Rechtsprechung
| OLG München, 10.12.2013 - 28 U 732/11 Bau |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- baurechtsiegen.de
Bauvertrag - Wer trägt das Baugrundrisiko
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Das Baugrundrisiko trägt der Auftraggeber - Aussage falsch, setzen, sechs!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- freier-goetz.de (Kurzinformation)
Das Baugrundrisiko trägt der Auftraggeber!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Es gibt kein "Baugrundrisiko"! (IBR 2015, 345)
Verfahrensgang
- LG München II, 26.01.2011 - 5 O 4065/10
- OLG München, 10.12.2013 - 28 U 732/11 Ba
- BGH, 23.04.2015 - VII ZR 49/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07
Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer …
Auszug aus OLG München, 10.12.2013 - 28 U 732/11
aa) Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 20.08.2009 (VII ZR 205/07; BauR 2009, 1724 ff) der sogenannten Lehre vom (spezifischen) Baugrundrisiko eine Absage erteilt. - BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95
Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze
Auszug aus OLG München, 10.12.2013 - 28 U 732/11
bb) Aus der Vertragsautonomie folgt, dass es den Vertragspartnern frei steht, jegliches Wagnis zu vereinbaren (Kuffer a.a.O., S. 6 unter Hinweis auf das sogenannte Kammerschleusenurteil, BGH NJW 1997, 61).
- OLG Hamm, 08.07.2025 - 21 U 2/23
Vergütungspflicht aufgrund einer Eigenart des Baugrundes; ergänzende …
Mehrkosten wegen von den Vorstellungen des Auftragnehmers abweichender Baugrundverhältnisse können jedenfalls nicht mit der allgemeinen Erwägung geltend gemacht werden, den Bauherrn treffe das Baugrundrisiko (vgl. BGH…, Urteil vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07, BGHZ 182, 158, juris Rn. 77; OLG München, Urteil vom 10.12.2013 - 28 U 732/11, juris Rn. 56 ff.;… Bolz in Bolz/Jurgeleit, VOB/B, § 1 Rn. 103; Bolz, NJW 2002, 1709, 1711; Kohlhammer, BauR 2012, 845, 848; Joussen, NZBau 2013, 465, 466). - OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 14 U 88/16
Keine stillschweigende Vergütung nach § 632 BGB bei Nachbesserungsforderung
Teilweise wird nicht auf den Stoffbegriff des § 645 BGB abgestellt, sondern darauf, wer nach dem werkvertraglichen Verpflichtungsvertrag das Baugrundrisiko tragen soll (Holzapfel, BauR 2012, 1015; OLG München, Urteil vom 10.12.2013, 28 U 732/11, Tz. 60). - LG Fulda, 19.04.2016 - 4 O 497/12
Bauvertrag - dauerhafte Herstellung Standfestigkeit - Hangabrutsch
Ein spezifisches Baugrundrisiko, welches bedeuten würde, dass der Auftraggeber für dessen, wie auch immer geartete Verwirklichung stets einzustehen hätte, ist nicht existent (vgl. BGH BauR 2009, 1724 ff; OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 28 U 732/11 Bau -, Rn. 59, juris).
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