.org/2019,45325)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.01.2019 - 28 U 36/18 (https://dejure.org/2019,45325)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 2019 - 28 U 36/18 (https://dejure.org/2019,45325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 10 O 447/17
  • OLG Köln, 09.01.2019 - 28 U 36/18
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.07.1999 - VII ZR 202/98

    Übergehen eines Beweisangebots

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2019 - 28 U 36/18
    Eine Behauptung ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich aufs Geratewohl, gleichsam "ins Blaue hinein" aufzustellen, ist rechtsmissbräuchlich; die entsprechende Behauptung ist prozessual unbeachtlich (vgl. BGH, NJW 1996, 394; NJW 1996, 1541, 1542; NJW-RR 2000, 208) und kann mithin auch nicht eine sekundäre Darlegungslast der Gegenseite, auf die der Kläger mit seiner Berufung abzustellen sucht, auslösen.
  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 186/94

    Verbot der vorweggenommenen Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2019 - 28 U 36/18
    Eine Behauptung ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich aufs Geratewohl, gleichsam "ins Blaue hinein" aufzustellen, ist rechtsmissbräuchlich; die entsprechende Behauptung ist prozessual unbeachtlich (vgl. BGH, NJW 1996, 394; NJW 1996, 1541, 1542; NJW-RR 2000, 208) und kann mithin auch nicht eine sekundäre Darlegungslast der Gegenseite, auf die der Kläger mit seiner Berufung abzustellen sucht, auslösen.
  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
    Hier erscheint es unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange beider Parteien weder sachgerecht noch angemessen, der beweisbelasteten Partei Darlegungserleichterungen, wie die von dem Kläger bemühte Rechtsfigur der sekundären Darlegungslast sie darstellt, zur Anwendung gelangen zu lassen (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2019, Az. 28 U 36/18 n.V.).
  • OLG Koblenz, 18.06.2019 - 3 U 416/19

    Erwerb eines Kraftfahrzeugs mit einem Dieselmotor: Geltendmachung eines …

    Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben, da jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkt für den Einsatz einer Manipulationssoftware entsprechend der Ausstattung des Motortyps EA 189 im Fahrzeug des Klägers fehlt (vgl. auch OLG Köln, Beschl. v. 28. Januar 2019 - 28 U 36/18; OLG München, Beschl. v. 22. März 2019 - 21 U 533/19; OLG Köln, Beschl. v. 19. Februar 2019 - 4 U 175/18; OLG Oldenburg, Beschl. v. 27. Februar 2019 - 1 U 50/18; OLG Celle, Beschl. v. 9. Januar 2019 - 7 U 169/18).
  • OLG Köln, 11.04.2019 - 3 U 67/18

    Dieselskandal 3.0 Liter TDI

    Es erscheint aus Sicht des Senates auch nicht angängig, die Beklagte insoweit - bei Fehlen belastbarer konkreter Hinweise - gleichsam unter einen Generalverdacht zu stellen (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2019, Az. 28 U 36/18, Anlage BE 5).

    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich aufs Geratewohl, gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellte Behauptungen keine Veranlassung für den Eintritt in eine Beweisaufnahme zu geben vermögen (vgl. BGH NJW 1995, 2111; BGH NJW 1996, 394; BGH NJW 1996, 1541; BGH NJW-RR 2000, 208; OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2019, Az. 28 U 36/18, Anlage BE 5).

    In einem solchen Fall sind Darlegungserleichterungen, wie die von dem Kläger bemühte Rechtsfigur der sekundären Darlegungslast sie darstellt, nicht gerechtfertigt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2019, Az. 28 U 36/18, Anlage BE 5).

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