Rechtsprechung
| OLG München, 07.10.2019 - 28 U 442/19 Bau |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- baurechtsiegen.de
Werkvertragskündigung - Bezahlung der bisher erbrachten Leistungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauvertrag gekündigt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung muss nicht als Kündigung bezeichnet werden! (IBR 2021, 12)
Verfahrensgang
- LG München I, 17.01.2019 - 12 HKO 14110/15
- OLG München, 02.08.2019 - 28 U 442/19
- OLG München, 07.10.2019 - 28 U 442/19 Ba
- BGH, 27.05.2020 - VII ZR 251/19
- BGH, 23.09.2020 - VII ZR 251/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.05.2009 - VII ZR 74/06
Darlegungslast und Beweislast eines Unternehmers für die inhaltliche Richtigkeit …
Auszug aus OLG München, 07.10.2019 - 28 U 442/19
(vgl. BGH, NJW 2009, 3426). - OLG Oldenburg, 02.10.2018 - 13 U 8/16
Höhe der Bauhandwerkersicherheit mit oder ohne Umsatzsteuer?
Auszug aus OLG München, 07.10.2019 - 28 U 442/19
Die von der Berufungsführerin insoweit zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg (13 U 8/16) betrifft einen mit dem hiesigen Fall nicht vergleichbaren Sachverhalt.
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Rechtsprechung
| OLG München, 02.08.2019 - 28 U 442/19 Bau |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online
Bauvertrag gekündigt?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 17.01.2019 - 12 HKO 14110/15
- OLG München, 02.08.2019 - 28 U 442/19 Ba
- OLG München, 07.10.2019 - 28 U 442/19
- BGH, 27.05.2020 - VII ZR 251/19
- BGH, 23.09.2020 - VII ZR 251/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen; …
Auszug aus OLG München, 02.08.2019 - 28 U 442/19
Diese Bindung entfiele nur dann, wenn die Feststellungen des Landgerichts offensichtlich lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend wären (BGH WM 2015, 1562) und somit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wecken würden (BGH NJW 2003, 3480).Feststellungen sind nur dann nachzuholen, wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen (BGH NJW 2003, 3480).
- BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14
Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen; …
Auszug aus OLG München, 02.08.2019 - 28 U 442/19
Diese Bindung entfiele nur dann, wenn die Feststellungen des Landgerichts offensichtlich lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend wären (BGH WM 2015, 1562) und somit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wecken würden (BGH NJW 2003, 3480).Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Landgericht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen hat (…Thomas/Putzo-Reichold, a.a.O., § 529 Rn 2) oder die Feststellungen des Landgerichts offensichtlich lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend wären (BGH WM 2015, 1562).
- BGH, 28.05.2009 - VII ZR 74/06
Darlegungslast und Beweislast eines Unternehmers für die inhaltliche Richtigkeit …
Auszug aus OLG München, 02.08.2019 - 28 U 442/19
Es ist danach grundsätzlich Sache des Beklagten, Tatsachen dafür vorzutragen, dass die angesetzten Stunden nicht mehr im Rahmen wirtschaftlicher Betriebsführung liegen (vgl. BGH, NJW 2009, 3426).
- BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13
Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des …
Auszug aus OLG München, 02.08.2019 - 28 U 442/19
Dies gilt auch für das Ergebnis einer freien richterlichen Beweiswürdigung (…Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 38. Auflage, § 529 Rn 1), denn die Bewertung des Beweisergebnisses und die Ermittlung des Beweiswerts der Beweismittel ist ureigenste Aufgabe des Tatrichters (BGH NJW 2015, 74; BayOblG NZM 2002, 49). - BGH, 22.01.2004 - VII ZR 183/02
Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung
Auszug aus OLG München, 02.08.2019 - 28 U 442/19
Ob die Klägerin berechtigt Sicherheit nach § 648 a BGB verlangt hat, die nach fruchtlosem Fristablauf von der Beklagten nicht gezahlt wurde, kann letztlich dahinstehen, denn auch hier wäre der Vergütungsanspruch der Klägerin um die Kosten zu kürzen, die notwendig sind, um Mängel an dem erstellten Gewerk beseitigen zu lassen (BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02 -, juris). - BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80
Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament
Auszug aus OLG München, 02.08.2019 - 28 U 442/19
Die Auslegung von Willenserklärungen als solche ist Sache des Tatrichters und ist nur auf Verfahrensfehler sowie dahin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und im Ergebnis auch sachlich überzeugend ist (BayObLGZ 1966, 390/394, BayObLG FamRZ 1986, 835/836, BGHZ 80, 246/249;… Palandt-Ellenberger, 78. Aufl., § 133 Rn 30 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751). - BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03
Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG München, 02.08.2019 - 28 U 442/19
Die Auslegung von Willenserklärungen als solche ist Sache des Tatrichters und ist nur auf Verfahrensfehler sowie dahin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und im Ergebnis auch sachlich überzeugend ist (BayObLGZ 1966, 390/394, BayObLG FamRZ 1986, 835/836, BGHZ 80, 246/249;… Palandt-Ellenberger, 78. Aufl., § 133 Rn 30 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751). - BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher …
Auszug aus OLG München, 02.08.2019 - 28 U 442/19
Die Auslegung von Willenserklärungen als solche ist Sache des Tatrichters und ist nur auf Verfahrensfehler sowie dahin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und im Ergebnis auch sachlich überzeugend ist (BayObLGZ 1966, 390/394, BayObLG FamRZ 1986, 835/836, BGHZ 80, 246/249;… Palandt-Ellenberger, 78. Aufl., § 133 Rn 30 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751). - BayObLG, 05.12.1966 - BReg. 1a Z 32/66
Bedingung; Wirkung; Rechtsgeschäft; Zukünftig; Ungewiß; Abhängig
Auszug aus OLG München, 02.08.2019 - 28 U 442/19
Die Auslegung von Willenserklärungen als solche ist Sache des Tatrichters und ist nur auf Verfahrensfehler sowie dahin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und im Ergebnis auch sachlich überzeugend ist (BayObLGZ 1966, 390/394, BayObLG FamRZ 1986, 835/836, BGHZ 80, 246/249;… Palandt-Ellenberger, 78. Aufl., § 133 Rn 30 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751).
- LG Augsburg, 07.11.2022 - 92 O 1650/22
Unbeachtlichkeit von "ins Blaue hinein" gehaltenem Vortrag der nicht darlegungs- …
Denn auch für diejenige Partei, die nicht darlegungs- und beweisverpflichtet ist, gilt, dass ein - sofern im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung des Parteivortrags im Einzelfall feststellbar - ein Bestreiten "ins Blaue hinein" als unbeachtlich zu bewerten ist (s. zum "Bestreiten ins Blaue hinein" beispielhaft OLG Köln, Urteil vom 27.02.1991, 2 U 89/90;… Urteil vom 12.06.1995, 18 U 1/95, juris - Rn. 4;… Urteil vom 25.04.2012, 13 U 67/11, juris - Rn. 92; OLG München…, Urteil vom 27.04.2006, 19 U 3717/04, juris - Rn. 24; Beschluss vom 02.08.2019, 28 U 442/19, juris - Rn. 128).
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