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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 17.07.2017

Rechtsprechung
   OLG München, 21.08.2017 - 28 U 849/17 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,73266
OLG München, 21.08.2017 - 28 U 849/17 Bau (https://dejure.org/2017,73266)
OLG München, Entscheidung vom 21.08.2017 - 28 U 849/17 Bau (https://dejure.org/2017,73266)
OLG München, Entscheidung vom 21. August 2017 - 28 U 849/17 Bau (https://dejure.org/2017,73266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Vergütungsvereinbarung getroffen: Honorar nach HOAI-Mindestsätzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vergütungsvereinbarung getroffen: Honorar nach HOAI-Mindestsätzen! (IBR 2020, 25)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Genehmigungsplanung eingereicht: Architektenleistung abgenommen! (IBR 2020, 135)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 10.12.1999 - 19 U 19/99

    Vereinbarung eines unter den Mindestsätzen der HAOI liegenden Honorars

    Auszug aus OLG München, 21.08.2017 - 28 U 849/17
    Erbringt ein sonst als Generalunternehmer oder als Bauträger tätiges Unternehmen ausschließlich Planungs- oder Vorplanungsleistungen, findet auf die Vergütung dieser Leistungen die HOAI Anwendung (Abgrenzung zu OLG Köln, IBR 2000, 281, und OLG Koblenz, IBR 1998, 194).

    Erbringt ein sonst als Generalunternehmer oder als Bauträger tätiges Unternehmen ausschließlich Planungs- oder Vorplanungsleistungen, findet auf die Vergütung dieser Leistungen die HOAI Anwendung (Abgrenzung zu OLG Köln, IBR 2000, 281, und OLG Koblenz, IBR 1998, 194).

  • OLG Koblenz, 31.07.1997 - 5 U 90/97

    Voraussetzungen für eine entgeltpflichtige Inanspruchnahme eines …

    Auszug aus OLG München, 21.08.2017 - 28 U 849/17
    Erbringt ein sonst als Generalunternehmer oder als Bauträger tätiges Unternehmen ausschließlich Planungs- oder Vorplanungsleistungen, findet auf die Vergütung dieser Leistungen die HOAI Anwendung (Abgrenzung zu OLG Köln, IBR 2000, 281, und OLG Koblenz, IBR 1998, 194).

    Erbringt ein sonst als Generalunternehmer oder als Bauträger tätiges Unternehmen ausschließlich Planungs- oder Vorplanungsleistungen, findet auf die Vergütung dieser Leistungen die HOAI Anwendung (Abgrenzung zu OLG Köln, IBR 2000, 281, und OLG Koblenz, IBR 1998, 194).

  • OLG Celle, 08.01.2020 - 14 U 96/19

    Folgen eines Verstoßes gegen die Formvorschriften des § 7 Abs. 1 HOAI für …

    Es handelt sich um eine bloße Unterstellung, die - gemessen an den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - keinen Bestand hat (vgl. BGH…, Urteil vom 10.10.2006 - X ZR 42/06, Rn. 9, juris; anders wohl OLG München, Beschluss vom 21.8.2018 - 28 U 849/17, IBRRS 2019, 3513).
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   OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17 Bau   

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https://dejure.org/2017,73265
OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17 Bau (https://dejure.org/2017,73265)
OLG München, Entscheidung vom 17.07.2017 - 28 U 849/17 Bau (https://dejure.org/2017,73265)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juli 2017 - 28 U 849/17 Bau (https://dejure.org/2017,73265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Keine Vergütungsvereinbarung getroffen: Honorar nach HOAI-Mindestsätzen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 10.12.1999 - 19 U 19/99

    Vereinbarung eines unter den Mindestsätzen der HAOI liegenden Honorars

    Auszug aus OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17
    Erbringt ein sonst als Generalunternehmer oder als Bauträger tätiges Unternehmen ausschließlich Planungs- oder Vorplanungsleistungen, findet auf die Vergütung dieser Leistungen die HOAI Anwendung (Abgrenzung zu OLG Köln, IBR 2000, 281, und OLG Koblenz, IBR 1998, 194).

