Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 9 - Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m) |
| Untertitel 1 - Werkvertragsrecht (§§ 631 - 650o) |
| Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 631 - 650) |
(1) Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert.
(2) 1§ 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. 2Der Bestimmung einer Frist bedarf es auch dann nicht, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist.
(3) Der Besteller kann von dem Unternehmer für die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen Vorschuss verlangen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
pfandrecht § 647aSicherungshypothek des Inhabers einer Schiffswerft § 648Kündigungsrecht des Bestellers § 648aKündigung aus wichtigem Grund § 649Kostenanschlag § 650Werklieferungs-
vertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte
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Rechtsprechung zu § 637 BGB
1.114 Entscheidungen zu § 637 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 23.06.2026 - 1 U 61/25
Deliktsrechtlicher Vorschussanspruch auf Reparaturkosten!
- BGH, 22.08.2024 - VII ZR 68/22
Werkvertrag: Minderung des Vergütungsanspruchs wegen eines Mangels und ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 01.12.2021 - 14 U 105/21
Wer die Wahl hat, hat die Qual!
- OLG Celle, 09.03.2022 - 14 U 105/21
Restwerklohnforderung für die Errichtung eines Wohnhauses; Minderungsansprüche ...
- OLG Celle, 01.12.2021 - 14 U 105/21
- OLG Oldenburg, 01.09.2026 - 2 U 10/25
Rücktritt; Bauvertrag ; Abrechnungsverhältnis
- LG Stuttgart, 30.06.2026 - 7 O 191/25
Schadensersatz (auch) für Bauteilöffnungen!
- BGH, 09.11.2023 - VII ZR 92/20
Geltendmachung von Ansprüchen in einer werkvertraglichen Leistungskette mit ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 20.05.2020 - 11 U 74/18
Anforderungen an einen Bedenkenhinweis gem. § 4 Abs. 3 VOB/B
- OLG Brandenburg, 29.05.2024 - 11 U 74/18
Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Werkvertrag in einem Haupt- und ...
- OLG Brandenburg, 20.05.2020 - 11 U 74/18
- OLG Celle, 10.06.2026 - 14 U 136/25
Kein Abzug "neu für alt" auch beim Schadensersatzanspruch!
§ 637 BGB in Nachschlagewerken
- § 637 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Aufwendungsersatz
Bauvertrag (Deutschland)
Mangel (Recht)
Nachfrist
Selbstvornahme
Querverweise
Auf § 637 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Kauf, Tausch
- Reparaturverpflichtung des Herstellers
- § 479b (Reparaturverpflichtung)
Redaktionelle Querverweise zu § 637 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
- § 309 Nr. 4 (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit) (zu § 637 I)