Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 9 - Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m) |
Untertitel 1 - Werkvertragsrecht (§§ 631 - 650o) |
Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 631 - 650) |
(1) 1Ist das Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des von dem Besteller gelieferten Stoffes oder infolge einer von dem Besteller für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den der Unternehmer zu vertreten hat, so kann der Unternehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. 2Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag in Gemäßheit des § 643 aufgehoben wird.
(2) Eine weitergehende Haftung des Bestellers wegen Verschuldens bleibt unberührt.
Rechtsprechung zu § 645 BGB
566 Entscheidungen zu § 645 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 30.01.2020 - VII ZR 33/19
Anspruch auf Entschädigung von dem beklagten Land aus einem nach einem ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 29.01.2019 - 21 U 122/18
VOB-Vertrag: Entschädigungsanspruch des Werkunternehmers bei Mitwirkungsverzug ...
- KG, 29.01.2019 - 21 U 122/18
- VGH Bayern, 28.12.2021 - 3 ZB 19.1398
Schadensersatzpflicht des Beamten wegen schuldhafter Dienstpflichtverletzung ...
- OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19
Zahlreiche Klauseln nach dem neuen Bauvertragsrecht unwirksam
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 33 O 248/18
Individualabrede sticht stets (unwirksame) doppelte Schriftformklausel!
- LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 33 O 248/18
- BGH, 28.04.2022 - IX ZR 68/21
- VerfGH Bayern, 13.05.2013 - 8-VI-12
Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen zu Werklohnanspruch
- AG Brandenburg, 25.08.2015 - 31 C 279/14
Vertrag ist Vertrag!
- BGH, 28.01.2016 - I ZR 60/14
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kranunternehmers: Wirksamkeit einer ...
- OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 U 211/12
Anforderungen an das Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB
§ 645 BGB in Nachschlagewerken
- § 645 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Baugrundrisiko
Preisgefahr
Querverweise
Auf § 645 BGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 645 BGB:
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B)
- § 13 Nr. 3 (Mängelansprüche) (zu § 645 I 1)