    b) Dem durch den Beklagten zitierten Urteil des OLG Köln vom 10.12.1999, Az. 19 U 19/99 lag ebenfalls kein mit dem vorliegenden Fall vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

  • OLG Koblenz, 31.07.1997 - 5 U 90/97

    Voraussetzungen für eine entgeltpflichtige Inanspruchnahme eines …

    Auszug aus OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17
    Erbringt ein sonst als Generalunternehmer oder als Bauträger tätiges Unternehmen ausschließlich Planungs- oder Vorplanungsleistungen, findet auf die Vergütung dieser Leistungen die HOAI Anwendung (Abgrenzung zu OLG Köln, IBR 2000, 281, und OLG Koblenz, IBR 1998, 194).

    2) a) Dem Urteil des OLG Koblenz vom 31.7.1997, Az. 5 U 90/97 lag ein mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger …

    Auszug aus OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17
    Die Beweiswürdigung kann lediglich dahingehend überprüft werden, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozeßstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH NJW 2014, 71; NJW 2008, 2845).
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12

    Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen …

    Auszug aus OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17
    Die Beweiswürdigung kann lediglich dahingehend überprüft werden, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozeßstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH NJW 2014, 71; NJW 2008, 2845).
  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des …

    Auszug aus OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17
    Die Bewertung des Beweisergebnisses und die Ermittlung des Beweiswerts der Beweismittel ist ureigenste Aufgabe des Tatrichters (BGH NJW 2015, 74; BayOblG NZM 2002, 49).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 283/95

    Umfang der Pflichten eines Architekten oder Ingenieurs

    Auszug aus OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17
    Sie regelt, in welcher Höhe und nach welchen Gesichtspunkten Ingenieure und Architekten Honorare berechnen können bzw. müssen, wenn sie dem Grund nach einen vertraglichen Honoraranspruch haben (BGH, Urteil vom 24.10.1996, Az. VII ZR 283/95).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.1999 - 1 U 379/98

    Abgrenzung Architektenvertrag und vorvertragliche Vorbereitungsverhandlungen; …

    Auszug aus OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17
    Der Beklagte beruft sich hierfür auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 17.3.189, Az. 2 U 147/88 und auf das Urteil des OLG Saarbrücken vom 10.2.1999, Az. 1 U 379/98 - 69, 1 U 379/98.
  • BGH, 25.02.2010 - VII ZR 64/09

    Statikervertrag: Konkludente Abnahme der Tragwerksplanung; Vorbehalt wegen …

    Auszug aus OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17
    Eine konkludente Abnahme liegt vor, wenn dem Verhalten des Auftraggebers zu entnehmen ist, dass er die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht billigt (BGH, Urteil vom 25.2.2010, Az. VII ZR 64/09).
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 8 U 61/08

    Eigentumsverlust am Baugrundstück: Unmöglichkeit der Werkleistung

    Auszug aus OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17
    c) Auch der Fall, welchen das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 25.11.2008, Az. 8 U 61/08 entschieden hat, ist mit der vorliegenden Fallkonstellation nicht vergleichbar.
  • OLG Köln, 27.01.2014 - 11 U 100/13

    Bauauftrag wird nicht erteilt: Planung ist nach HOAI zu vergüten!

    Auszug aus OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17
    d) In dem durch das OLG Köln in seinem Urteil vom 27.1.2014, Az. 11 U 100/13 entschiedenen Fall hatten die Parteien ausdrücklich vertraglich vereinbart, dass eine Vergütung von Planungsleistungen nach den Vorschriften der HOAI erfolgen solle, falls der Gesamtauftrag über die Erstellung des Gebäudes nicht erteilt werden sollte.
  • OLG Jena, 21.05.2002 - 3 U 28/02

    Anwendungsbereich der HOAI

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